FSC Financial Service Consulting GmbH – Bernhard Wolfgang Geg / der Werbeslogan des Unternehmens hiess: Wir holen zurück, was Ihnen gehört! Nun denn!

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FSC Financial Service Consulting GmbH, Ganghofer Straße 96, 81373 München, Amtsgericht München , HRB 144668 vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Wolfgang Geg

– wurde am 06.11.2014 um 12:10 Uhr Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 231 780, Email geschäftlich leipzig@voigtsalus.de, Telefax 0341 231 782 22 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

404 IN 2220/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 06.11.2014

3 Comments

  1. bhard58 Donnerstag, 19.02.2015 at 18:18 - Reply

    Hallo Herr Jenner,

    wenn man lange und clever genug am Ball bleibt, hat man auch gegen die Großen eine Chance. Schwierig ist dann meist die Justiz die sich gar nicht vorstellen kann, dass die „ach so klugen“ Anwälte der Banken solche Fehler gemacht haben und die Richter ja auch selbst betroffen sind.
    Außerdem, wenn sich die Justiz nicht auskennt, wird die Sache halt ausgesessen. Ich kenne einen Fall, dort warten die Kunden schon seit Okt. 2012 auf den Berufungstermin. Zwischenzeitlich hat der BGH ein Urteil gefällt, das sich auf die Klage anwenden lässt.
    Für die Kleinen ist die Justiz halt nicht die schnellste und die Großen verdienen ja jede Menge Geld mit den langen Prozesszeiten.

  2. Uwe Jenner Donnerstag, 19.02.2015 at 14:33 - Reply

    Das zeigt doch nur wieder eins: Der mit dem dickeren Geldbeutel gewinnt
    und die Kleinen bleiben auf ihren Verlusten sitzen.
    Banken sind die Raubritter unserer Zeit.

  3. bhard58 Donnerstag, 06.11.2014 at 19:20 - Reply

    Was will man jetzt damit aussagen?
    Es gibt keine geschädigten Anleger, weil die Firma auf Erfolgsbasis für Kunden gearbeitet und aus eigenen Mitteln vorfinanziert hat.
    Die Probleme der Firma sind verschleppte oder nicht terminierte Prozesse. Richter die Klagen an die nächste Instanz durchschieben und sich die Verfehlungen der Banken nicht vorstellen können. Irgend wann sind dann Anwalts- und Gerichtskosten so hoch, dass sie aus Eigenmitteln nicht mehr gedeckt werden können.

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