FSB verlängert Umsetzungsfristen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte um ein Jahr

Der Finanzstabilitätsrat FSB hat am 7. September angekündigt, die Umsetzungsfristen der Mindestabwicklungsstandards (Minimum Haircut Standards) für nicht zentral geclearte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing TransactionsSFTs) um jeweils ein Jahr zu verlängern.

Für SFTs zwischen Banken und Nicht-Banken verlängert sich die Frist bis Januar 2023, für SFTs zwischen Nicht-Banken bis Januar 2025. Damit will das FSB die Marktteilnehmer und Behörden operativ entlasten und ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die Folgen von COVID-19 zu fokussieren.

Zu den SFTs zählen etwa Wertpapierleihen und Repurchase Agreements (Repos), die auch eine bedeutende Rolle spielen, wenn sich die Preise für andere Wertpapiere bilden oder wenn es um die Sekundärmarktliquidität geht. Allerdings können SFTs auch dafür genutzt werden, den Abbau von Positionen mit Hebelwirkung (Leverage) sowie Fälligkeits- und Liquiditätsrisiken zu verhindern. SFTs können daher Risiken für die Finanzstabilität bergen. Dagegen hat das FSB schon vor Jahren 18 politische Empfehlungen ausgesprochen.

Die BaFin begrüßt den neuen Zeitplan.

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