Gebr. Sanders GmbH & Co.KG -Rechtsanwalt Mertens berichtet

Die Gebr. Sanders GmbH & Co.KG aus Bramsche gab im Jahre 2013 eine Mittelstandsanleihe über 22. Mio. € heraus (Unternehmensanleihe 2013/2018 WKN: A1X3MD / ISIN: DE000A1X3MD9) zur Finanzierung ihres Unternehmens im Geschäftsbereich Bettwaren.

Ende September 2016 beantragte die Geschäftsleitung die Einleitung eines so genannten Schutzschirmverfahrens beim Insolvenzgericht Bersenbrück, um Zeit für eine Sanierung des Unternehmens zu gewinnen. Eine deutsche Großbank konnte sich nicht entscheiden, eine notwendige Kreditlinie (Borrowing-Base-Finanzierung) zu verlängern, sodass eine zukünftige Zahlungsunfähigkeit „drohte“.

Forderungen von Gläubigern mussten dank Schutzschirm zunächst nicht bezahlt werden. Auch die Anleihezinsen, die am 22.10.2016 fällig sind, werden als Gläubigerforderungen von dem Schutzschirm abgewehrt und ihre Zahlung ausgesetzt.

Nachdem dem Antrag vom Insolvenzgericht entsprochen worden war, sollte dann in dem höchstens 3 Monate dauernden Schutzschirmverfahren ein Insolvenzplan erstellt werden, nach dessen Vorgaben das Unternehmen gerettet werden sollte.

Bereits in der 2 Woche des Schutzschirmverfahrens (10.10.2016) musste das Unternehmen aber dem Insolvenzgericht Bersenbrück anzeigen, dass aus der „drohenden“, eine echte Zahlungsunfähigkeit geworden ist, nachdem die Bank die Prolongation der Kreditlinie endgültig verweigert hatte.

Die Anzeige der Zahlungsunfähigkeit kann grundsätzlich dazu führen, dass das Gericht danach von einer Aussichtslosigkeit der Sanierung ausgeht, oder der vorläufige Gläubigerausschuss, oder bestimmte Gläubiger die Aufhebung des Schutzschirmverfahrens beantragen.

Das Insolvenzgericht hätte dann über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden.

Aus Presseberichten ist nur zu entnehmen, dass trotz der Zahlungsunfähigkeit das Gericht eine Fortsetzung des Schutzschirmverfahrens zugestimmt haben soll.

Eine Aufhebung des Schutzschirmverfahrens oder Beendigung des Sanierungsverfahrens ist durch das Insolvenzgericht bisher auch nicht bekanntgemacht worden.

Lediglich am 13.10.2016 wurde ein Insolvenzantrag für die persönlich haftenden Gesellschafter der Gebr. Sanders GmbH & Co.KG gestellt.

Es kann damit davon ausgegangen werden, dass das Verfahren mit dem Ziel einen Insolvenzplan für die Gesellschaft zu erarbeiten, zunächst weiter fortgesetzt wird.

Viel Positives wird für die Anleger (Anleihezeichner) voraussichtlich in dem Plan indes nicht zu finden sein. Für die Anleger sind zumindest erhebliche Verschlechterungen bei den Zinsen, der Laufzeit und den Modalitäten der Rückzahlung zu erwarten.

Bei einer Veräußerung des Unternehmens als Ganzes an einen Investor ist für die Anleger auch ein Totalverlust möglich.

Die Anleger sind Kummer gewöhnt. Bereits im Januar 2016 wurden, nach mehreren Anläufen, die Anleihebedingungen verändert um in den nächsten Jahren (!) eine „nachhaltige Veränderung der Finanzierungsstrukturen“ zu ermöglichen.

Günstige Finanzierungskonditionen seien nur zu erreichen, wenn man Sicherheiten stellen könne.

Besonders „nachhaltig“ war die „veränderte Finanzstruktur“ wohl nur für finanzierenden Banken, denen Sicherheiten für ihre Kredite gewährt werden konnten.

Mit dem Erlös aus Verwertung der Sicherheiten werden dann aber nur die Banken beglückt, die die ganze Insolvenz und die Ergebnisse der Sanierungsversuche des Unternehmens damit auch eher gelassen abwarten können.

Das gilt aber nicht für die ungesicherten Anleger, die die Mittelstandsanleihe 2013/2018 (WKN: A1X3MD / ISIN: DE000A1X3MD9) gekauft haben. Wenn Anleger nicht wollen, dass die Sanierung hauptsächlich auf ihrem Rücken erfolgt, sollten sich umgehend fachliche Hilfe besorgen.

Die  Kanzlei Mertens Rechtsanwälte vertritt seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen. Wir prüfen für Sie neben Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen und den Vertrieb, auch ihre Möglichkeiten, als Insolvenzschuldner dennoch ihren Teil am (Insolvenz-) Kuchen zu bekommen.

In der Kapitalanlagesache Gebr. Sanders Gmbh & Co.KG sind wir bereits für eine Vielzahl von Mandanten tätig. Auf unserer Internetseite zur Gebr. Sanders Gmbh & Co.KG:

http://mertens-rechtsanwaelte.de/Faelle/Gebr-Sanders/

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