GORE German Office Real Estate AG – die neue Bilanz

GORE German Office Real Estate AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 14.729.820,38 15.068.126,81
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.370,00 2,00
II. Sachanlagen 0,00 52.691,00
III. Finanzanlagen 14.713.450,38 15.015.433,81
B. Umlaufvermögen 1.442.528,59 879.390,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.113.918,67 839.089,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 328.609,92 40.300,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 300,98 1.804,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.172.649,95 15.949.321,32

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 14.443.534,29 14.570.043,04
I. gezeichnetes Kapital 15.050.000,00 15.050.000,00
II. Gewinnrücklagen 5.000,00 5.000,00
III. Verlustvortrag 484.956,96 708.230,10
IV. Jahresfehlbetrag 126.508,75 -223.273,14
B. Rückstellungen 166.389,97 100.642,32
C. Verbindlichkeiten 1.562.725,69 1.278.635,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.172.649,95 15.949.321,32

Anhang

GORE German Office Real Estate AG, Frankfurt (vormals: Münchner Immobilien Center AG, Grünwald)
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Zur Identifikation der Gesellschaft:

Firmenname laut Registergericht: GORE German Office Real Estate AG Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Frankfurt am Main
Register-Nr.: HRB 117334

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der GORE German Office Real Estate AG (vormals: Münchner Immobilien Center AG), Firmensitz Frankfurt am Main (vormals: Grünwald), wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine  Kapitalgesellschaften (§§ 267 ff. HGB) erstellt.
Der Jahresabschluss ist in EUR aufgestellt.
Im vorliegenden Jahresabschluss wurde die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 266 HGB bzw. § 275 HGB eingehalten.
Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorge- nommen. Bewegliche und selbstständig nutzbare Gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 (Fortführung GWG-Pool) wurden gemäß den steuerlichen Vorschriften mit 20 % abgeschrieben (Fortführung). Es wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie sonstige Ausleihungen zum Nennwert

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Gesellschaft hat Forderungen gegen Vorstandsmitglieder in Höhe von TEUR 0 (i.V. TEUR 15).

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 15.050 und ist in 15.050.000 Stückaktien, die auf Namen lauten, unterteilt. Unterschiedliche Aktiengattungen sind nicht gebildet.

Der Vorstand der Gesellschaft ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. September 2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 4. September 2024 um TEUR 7.525 gegen Bar und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/​I).

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2017 ist das genehmigtes Kapital 2017/​I ist aufgehoben.

Bei den zum Stichtag ausgewiesenen Gewinnrücklagen handelt es sich um die gesetzliche Rücklage, welche aufgrund der Bestimmungen des AktG nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf.

Angaben zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte.

D. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen /​ Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen belaufen sich in den kom- menden Jahren auf TEUR 4 p.a.

Die Gesellschaft hält Anteile an Grundstücksunternehmen, die einen gemeinsamen Kreditvertrag mit einer Landesbank abgeschlossen haben. Die GORE German Office Real Estate AG hat in diesem Zusammenhang als Garantiegeber Haftungserklärungen abgegeben, die zum Stichtag mit TEUR 11.100 valutieren. Der Vorstand geht mit Verweis auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften aktuell nicht von einer Inanspruchnahme aus dieser Garantie aus.

Weiterhin haftet die Gesellschaft für Schulden von Tochtergesellschaften gegen- über einem Kreditgeber für bis TEUR 18.500. Die Darlehen valutieren zum Stich- tag mit TEUR 17.700. Eine Inanspruchnahme wird mit Verweis auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften nicht gesehen.
Tochtergesellschaften der GORE German Office Real Estate AG haben einen langfristigen Asset Management Vertrag mit der publity AG abgeschlossen. Soll- ten die Tochtergesellschaften Ihren Zahlungsverpflichtungen aus diesem Asset Management Vertrag nicht nachkommen, so haftet die Gesellschaft für diese Schulden. Der Vorstand schätzt das Risiko aus einer Inanspruchnahme mit Verweis auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften als gering ein.

Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.

Vorstand
Johann Weibl, CEO bis 20. Februar 2019
Jörg Reinhardt, CEO ab 20. Februar 2019

Aufsichtsrat
Dr. Hans-Jürgen Ahlhoff, Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer, bis 17. Juli 2019 Reinhold Bausewein, Kaufmann, bis 17. Juli 2019
Thomas Krüger, Diplom-Betriebswirt (BA), bis 17. Juli 2019

Frank Schneider, Vorsitzender, Vorstand, ab 17. Juli 2019
Stephan Noetzel, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), ab 17. Juli 2019 Christoph Blacha, Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, ab 17. Juli 2019

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

„Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die der Ge- sellschaft im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleis- tung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Geschäftsjahr 2019 nicht vor.“

Nachtragsbericht

Als Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag ist die sog.
„Corona-Krise“ zu erwähnen. In welchem Umfang die Verbreitung des Coronavirus finanzielle Auswirkungen auf unser Unternehmen hat, können wir zurzeit nicht beurteilen. Wir gehen davon aus, dass die „Corona-Krise“ keine besondere oder bestandsgefährdende Auswirkung auf unser Unternehmen hat.

Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.

Frankfurt am Main, 3. Juni 2020

– gezeichnet –
Jörg Reinhardt Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GORE German Office Real Estate AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

„Wir haben den Jahresabschluss der GORE German Office Real Estate AG, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlust- rechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent- spricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild  der  Vermögens- und  Finanzlage  der Gesellschaft zum
31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2019

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.“


Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund- sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach die- sen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be- schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten  Prüfungsnachweise  ausreichend  und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als not- wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtli- che Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstel- lungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insge- samt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü- fungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht auf- gedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrü- gerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege- benheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerk- sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf- tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, 5. Juni 2020

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dirk Heide                                 Florian Riedl
Wirtschaftsprüfer                     Wirtschaftsprüfer

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