GA Fund – Morgen, Donnerstag der 5. März 2020, Gesellschafterversammlung. Gehen Sie bitte hin, wenn irgendwie möglich

Nun, dass das gesamte Thema GA Fund einmal so groß in unseren Schlagzeilen sein würde, haben wir uns vor sechs Monaten auch noch nicht denken können, denn, um dies auch einmal ganz klar zu sagen, es gab bisher keinerlei Beschwerden oder Hinweise auf Dinge, die möglicherweise nicht in Ordnung sein könnten. Wie jeder weiß, suchen wir uns aktiv keine Gegner, sondern reagieren immer auf User-Hinweise.

So auch in diesem Fall, wo wir einen Beschlussvorschlag anonym zugespielt bekommen haben, der uns dann „aus den Schuhen gehauen hat“. Fast zwei Millionen Euro sollten da an einen Dr. Matthias Hallweger und seine HMW Innovations AG aus Pullach gezahlt werden.

Gleichzeitig sollten die Anleger einem Beschlussvorlag zustimmen, dass eine extra wohl für die Liquidation gegründete GmbH diese durchführen sollte. Eine GmbH, und da kommt dann „aus den Schuhen gehauen Teil 2“, die eben auch mit jenem Dr. Matthias Hallweger direkt im Zusammenhang steht.

Man wollte das ganze Thema wohl in der Hand behalten und steuern, damit dann keine dummen Fragen kommen von irgendwelchen „lästigen Anlegern“. Später haben wir den Hinweis bekommen, dass zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage das Geld längst an Dr. Matthias Hallweger und seine HMW Innoations AG überwiesen worden sei. Wollte man sich hier möglicherweise nachträglich die „Absolution“ vom Anleger holen? Wir wissen es nicht, wollen aber auch das zum Beispiel aufgeklärt haben.

Mittlerweile haben wir weitere Hinweise bekommen von dem, was dort im GA Funds möglicherweise gelaufen sein könnte, was aus unserer Sicht dringender Aufklärung bedarf. Hinweise von Vertrieblern besagen zum Beispiel, dass es einen regen Handel mit Zweitmarktfondsanteilen gegeben haben könnte. In diesen soll das Unternehmen VC Exclusiv, das wir auch im Einflussbereich des Dr. Matthais Hallweger sehen, beteiligt gewesen sein.

Nun haben wir einmal recherchiert, ob genanntes Unternehmen, auf das diese Hinweise deuten, dann überhaupt Zweitmarkt-Fondsanteile verkaufen darf, also über eine BaFin-Erlaubnis dazu verfügt. Klären konnten wir das bis zum heutigen Tage leider nicht, haben den Vorgang aber der BaFin zur Kenntnis gebracht.

Sollten hier Geschäftshandlungen vorgenommen worden sein, die unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht in Ordnung waren, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, dann kann der Anleger natürlich rechtlich dagegen vorgehen und zum Beispiel seinen Vermittler dazu in die Haftung nehmen. Einfacher gesagt, er kann sich versuchen, hier „schadlos“ zu halten.

Das habe ich mit meiner Kanzlei in den letzten Jahren schon häufig durchgesetzt, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen weiter.

Zudem ist natürlich, möglicherweise auch von den Justizbehörden, einmal zu überprüfen, wie dann zum Beispiel die Anspruchsgrundlage auf das Geld, das Dr. Matthias Hallweger und seine HMW Innovations AG bekommen haben, überhaupt zustande gekommen ist. Das, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, muss man sich auch unter Schadensersatzgesichtspunkten genauer anschauen.

Hier könnten mittlerweile nicht nur Dr. Hallweger im Fokus stehen, sondern auch die anderen an einem solchen Beschluss beteiligten Personen. Natürlich, so Jens Reime haften die mit ihrem Privatvermögen.

Weiterhin wurde uns zugetragen, dass es eine merkwürdige Absprache zwischen der derzeitigen Geschäftsführerin Frau Huber und dem Unternehmen VC Exclusiv gegeben haben soll. Hier soll es möglicherweise um erlassene und gestundete Ratenbeiträge gehen. Auch das muss man sicherlich detailliert prüfen.

Natürlich handelt es sich bei so mancher Information um „Hörensagen“, insofern ist es eben wichtig, alles auf seine Substanz hin zu überprüfen, auch wenn es einen Liquidationsbeschluss geben sollte. Das kann dann auch nur im Interesse aller Personen und Unternehmen sein, die derzeit im Zwielicht stehen. Dies zumindest ist unsere Meinung dazu.

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