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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die KREMLIN AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 12. Dezember 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der KREMLIN AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die KREMLIN AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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