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Diese Investments werden im November 2026 fällig – wo Anleger jetzt genau hinschauen sollten

RahulPandit (CC0), Pixabay
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Im November 2026 stehen bei mehreren Anleihen und Vermögensanlagen planmäßige Rückzahlungen an. Für Anleger ist dabei nicht nur interessant, wann ein Investment laut Vertrag endet. Entscheidend ist vielmehr die Frage: Ist zum Fälligkeitstag tatsächlich genügend Liquidität vorhanden, um Kapital und gegebenenfalls noch offene Zinsen vollständig zurückzuzahlen?

Die Redaktion von diebewertung.de hat öffentlich zugängliche Informationen zu Investments ausgewertet, deren Rückzahlung beziehungsweise Endfälligkeit im November 2026 vorgesehen ist.

Dabei zeigt sich: Neben klassischen Unternehmensanleihen stehen insbesondere mehrere Nachrangdarlehen aus Immobilien- und Energieprojekten zur Rückzahlung an. Gerade bei diesen Investments sollten Anleger genau beobachten, ob die jeweiligen Projekte wie geplant abgeschlossen beziehungsweise refinanziert werden können.

SOWITEC group GmbH: 8-Prozent-Anleihe formal am 8. November fällig – aber Insolvenzverfahren läuft

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Anleihe der SOWITEC group GmbH 2018/2026, ISIN DE000A2NBZ21.

Die ursprünglich 2018 begebene Anleihe trägt einen Kupon von 8 Prozent. Nach einer bereits erfolgten Verlängerung wurde als neuer Rückzahlungstermin der 8. November 2026 festgelegt.

Von einer normalen Rückzahlung kann inzwischen allerdings kaum noch ausgegangen werden.

Bereits bei einer im Mai 2026 fälligen Teilrückzahlung musste ein erheblicher Betrag gestundet werden. Von 2,29 Millionen Euro wurden zunächst lediglich 763.400 Euro gezahlt; 1,5266 Millionen Euro wurden bis zum 25. September 2026 gestundet.

Inzwischen hat sich die Situation weiter verschärft. Das Amtsgericht Tübingen eröffnete die Insolvenzverfahren über mehrere Gesellschaften der SOWITEC-Gruppe, darunter auch die SOWITEC group GmbH. Parallel wurde ein Investorenprozess für Vermögenswerte und Projektrechte gestartet.

Für Anleihegläubiger bedeutet das: Der 8. November 2026 bleibt zwar der vertragliche Fälligkeitstermin, die tatsächliche Befriedigung der Forderungen richtet sich nun jedoch nach dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens.

Dieser Fall zeigt besonders deutlich, warum „Fälligkeit“ nicht automatisch „Rückzahlung“ bedeutet.

Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig: 7,129 Millionen Euro am 15. November 2026 fällig

Ein weiterer interessanter Termin ist der 15. November 2026.

An diesem Tag wird die 6-Prozent-Anleihe 2021/2026 der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH, ISIN DE000A3MP5K7, planmäßig fällig.

Nach Angaben des Unternehmens waren zum 31. August 2026 noch Schuldverschreibungen im Volumen von 7,129 Millionen Euro ausstehend. Die Rückzahlung ist zu 100 Prozent des Nennwertes vorgesehen.

Die Anleihe wurde Anfang Oktober 2026 noch ungefähr um den Nennwert gehandelt.

Interessant ist allerdings die Refinanzierung.

NZWL hat am 18. September 2026 die Begebung einer neuen Anleihe 2026/2031 mit einem Kupon von 9,875 Prozent und einem Volumen von bis zu 15 Millionen Euro beschlossen. Gleichzeitig erhalten Besitzer der 2021/2026-Anleihe die Möglichkeit, ihre alten Schuldverschreibungen gegen die neue Anleihe zu tauschen. Zusätzlich werden 20 Euro je umgetauschter Schuldverschreibung sowie aufgelaufene Stückzinsen angeboten.

Für uns ist das ein Punkt, den Anleger beobachten sollten.

Eine Refinanzierung über eine neue Anleihe ist grundsätzlich nichts Außergewöhnliches. Ein Kupon von inzwischen 9,875 Prozent zeigt allerdings auch, zu welchen Konditionen das Unternehmen neues Kapital aufnehmen muss.

Wer nicht tauscht, erwartet am 15. November 2026 grundsätzlich die Rückzahlung seiner alten 6-Prozent-Anleihe.

PIN Solarpark Mittergars: Eine Million Euro am 30. November fällig

Bei den Nachrangdarlehen gehört der PIN Solarpark Mittergars zu den größeren November-Fälligkeiten.

Anbieter ist die PIN Grünstrom 98 GmbH & Co. KG. Das über die Plattform Klimaschwarm angebotene Investment hat ein Volumen von 1 Million Euro, eine Laufzeit von zwei Jahren und eine Verzinsung von 4,25 Prozent jährlich.

Die Tilgung ist endfällig zum 30. November 2026 vorgesehen. Das Projekt wurde vollständig finanziert.

Bei einem Nachrangdarlehen ist allerdings entscheidend, dass die Rückzahlung nicht mit einer klassischen Bankeinlage oder einer erstrangigen Anleihe vergleichbar ist. Die Forderungen der Anleger sind nachrangig ausgestaltet.

Zum Monatsende wird sich deshalb zeigen, ob die angekündigte Tilgung der rund eine Million Euro planmäßig erfolgt.

Dequeder Straße in Magdeburg: 635.000 Euro Nachrangkapital werden fällig

Ebenfalls zum 30. November 2026 endet das Nachrangdarlehen für das Immobilienprojekt „Wohnen in der Dequeder Straße“ in Magdeburg.

Darlehensnehmer ist die Neitzert Steucap Grundbesitz GmbH. Das Funding-Limit beträgt 635.000 Euro. Angeboten wurde eine Grundverzinsung von 9 Prozent jährlich. Das Darlehen ist mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet.

Die Tilgung ist vollständig endfällig vorgesehen.

Besonders interessant ist eine Regelung in den Darlehensbedingungen: Dort wird zwar der 30. November 2026 als Endfälligkeit genannt, gleichzeitig besteht aber ein Rückzahlungsfenster von jeweils sechs Monaten vor und nach diesem Termin. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rückzahlung davon abhängen kann, ob die notwendige Liquidität aus dem Projekt beziehungsweise einer Anschlussfinanzierung zur Verfügung steht.

Für Anleger bedeutet das: Der 30. November sollte beobachtet werden, allerdings muss die konkrete Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Grundstücksentwicklung München-Grünwald: 500.000 Euro endfällig

Auch beim Crowdinvesting-Projekt „Grundstücksentwicklung München-Grünwald“ läuft Ende November eine Finanzierung aus.

Projektträger ist die CB Grundbesitz GmbH. Über die VR-Crowd wurden 500.000 Euro Anlegerkapital eingesammelt.

Das Nachrangdarlehen wird mit 8 Prozent jährlich verzinst und ist laut Projektangaben zum 30. November 2026 endfällig.

Das Geschäftsmodell basiert auf einer Grundstücksentwicklung in Grünwald bei München.

Auch hier gilt: Bei einem Immobilien-Nachrangdarlehen steht und fällt die Rückzahlung häufig mit dem erfolgreichen Verkauf, der Projektentwicklung oder einer Anschlussfinanzierung.

Der 30. November wird deshalb auch bei diesem Projekt ein wichtiger Termin für Anleger.

Sonnenbausteine Taufkirchen: 550.000 Euro zum 1. November

Bereits am 1. November 2026 erreicht das Bürgerbeteiligungsprojekt Sonnenbausteine Taufkirchen seine Endfälligkeit.

Das Investment wurde als qualifiziertes Nachrangdarlehen strukturiert. Insgesamt wurden 550.000 Euro angeboten beziehungsweise vollständig gezeichnet.

Je nach Anlegerstatus beträgt die Verzinsung 2 Prozent jährlich für bestimmte Sonnenstrom-Kunden beziehungsweise 0,5 Prozent für andere Anleger.

Als Endfälligkeit nennt der Anbieter ausdrücklich den 1. November 2026.

Damit gehört das Projekt zu den ersten größeren öffentlich dokumentierten Nachrangfälligkeiten des Monats.

Merseburger Straße Leipzig: Angaben zur Fälligkeit genau prüfen

Auch das Immobilienprojekt Merseburger Straße in Leipzig verdient Aufmerksamkeit.

Über GenoCrowd wurden 285.000 Euro Anlegerkapital eingeworben. Das Investment ist als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ausgestaltet und wurde mit 8 Prozent jährlich verzinst.

Auf der Projektseite finden sich allerdings widersprüchliche Angaben zur Laufzeit. In der Übersicht wird teilweise der 31. Mai 2026 genannt, während in den Konditionen und im Zahlungsplan der 30. November 2026 als Fälligkeit beziehungsweise Auszahlungstermin ausgewiesen wird. Der Zahlungsplan sieht für diesen Tag die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals vor.

Gerade solche widersprüchlichen Angaben sind aus Anlegersicht problematisch.

Hier sollten Investoren nicht allein auf die aktuelle Internetdarstellung vertrauen, sondern die für ihre Beteiligung maßgeblichen Darlehensbedingungen und das Vermögensanlagen-Informationsblatt prüfen.

Weitere klassische Anleihen laufen im November aus

Neben den genannten Mittelstands- und Nachranginvestments werden im November zahlreiche weitere börsengehandelte Schuldverschreibungen fällig.

Dazu gehört beispielsweise die 0,625-Prozent-Anleihe von Fresenius Medical Care mit einem Emissionsvolumen von 600 Millionen Euro. Die Fälligkeit ist für den 30. November 2026 vorgesehen. Die Anleihe ist nicht nachrangig.

Am 20. November 2026 läuft zudem eine DekaBank-Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 500 Millionen Euro aus.

Ebenfalls am 20. November wird eine Anleihe des Landes Nordrhein-Westfalen über eine Milliarde Euro fällig.

Am 15. November erreichen unter anderem Anleihen von Heineken, UPS sowie AXA Logistics Euro Master ihre Endfälligkeit.

Diese institutionell geprägten Emissionen unterscheiden sich in ihrer Risikostruktur allerdings deutlich von Nachrangdarlehen kleiner Immobilien- oder Projektgesellschaften.

Genussrechte: Für November derzeit keine belastbare größere Rückzahlung gefunden

Bei Genussrechten konnten wir bei unserer Recherche keine größere öffentlich dokumentierte Emission identifizieren, deren planmäßige Rückzahlung eindeutig im November 2026 vorgesehen ist.

Interessant ist allerdings AGRAVIS.

Die AGRAVIS Raiffeisen AG plant im November 2026 die Ausgabe neuer Genussscheine mit einem Volumen von bis zu 40 Millionen Euro. Das Unternehmen erklärt ausdrücklich, dass die Emission unter anderem als Ersatzfinanzierung für bestehende Genussrechte dienen soll.

Diese bestehenden Genussrechte sollen allerdings erst im Dezember 2026 zurückgezahlt werden und gehören deshalb nicht in die November-Liste.

Gerade für unsere weiteren Monatsübersichten dürfte AGRAVIS damit im Dezember interessant werden.

Fonds: Laufzeitende ist nicht automatisch Rückzahlung

Bei Fonds muss besonders sorgfältig unterschieden werden.

Ein Geschäftsjahresende zum 30. November bedeutet beispielsweise keineswegs, dass der Fonds aufgelöst und Anlegerkapital zurückgezahlt wird.

Bei offenen Investmentfonds existiert normalerweise ohnehin kein klassischer Endfälligkeitstermin wie bei einer Anleihe. Anleger geben ihre Anteile zurück, solange keine Rücknahmebeschränkungen bestehen.

Geschlossene Publikums-AIF und ältere Beteiligungsfonds können dagegen feste Laufzeiten besitzen. Bei unserer Recherche konnten wir für November 2026 jedoch keinen größeren deutschen Publikumsfonds identifizieren, bei dem eine vollständige Rückzahlung des Anlegerkapitals zum Novembertermin eindeutig öffentlich dokumentiert ist.

Wir würden daher davon abraten, bloße Fondslaufzeiten oder Geschäftsjahresenden als „Rückzahlungstermine“ zu veröffentlichen.

Der 30. November wird besonders interessant

Für den Markt der kleineren Vermögensanlagen ist vor allem der 30. November 2026 interessant.

Allein die von uns identifizierten Nachrangprojekte umfassen erhebliche Beträge: rund eine Million Euro beim PIN Solarpark Mittergars, 635.000 Euro bei der Dequeder Straße in Magdeburg und 500.000 Euro beim Projekt München-Grünwald. Dazu kommen weitere kleinere Projektfinanzierungen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur:

Welche Investments werden im November fällig?

Sondern:

Welche Emittenten können ihren Anlegern das Geld tatsächlich pünktlich und vollständig zurückzahlen?

Gerade bei Nachrangdarlehen sollte man dabei keine voreiligen Schlüsse ziehen. Eine planmäßige Fälligkeit ist zunächst nur eine vertragliche Verpflichtung. Ob das Kapital tatsächlich zur Verfügung steht, hängt von der finanziellen Situation des jeweiligen Emittenten und den konkreten Nachrangbedingungen ab.

Der Fall SOWITEC zeigt eindrucksvoll, wie weit ein vertraglicher Rückzahlungstermin und die tatsächliche wirtschaftliche Situation auseinanderliegen können.

Unsere Redaktion wird deshalb die November-Fälligkeiten beobachten und berichten, welche Rückzahlungen tatsächlich erfolgt sind, wo Verlängerungen angeboten werden und bei welchen Investments Anleger auf ihr Kapital warten müssen.

Stand der Recherche: 7. Oktober 2026. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Genannt werden öffentlich auffindbare und nachvollziehbare Fälligkeitstermine. Eine Nennung stellt weder eine Anlageempfehlung noch eine Aussage über die Bonität eines Emittenten dar.

 

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