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Grauer Kapitalmarkt

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Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erfasst zusätzlich die Produkte des bislang sogenannten Grauen Kapitalmarktes, z.B. geschlossene Fonds, und die ca. 80.000 Finanzvermittler, die auf diesem Markt aktiv sind. Seit Juni 2012 gilt auch hier eine „Beipackzettelpflicht“, für jedes Produkt muss ein Vermögensanlageinformationsblatt bereitgestellt werden. Finanzanlagenvermittler in diesem Bereich müssen die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater, einschließlich Dokumentationspflicht und Produktinformationsblatt. Ab 2013 greifen zudem eine Registrierungspflicht, eine Sachkundeprüfung für alle, die an der Vermittlung oder Beratung mitwirken, und der Pflichtnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Anforderungen an geschlossene Fonds werden außerdem durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch verschärft, das in Umsetzung der sogenannten AIFM-Richtlinie eingeführt wird.

Ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung des Verbraucherschutzes auf dem Finanzmarkt ist die Anfang 2013 in Kraft getretene Reform der Finanzaufsicht. Erstmals wurde ein eigener Beirat für Verbraucher bei der BaFin geschaffen. Damit haben die Verbraucherinnen und Verbraucher eine eigene Stimme, um ihre kollektiven Interessen bei der Finanzaufsicht einzubringen. Außerdem wurde ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherorganisationen etabliert.

Darüber hinaus setzt sich das BMELV für eine verbindliche Offenlegung der Kosten und Provisionen beim Vertrieb von Finanzprodukten ein. Vielversprechend sind die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Versicherungsvermittlerrichtlinie sowie die laufenden Verhandlungen zur Überarbeitung der MiFID-Richtlinie (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente). Dort geht es auch um die Offenlegung der Provisionen.

Mit dem Gesetz zur Honoraranlageberatung wird erstmals die Honorarberatung als eigenständiges Berufsbild etabliert: Honoraranlageberatungsgesetz. Der Gesetzentwurf war von der Bundesregierung vorgelegt worden und geht auf das Eckpunktepapier des Bundesverbraucherministeriums von Juli 2011 zurück. Die Regelungen zur Honorarberatung sind ein wichtiger Baustein der „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ des BMELV.

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