GOLDprofessionell Aktiengesellschaft. Konkursverfahren eingeleitet

GOLDprofessionell Aktiengesellschaft

Zuständig

Liquidator/-in Vischer AG, Schützengasse 1, Postfach 5090, 8021 Zürich, Tel.: +41 58 211 34 00

Verfahrensart Konkurs

Schuldner/-in GOLDprofessionell Aktiengesellschaft, Seefeldstrasse 283, 8008 Zürich

Eigenschaft Details
1. Schuldner(in) GOLDprofessionell Aktiengesellschaft, Seefeldstrasse 283, 8008 Zürich
2. Konkurseröffnung 06.06.2016 08:00:00
3. Verfahren Bankenkonkursverfahren
Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation.
4. Eingabefrist 15. Juli 2016
Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen.
5. Herausgabe- und Meldepflicht Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt.
6. Herausgabeansprüche Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden.
7. Konkursliquidator(in) Vischer AG, Schützengasse 1, Postfach 5090, 8021 Zürich, Tel.: +41 58 211 34 00
8. Konkursort Zürich
9. Hinweis Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden.
10. Bemerkungen Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Vischer AG, Schützengasse 1, Postfach 5090, 8021 Zürich, Tel.: +41 58 211 34 00).

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

 

One Comment

  1. Christian Sporer Samstag, 25.06.2016 at 17:26 - Reply

    Hallo ich bin betroffener mit Einlagerung von Edelmetall . Wen hat es noch erwischt? gibt es gemeinschaftliche Vorgehensweise?

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