Gemeinsamer Gläubigervertreter bei adcada Schuldverschreibungen – Abkassieren auf Befehl des Insolvenzgerichtes Rostock!

Hier will der Insolvenzverwalter der adcada GmbH gemeinsam mit dem Insolvenzgericht Rostock einen Anwalt mit Gebühren reich machen und mit vielen Mandaten versorgen.

Schämt Ihr euch eigentlich nicht?

Diese Frage stellen wir dann hier einmal so in aller Öffentlichkeit. Dass was da beschlossen werden soll, ist eine Riesen-Sauerei aus unserer Sicht, denn der gemeinsame Gläubigervertreter ist eine Gebührengenerierungsmaschine, die keiner braucht.

Wird der gemeinsame Vertreter bestellt, dann muss sich jeder Anleger an diesen wenden, ob er will oder nicht, und er muss den dafür bezahlen aus der eigenen Tasche. Hier sollen Sie auf Kosten eines Rechtsanwaltes einfach nur geschröpft werden.

Vielleicht verstehen viele Anleger nun endlich, warum wir mit unseren Vorbehalten gegen Insolvenzverwalter Tobias Schulze so recht gehabt haben.

Alle Dinge die wir zunächst nur als Vermutung geäußert haben, haben am Ende gestimmt. Jetzt muss man dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht „Feuer unter den Hintern“ machen. Diesen gemeinsamen Vertreter darf es nicht geben. Zeigen wir denen, die rote Karte. Jetzt!

Machen Sie bei dieser Gebührenabkassiererei nicht mit! Treten Sie jetzt der IG adcada bei. Wir kämpfen für Sie.

One Comment

  1. Bernhard Langer Donnerstag, 17.12.2020 at 12:20 - Reply

    Können Sie sich an diesen Beitrag noch erinnern, Herr Bremer?
    Sie klingen jetzt doch schon ganz anders. Die Leute sind der IG Adcada beigetreten um einen gemeinsamen Vertreter und die damit verbundene Abkassiererei zu verhindern.

    Und nun? Die Leute haben den Hausanwalt der IG Adcada als gemeinsamen Vertreter bekommen – mit Gebührenabkassiererei. Respekt!

    Anmerkung der Redaktion: Unwissenheit oder Dummheit Herr Langer? Also zunächst einmal gibt es das sogenannte Schulverschreibungsgesetz, auch das finden Sie unter meinen Berichten nach denen dieses Vorgehen vorgeschrieben ist. Nun sollten Sie sich das Gesetz bitetd ann einmal durchlesen um Mitreden zu können. Unterstellt man geht Ihren Gedanken einmal nach, dann hätte das für Herrn Reime, umgekehrt auch für Herrn Borowski, bedeutet das beide Ihre Mandate dann verloren hätten, ja Anleger dann sogar hätten „doppelt“ bezhalen müssen.

    Zudem, und das dann bitte auch mal genau lesen bei mir, gibt es „Serien wo es keinen geeinsamen Vertreter gibt“, udn mit verlaub Herr Langer das wird auch in weiterer Zukunft weitere Serien geben wo das so sein wird. Einfach mal genauer lesen, nicht nur das was man lesen will, aber das kennt man ja von Ihnen-Smile. S

    chauen Sie Herr Langer, der Unterschied zwischen uns Beiden ist, Sie sind ein Sprücheklopfer und ich setze mich für die Anleger ein. KLeiner aber feiner Unterchied auch vom Arbeitsaufkommen her. Seien Sie versichert, es gibt viele Anleger die von meiner Arbeit proftieren, weniger dann von Ihren Sprüchen- Smile. Ach ja kein Anleger MUSS Herrn Reime oder Herrn Borowski beauftragen, und bei der Versammlung war zum Beispiel auch noch ein Rechtsanwalt der Kanzlei Seimetz. Das aber nur am Rande.

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