Geldwäsche – natürlich direkt eine ganze Behörde – Posten müssen her

Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen. Laut Dokumenten, die der dpa vorliegen, soll die „Anti-Money Laundering Authority (AMLA)“ bei Verstößen gegen EU-Regeln sogar eigenständig Finanzsanktionen verhängen können. Zudem ist vorgesehen, dass sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordiniert und unterstützt, ihre Wirksamkeit bei der Durchsetzung von EU-Regeln zu erhöhen.

Zuvor war bereits bekanntgeworden, dass die EU-Kommission für Zahlungen eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einführen will. Zudem beinhaltet das geplante Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche auch den Vorschlag, die Vorschriften für Anbieter von Kryptodienstleistungen zu verschärfen. Dazu wird zum Beispiel die Zahlungsabwicklung gezählt. Im Europaparlament stoßen die Planungen der EU-Kommission auf gemischte Reaktionen.

Nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes werden in der EU jährlich Milliardenbeträge aus kriminellen Geschäften in die reguläre Wirtschaft eingespeist, um den illegalen Ursprung der Erträge zu verschleiern. Die europäische Polizeibehörde Europol schätze den Wert verdächtiger Transaktionen innerhalb Europas auf zuletzt Hunderte Milliarden Euro.

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