Gespräch mit einem Vertriebler einer Vertragsaufkaufsgesellschaft!

Man hat unseren Artikel gelesen, und siehe da ein Vertriebsmann hat uns angerufen zu dem Thema. Innerhalb der Diskussion machte er geltend,das sein Unternehmen ab Ende des Monats „nach § 32 KWG reguliert“ sei, man deshalb einer Proüfung der BaFin ganz gelassen entgegen sehen würde.

Guter Standpunkt aber völlig falsch. Man kann sich nicht für etwas nachträglich die Genehmigung einholen was man Vorher falsch gemacht hat. Wenn das so einfach wäre. Starker Glauben nützt hier auch nichts. Wenn es einen „Systemfehler“ gab, dann kann man den nachträglich nicht Heilen. Die BafIn wird dann ganz klar Rückabwickeln lassen. Dann unter neuem Label anfangen und mit KWG 32 Genehmigung ist sicherlich möglich, aber den Schaden der Anleger aus dem „falsch gelaufenen Projekt“ der zieht sicherlich Kreise, immer unterstellt die BaFin findet einen Haken an der Sache.

Deshalb hier nochmals unser Rat an alle die ein BafIn Schreiben bekommen haben. Füsse stillhalten, Auskunft geben, alles Offenlegen und Ergebnis der Prüfung abwarten. BaFin Prüfung heißt doch nicht das ihr was Falsch gemacht habt. Kommt Ihr durch die BaFin Prüfung durch, dann ist das doch super- finde ich.

Gruß aus Leipzig an die Münchner Truppe (smile)

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