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GFE-Urteil: 9 Jahre Haft für Firmengründer

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Nach 94 Verhandlungstagen endete heute der erste Prozess im Fall der GFE (Förderung Erneuerbarer Energien). Alle elf Angeklagten aus der Führungsebene von Vertrieb, Technik und Geschäftsleitung wurden „wegen gewerbs- und bandenmäßigem Betrug verurteilt“, lautete es in der Urteilsbegründung von dem vorsitzenden Richter Bernhard Germaschewski von der 12. Strafkammer des Nürnberg-Fürther Landgerichts.Der Firmengründer Horst K. wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Der geständige Geschäftsführer erhielt drei Jahre Haft.

Die GFE-Gruppe hatte im Direktvertrieb bei 1419 Kunden über 1500 nicht funktionsfähige hochwirksame Blockheizkraftwerke (BHKW) verkauft und mehr als 62 Mio. Euro erlöst. Den Kunden waren 30-prozentige Jahresrenditen versprochen worden. Gerechtes Urteil? Das Geld bekommen die geschädigten Anleger dadurch auch nicht wieder.

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