Das Amtsgericht München hat den Antrag der GIK 15 GmbH & Co. KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Der entsprechende Beschluss erging am 6. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 1501 IN 4319/25.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Kopernikusstraße 9 in Heidelberg und ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer HRA 712413 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die XOLARIS Solution GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Klaile.
Als Geschäftszweck der GIK 15 GmbH & Co. KG ist die organisatorische Betreuung und Abwicklung von Bauvorhaben angegeben.
Die Gesellschaft hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Das Insolvenzgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag wurde deshalb mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass ein reguläres Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, weil voraussichtlich nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um zumindest die Verfahrenskosten zu finanzieren. Damit unterscheidet sich die Entscheidung von einer regulären Verfahrenseröffnung, bei der ein Insolvenzverwalter bestellt und das vorhandene Vermögen zugunsten der Gläubiger verwertet wird.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Dafür gilt grundsätzlich eine Notfrist von zwei Wochen. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht München einzureichen.
Maßgeblich für den Beginn der Frist ist je nach Fall die Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Eine Einreichung ist schriftlich oder elektronisch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich. Eine einfache E-Mail genügt hierfür nicht.
Mit dem Beschluss vom 6. Oktober 2026 ist der Antrag der GIK 15 GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens damit zunächst ohne Verfahren
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