Gläubigerversammlung

Am 22.02.2018 fand vor dem Amtsgericht Charlottenburg die Gläubigerversammlung der Offizin Immobilienverwaltung Aktiengesellschaft statt. Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus kam in seinem Bericht über die Aktivitäten der Offizin Immobilienverwaltung AG zu Ergebnissen, die selbst Kritiker der Offizin in der Klarheit nicht erwartet hatten.

Das ganze Geschäftsmodell, wie es die Offizin in ihrem Prospekten dargestellt hatte, war zu keinem Zeitpunkt existent. Es war ein reines Schneeballsystem, das letztendlich zusammenbrechen musste.

Offizin AG Insolvenz: Verantwortliche verweigern Zusammenarbeit
Der Insolvenzverwalter konnte bei seiner Arbeit nicht auf die Unterstützung der Verantwortlichen zählen. Unterlagen waren nur fragmentarisch vorhanden. Der letzte Jahresabschluss der Offizin AG stammt aus dem Jahre 2013. Es wurden einige kurzfristige Immobiliengeschäfte abgeschlossen. Die Kaufpreise wurden aber von der Offizin nie bezahlt. Das betrifft u. a. das Objekt der Helios Klinik in Gifhorn. Ein tragfähiges Geschäftsmodell ist nicht erkennbar.

Offizin Insolvenz: Grundabgesicherte Nachrangdarlehen wertlos
Es gibt einige Grundstücke, die weit über ihrem Wert mit Grundschulden belastet sind. Das sind vermutlich die grundbuchmäßig abgesicherten Nachrangdarlehen, mit denen die Offizin geworben hatte. Die grundbuchabsicherten Nachrangdarlehen erweisen sich als Schwindel.

Offizin Insolvenz: Anleger erleiden Totalverlust

Unterm Strich berechnet der Insolvenzverwalter eine freie Masse von 176.161,74 Euro und kommt am Ende bei Insolvenzforderungen von rund 3,5 Millionen Euro auf eine Quote von 3,6 %. Die Anleger erleiden also einen Totalverlust.

Offizin Insolvenz: Strafanzeigen gegen Verantwortliche
Gegen den Strippenzieher im Hintergrund Mehmet Dertop laufen diverse Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Die vom Insolvenzverwalter beantragte Akteneinsicht ist ihm zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung noch nicht gewährt worden.

Offizin Insolvenz: Wann wird Anklage erhoben?
Angesichts der bekannten Überlastung der Berliner Ermittlungsbehörden ist nicht damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit eine Anklage gegen die Verantwortlichen erhoben wird. Anleger wissen jetzt, dass sie im Insolvenzerfahren nicht damit rechnen können, sichtbare Beträge wieder zurückzuerlangen.

RA Jochen Resch

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