Bei Facebook und Instagram gilt künftig womöglich: Mit großer Reichweite kommt große Verantwortung – und manchmal auch eine Schadenersatzforderung. Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Meta für betrügerische Anzeigen haften kann. Der Konzern findet das wenig likenswert.
Im Internet kann bekanntlich jeder alles sein: Finanzexperte, Millionär, Prinz aus Übersee oder Thomas Kehl von „Finanzfluss“. Für Letzteres braucht man offenbar nicht einmal Thomas Kehl zu sein.
Betrüger hatten gefälschte Profile und Werbeanzeigen erstellt und dafür den Namen, das Gesicht und das Firmenlogo des Finanzportals benutzt. Anschließend warben sie für angeblich lukrative Geldanlagen – vermutlich aus der beliebten Kategorie: „Garantierte Traumrendite, garantiert traumatisches Ergebnis“.
Das Landgericht Frankfurt entschied nun, dass Meta die Veröffentlichung und Verbreitung solcher Anzeigen unterlassen muss. Das Urteil unter dem Aktenzeichen 2-06 O 234/25 ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
„Wir wussten von nichts“ reicht dem Gericht nicht
Meta argumentierte, keine Kenntnis von der betrügerischen Werbung gehabt zu haben. Das Gericht ließ diese digitale Variante von „Ich war’s nicht, der Algorithmus war’s“ jedoch nicht gelten.
Die Richter verwiesen darauf, dass Meta sehr wohl Einfluss auf die Verbreitung der Inhalte habe. Schließlich entscheide das Unternehmen mithilfe seiner Algorithmen, wann, wo und in welcher Reihenfolge Anzeigen in den Feeds erscheinen.
Oder einfacher gesagt: Wer bestimmt, was Millionen Menschen zwischen Urlaubsfotos, Katzenvideos und politischen Familienfehden angezeigt bekommen, kann sich bei Problemen nicht plötzlich als unbeteiligtes Plakatgestell präsentieren.
Finanzfluss-Gründer begrüßt das Urteil
Thomas Kehl bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt im Kampf gegen den immer weiter verbreiteten Finanzbetrug. Das dürfte verständlich sein. Schließlich ist es wenig erfreulich, morgens das eigene Gesicht im Internet zu entdecken – besonders dann, wenn es gerade fremden Leuten windige Investments andreht.
Meta muss dem Kläger nach der Entscheidung außerdem Auskunft darüber geben, welche Fake-Anzeigen auf Facebook und Instagram verbreitet wurden und wie viel Geld der Konzern damit verdient hat.
Auch für Schäden, die künftig durch identische oder sinngleiche Anzeigen entstehen, könnte Meta aufkommen müssen. Betrüger müssten ihre Werbung demnach nicht einmal komplett neu erfinden. Ein leicht verändertes „Thomas macht dich reich“ könnte bereits teuer werden.
Meta prüft den juristischen Zurück-Button
Der Konzern widerspricht dem Urteil und prüft weitere rechtliche Schritte. Ein Sprecher erklärte, Online-Betrüger seien hartnäckig und würden immer raffiniertere Methoden einsetzen.
Meta habe in dem betreffenden Fall umfangreiche Gegenmaßnahmen ergriffen, darunter automatische Erkennungssysteme und das Löschen gemeldeter Inhalte. Außerdem investiere das Unternehmen weiter in künstliche Intelligenz, die Überprüfung von Werbekunden und Gesichtserkennung.
Nach eigenen Angaben entfernte Meta im vergangenen Jahr mehr als 159 Millionen betrügerische Anzeigen. 92 Prozent davon seien entdeckt worden, bevor jemand sie melden konnte.
Das klingt beeindruckend – wirft aber auch die Frage auf, wie viele Fake-Anzeigen insgesamt unterwegs waren. Wer 159 Millionen Kakerlaken beseitigt, bekommt schließlich nicht automatisch den Hygiene-Orden.
Löschen allein genügt womöglich nicht
Schon im März 2025 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Rechte Betroffener gestärkt. Damals ging es um betrügerische Deepfake-Werbung mit dem Mediziner und Moderator Eckart von Hirschhausen.
Das Gericht entschied, dass Meta nach einem konkreten Hinweis nicht nur eine einzelne Fälschung löschen darf. Der Konzern müsse auch selbstständig nach sinngleichen Varianten suchen und diese entfernen.
Für Meta bedeutet das: Fake-Anzeige wegklicken, Haken setzen und Feierabend machen reicht möglicherweise nicht mehr. Künftig könnte gelten: Wer mit Werbung Geld verdient, muss auch genauer hinsehen, wessen Gesicht darin unfreiwillig Karriere als Krypto-Guru macht.
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