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Gericht: Google-Konto-Einwilligung verstößt gegen DSGVO

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Landgericht Berlin hat entschieden: Die Einwilligungserklärung von Google, die Nutzer:innen bei der Kontoerstellung zur Verarbeitung ihrer Daten auf mehr als 70 Diensten abgeben sollten, ist unwirksam. Grund: Sie verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Was war das Problem? 🤔

Google wollte bei der Registrierung eines Kontos gleich für zahlreiche Dienste – von YouTube bis zur Google-Suche – die Erlaubnis zur Datenverarbeitung einholen. Dazu gehörte unter anderem die Speicherung von:

  • Suchanfragen

  • Standortdaten

  • App-Aktivitäten

  • YouTube-Verläufen

  • Personalisierter Werbung

Besonders kritisch sah das Gericht die „Express-Personalisierung“: Hier mussten Nutzer:innen entweder allen Datenverarbeitungen zustimmen oder den Vorgang abbrechen – keine Wahl also.

Gericht: Keine Freiwilligkeit, keine Transparenz ⚖️

Das Landgericht Berlin stellte klar:

  • Freiwilligkeit bedeutet, dass Nutzer:innen die Datenverarbeitung auch ablehnen können. Das war hier nicht der Fall.

  • Intransparenz: Nutzer:innen wussten nicht genau, welche Dienste und Partner die Daten überhaupt nutzen.

Zusätzlich kritisierte das Gericht die voreingestellte Speicherfrist von mehr als drei Monaten. Nutzer:innen konnten die Löschung nach drei Monaten erst nachträglich einstellen. Das verstößt gegen das Prinzip der „Privacy by Default“.

Google geht in Berufung 📑

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Google hat bereits Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.

Verbraucherschutz siegt 💪

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Google geklagt und begrüßt das Urteil: „Datenschutz ist auch Verbraucherschutz“, sagt Heiko Dünkel vom vzbv.

Es bleibt spannend, ob die Entscheidung in der nächsten Instanz Bestand haben wird.

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