Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG – Katastrophenbilanz

Ja eine spontane Bezeichnung, die uns dann eingefallen ist, als wir diese Bilanz im Unternehmensegister angeschaut haben. Dort finden wir den Begriff: NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER FEHLBETRAG DER KOMMANDITISTIN und das mit mehr als einer Verdoppelung dieses Wertes innerhalb nur eines Jahres. Schlechtes Management.

Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 34.200,00 0,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.207.576,00 12.502,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.465.000,00 0,00
4.672.576,00 12.502,00
4.706.776,00 12.502,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.306,45 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 111.784,44 153,52
3. Forderungen gegen Gesellschafter 2.284.788,54 23.995,00
davon Einzahlungsverpflichtungen Kommanditistin EUR 10.220,00 (Vj. EUR 23.995,00)
4. sonstige Vermögensgegenstände 174.173,23 47.832,42
2.579.052,66 71.980,94
II. Guthaben bei Kreditinstituten 177.951,66 2.052.839,54
2.757.004,32 2.124.820,48
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 185.250,88 72.468,45
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER FEHLBETRAG DER KOMMANDITISTIN 888.114,80 356.801,57
8.537.146,00 2.566.592,50

PASSIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditistin
1. Kommanditkapital 82.210,00 24.495,00
2. Verlustvortragskonten -970.324,80 -381.296,57
-888.114,80 -356.801,57
III Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin 888.114,80 356.801,57
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. sonstige Rückstellungen 26.208,18 11.961,50
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 8.221.000,00 2.449.500,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 1.560,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 153,77 33.141,50
4. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 941,48 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 8.791,81 57.561,24
6. sonstige Verbindlichkeiten 280.050,76 12.868,26
8.510.937,82 2.554.631,00
8.537.146,00 2.566.592,50

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

2018 2017
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 24.484,74 0,00
2. sonstige betriebliche Erträge 861,50 0,00
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.624,49 0,00
4. Abschreibungen auf Sachanlagen -3.800,00 0,00
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -601.040,82 -378.623,87
6. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 104.346,94 0,00
davon an verbundene Unternehmen EUR 104.346,94; Vj. EUR 0,00
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 95.500,70 0,00
davon an verbundene Unternehmen EUR 95.487,20; Vj. EUR 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -207.756,80 -2.672,70
9. Jahresfehlbetrag -589.028,23 -381.296,57
10. Belastung auf Kapitalkonten 589.028,23 381.296,57
11. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 107651 eingetragen und hat ihren Sitz in München. Die Firma lautet „Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG“.

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Dabei werden die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 246 bis 256a HGB beachtet sowie die Vorschriften der §§ 264 bis 288 HGB angewendet. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft erfüllt die in §§ 267 Abs. 1 i.V.m. 264a Abs. 1 HGB bezeichneten Merkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft und wendet die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gemäß § 267 Abs. 1 HGB an.

Die Bewertung wird trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Für die in der Bilanz ausgewiesenen Anleihen bestehen Rangrücktrittserklärungen. Die Gläubiger der Schuldverschreibungen können ihre Forderungen nicht geltend machen, soweit dadurch bei der Gesellschaft Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten würde. Die zudem bestehende Patronatserklärung der Gesellschafterin Green City AG war bis zum 31. Dezember 2019 befristet.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten.

II. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Festlegung der Nutzungsdauer der abnutzbaren Anlagengegenstände erfolgt unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften, die den handelsrechtlichen Vorschriften nicht entgegenstehen. Zu- und Abgänge werden, sofern vorliegend, pro rata temporis abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten bewertet, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse bei Abschlusserstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens des Geschäftsjahres 2018 ist in dem nachfolgenden Anlagenspiegel 2018 dargestellt.

2. Finanzanlagen

Die Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB über den Anteilsbesitz mit mindestens 20 % an anderen Unternehmen stellt sich wie folgt dar:

Firma Sitz Anteilshöhe in Prozent Eigenkapital 31.12.2018 Jahresergebnis 31.12.2018
in EUR in EUR
Kapitalgesellschaften
Green City Impuls GmbH (vormals Green City Solarimpuls I Invest Spanien GmbH) München 100,00 18.232,15 -6.555,56
Green City Solarimpuls I Invest Frankreich GmbH München 100,00 6.061,89 -18.747,11
SUMMIQ Management GmbH (vormals: Green City Solar I Invest Italien GmbH) München 100,00 18.250,73 -6.554,27
Personengesellschaften
Green City Solarpark Schwerin GmbH & Co. KG München 100,00 2.076.677,92 153.852,44

Die bilanzierten Anleihen werden gemäß vertraglicher Vereinbarung in Höhe von TEUR 1.240 bis zum Jahr 2037 und in Höhe von TEUR 1.225 bis zum Jahr 2033 getilgt.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Kommanditistin (Green City Aktiengesellschaft, München) wurde ein Darlehen über TEUR 500 gewährt. Das Darlehen ist projektgebunden und entsprechend des Projektverlaufs zurückzuzahlen. Weitere an diese Gesellschaft gewährte Darlehen von insgesamt TEUR 1.552 sind innerhalb der nächsten zwei Jahre zurückzuzahlen.

Die Restlaufzeit der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt weniger als ein Jahr.

4. Eigenkapital

Der Posten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin“ ist durch die Jahresfehlbeträge in 2017 und 2018 entstanden, soweit diese die Kapitaleinlage der Kommanditistin übersteigen. Wir verweisen auf die Ausführungen der Seite 1 des Anhangs.

Die zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditistin beträgt insgesamt EUR 77.150,00. Gemäß gesellschaftsvertraglicher Regelung entspricht die von der Gesellschafterin einzuzahlende Hafteinlage 1 % bezogen auf die zum Stichtag ausgegebenen Anleihen (1 % von TEUR 8.221 = EUR 82.210,00). Die zum Stichtag bestehende Einzahlungsverpflichtung beläuft sich auf EUR 10.220,00.

5. Verbindlichkeiten

Die Anleihen haben eine Restlaufzeit von größer als fünf Jahren.

Die Restlaufzeit der übrigen Verbindlichkeiten beläuft sich auf weniger als ein Jahr.

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von nominal EUR 8.221.000,00 begeben. Diese werden mit 3,25 % p.a. zzgl. eines Inflationsausgleichs verzinst. Die Zeichnungsfrist der Anleihen endet am 31. Oktober 2019. Das angebotene Volumen der Schuldverschreibungen beträgt bis zu TEUR 50.000.

Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 25. Oktober 2017 erhält die persönlich haftende Gesellschafterin für die Geschäftsführung jährlich ein Entgelt in Höhe von 0,27 % des emittierten Anleihevolumens zzgl. einer Indexierung. Zum derzeitigen Stand bestehen jährlich Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 22.196,70 zzgl. Umsatzsteuer. Weiterhin erhält die persönlich haftende Gesellschafterin jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000,00 zzgl. Umsatzsteuer.

Weiterhin hat die Emittentin einen Betrag in Höhe von insgesamt 0,23 % (zzgl. Kaufkraftanpassung) des emittierten Volumens der Schuldverschreibungen pro Jahr als Vergütung für die Übernahme der Betriebsführung und Verwaltung der einzelnen Kraftwerkte bzw. Projekte in ihrer Geschäftsplanung eingeplant.

2. Persönlich haftende Gesellschafterin

Die Green City Energy Kraftwerke GmbH, München, ist persönlich haftende Gesellschafterin ohne eigene Kapitaleinlage. Ihr gezeichnetes Kapital zum aktuellen Stichtag beläuft sich auf TEUR 25.

3. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung oblag im abgelaufenen Geschäftsjahr den Herren Jens Mühlhaus, Vorstand Green City Aktiengesellschaft, München, Frank Wolf, Vorstand Green City Aktiengesellschaft, München, Günter Lanzl, Portfoliomanager Green City Aktiengesellschaft (bis 2. März 2018) sowie Jürgen Leinmüller, Unternehmensberater, München (seit 2. März 2018) in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der Green City Energy Kraftwerke GmbH.

4. Einbezug in den Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Green City AG, München, einbezogen, welche den größten Konsolidierungskreis darstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

5. Nachtragsbericht

Durch die globale Corona-Pandemie, die seit Beginn des Jahres 2020 auch Europa erreicht hat, besteht eine sehr hohe Unsicherheit für Konjunktur und Märkte. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind aktuell noch kaum verlässlich zu prognostizieren. Bis Ende September 2020 konnte die Gesellschaft keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit feststellen. Wir rechnen angesichts der hauptsächlichen Abhängigkeit unserer Geschäftstätigkeit von den Wetterverhältnissen und mangels eigener Mitarbeiter, die ggf. durch Krankheit oder öffentlich-rechtliche Ausgangsbeschränkungen ausfallen oder nur eingeschränkt arbeiten könnten, nicht mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen.

 

München, den 29. Oktober 2020

Frank Wolf, Geschäftsführer

Jens Mühlhaus, Geschäftsführer

Jürgen Leinmüller, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 38.000,00 0,00 38.000,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.502,00 2.195.074,00 0,00 2.207.576,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 2.465.000,00 0,00 2.465.000,00
12.502,00 4.660.074,00 0,00 4.672.576,00
12.502,00 4.698.074,00 0,00 4.710.576,00
Abschreibungen
01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 3.800,00 0,00 3.800,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 3.800,00 0,00 3.800,00
Buchwerte
31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 34.200,00 0,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.207.576,00 12.502,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.465.000,00 0,00
4.672.576,00 12.502,00
4.706.776,00 12.502,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, München- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 30. Oktober 2020

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)

Gröning, Wirtschaftsprüfer

Paucksch, Wirtschaftsprüferin

Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb des Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 30.10.2020 festgestellt.

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