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Frühstartrente: So können aus 10 Euro vom Staat bis zu 53.000 Euro werden

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Hier ist ein recherchierter Artikel, der den aktuellen Stand sauber vom ursprünglichen Versprechen trennt. Wichtig: Die Frühstartrente ist noch nicht endgültig Gesetz. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf erst am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Deutscher Bundestag

Zehn Euro im Monat klingen zunächst nicht nach großer Altersvorsorge. Über Jahrzehnte kann daraus trotzdem ein beachtlicher Betrag entstehen.

Genau darauf setzt die geplante Frühstartrente der Bundesregierung.

Der Staat will Kindern ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen.

Eltern, Großeltern oder andere Personen können zusätzlich eigenes Geld einzahlen.

Der entscheidende Faktor ist dabei weniger die Höhe der staatlichen Förderung als die Zeit.

Wer bereits als Kind anfängt zu investieren, hat mehrere Jahrzehnte Zeit, in denen Kursgewinne und wiederangelegte Erträge einen Zinseszinseffekt erzeugen können.

Wer bekommt die Frühstartrente?

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf sollen zunächst Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 profitieren.

Anspruchsberechtigt sind Kinder vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn sie ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Der Wohnsitz der Eltern ist dabei nicht entscheidend.

Der geplante Start ist der 1. Januar 2027.

Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 gewährt werden. 2027 sollen damit zunächst die Jahrgänge 2020 und 2021 erfasst werden. Danach kommt jährlich der jeweils sechs Jahre alt werdende Jahrgang hinzu.

Noch handelt es sich allerdings um einen Gesetzentwurf. Der Bundestag hat ihn am 25. September erstmals beraten. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Der Staat zahlt insgesamt 1.440 Euro

Die Rechnung ist zunächst einfach.

10 Euro im Monat ergeben:

120 Euro im Jahr.

Bei zwölf Förderjahren entstehen insgesamt:

1.440 Euro staatliche Einzahlungen.

Der eigentliche Effekt soll jedoch durch die langfristige Kapitalanlage entstehen.

Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums könnten aus diesen 1.440 Euro bis zum 18. Geburtstag ungefähr 2.200 Euro werden.

Bleibt das Kapital anschließend bis zum 65. Lebensjahr investiert, könnten daraus nach Modellrechnung rund 53.000 Euro entstehen.

Das klingt spektakulär.

Allerdings steckt dahinter eine wichtige Annahme.

Das Finanzministerium rechnet mit einer durchschnittlichen Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr.

Diese Rendite ist nicht garantiert.

Die tatsächliche Entwicklung kann deutlich höher, aber auch erheblich niedriger ausfallen. Zudem handelt es sich um nominale Beträge – die Inflation ist nicht berücksichtigt.

Was passiert, wenn Eltern 10 Euro zusätzlich einzahlen?

Genau hier wird das Modell interessant.

Zahlen Eltern ebenfalls 10 Euro monatlich ein, werden aus den staatlichen 10 Euro insgesamt 20 Euro monatlicher Sparleistung.

Bis zum 18. Geburtstag wären dann insgesamt 2.880 Euro eingezahlt.

Bei der vom Finanzministerium angenommenen Rendite könnte das Depot mit 18 Jahren ungefähr 4.400 Euro wert sein.

Bleibt dieses Geld anschließend bis zum 65. Lebensjahr investiert, nennt das Ministerium einen möglichen Depotwert von rund:

107.000 Euro.

20 Euro zusätzlich: theoretisch rund 160.000 Euro

Wenn Eltern monatlich 20 Euro beisteuern, werden zusammen mit der staatlichen Förderung 30 Euro monatlich investiert.

Bis zum 18. Geburtstag fließen dann insgesamt:

4.320 Euro.

Nach der Modellrechnung wären daraus mit 18 ungefähr:

6.600 Euro.

Bis zum 65. Lebensjahr könnten daraus wiederum rund:

160.000 Euro

werden.

50 Euro zusätzlich: rechnerisch sogar 320.000 Euro

Noch deutlicher wird der Zinseszinseffekt bei höheren Eigenbeiträgen.

Zahlen Eltern monatlich 50 Euro zusätzlich, fließen insgesamt 60 Euro pro Monat in das Depot.

Bis zum 18. Geburtstag wären das:

8.640 Euro Einzahlungen.

Nach der Berechnung des Bundesfinanzministeriums könnte das Depot dann bereits ungefähr 13.300 Euro wert sein.

Bleibt dieses Kapital anschließend bis zum 65. Lebensjahr investiert, könnte daraus bei einer durchschnittlichen Rendite von sieben Prozent ein Betrag von ungefähr:

320.000 Euro

werden.

Die Modellrechnung im Überblick

Nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums ergibt sich folgendes Bild:

Nur Staat:

10 Euro monatlich
Einzahlungen bis 18: 1.440 Euro
Depot mit 18: rund 2.200 Euro
Depot mit 65: rund 53.000 Euro

Eltern zahlen 10 Euro zusätzlich:

20 Euro monatlich insgesamt
Einzahlungen bis 18: 2.880 Euro
Depot mit 18: rund 4.400 Euro
Depot mit 65: rund 107.000 Euro

Eltern zahlen 20 Euro zusätzlich:

30 Euro monatlich insgesamt
Einzahlungen bis 18: 4.320 Euro
Depot mit 18: rund 6.600 Euro
Depot mit 65: rund 160.000 Euro

Eltern zahlen 50 Euro zusätzlich:

60 Euro monatlich insgesamt
Einzahlungen bis 18: 8.640 Euro
Depot mit 18: rund 13.300 Euro
Depot mit 65: rund 320.000 Euro

All diese Werte beruhen auf einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung von sieben Prozent und sind daher keine garantierten Auszahlungsbeträge.

Was müssen Eltern tun?

Eltern sollen für ihr Kind einen speziellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge eröffnen.

Ein bereits vorhandenes normales Kinder- oder Juniordepot reicht dafür nicht aus.

Der neue Vertrag muss auf den Namen des Kindes laufen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Der Staat zahlt anschließend die monatlichen zehn Euro automatisch über den Anbieter ein.

Ein zusätzlicher Förderantrag soll nicht notwendig sein.

Bei Vertragsschluss muss allerdings unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden.

Was passiert, wenn Eltern gar nichts unternehmen?

Auch dann soll das Kind die staatliche Förderung nicht verlieren.

Wird kein individuelles Depot eröffnet, sollen die staatlichen Beiträge in einer kollektiven Kapitalanlage angelegt werden.

Diese Anlage soll von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden.

Später kann das angesparte Startkapital auf einen individuellen Altersvorsorgevertrag des Kindes übertragen werden.

Damit soll verhindert werden, dass Kinder allein deshalb leer ausgehen, weil ihre Eltern sich nicht um einen Vertrag kümmern.

Eltern dürfen deutlich mehr als 50 Euro einzahlen

Die Frühstartrente ist nicht auf kleine Sparbeträge beschränkt.

In den individuellen Vertrag dürfen nach dem aktuellen Entwurf insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich eingezahlt werden.

Das Geld kann beispielsweise von Eltern, Großeltern oder sogar anderen Personen stammen.

Eigenbeiträge sind allerdings keine Voraussetzung, um die staatlichen zehn Euro zu bekommen.

Kosten sollen gedeckelt werden

Ein entscheidender Punkt bei langfristigen Sparverträgen sind die Gebühren.

Schon kleine jährliche Kosten können über 50 oder 60 Jahre einen erheblichen Teil des Vermögens aufzehren.

Deshalb sieht der Regierungsentwurf einen Effektivkostendeckel von einem Prozent in der Ansparphase vor.

Bis zur Volljährigkeit dürfen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.

Das soll verhindern, dass ein erheblicher Teil der staatlichen Förderung direkt in Gebühren verschwindet.

Das Staatsgeld ist bis 65 gesperrt

Einen wichtigen Haken gibt es.

Die Frühstartrente soll tatsächlich für die Altersvorsorge reserviert bleiben.

Das staatlich geförderte Kapital und die darauf entfallenden Erträge können deshalb grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden.

Für Führerschein, Studium oder die erste Wohnung steht dieses Geld also nicht zur Verfügung.

Anders ist die Situation bei freiwilligen Eigenbeiträgen der Familie.

Diese können nach dem derzeitigen Entwurf grundsätzlich wieder entnommen werden. Dann müssen allerdings die darauf entfallenden Erträge versteuert werden.

Was passiert mit 18?

Mit der Volljährigkeit endet die monatliche staatliche Frühstartrentenförderung.

Das Depot muss aber nicht geschlossen werden.

Der junge Erwachsene kann den Vertrag weiter besparen oder das angesparte Vermögen in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Wer beispielsweise mit Beginn einer Ausbildung selbst Beiträge einzahlt und dadurch rentenversicherungspflichtig wird, kann nach dem geplanten System sogar zusätzliche Förderungen der privaten Altersvorsorge erhalten.

53.000 Euro sind in 59 Jahren nicht 53.000 Euro von heute

Bei den beeindruckenden sechsstelligen Modellbeträgen darf allerdings ein Punkt nicht vergessen werden:

Inflation.

53.000 Euro im Jahr 2085 besitzen voraussichtlich deutlich weniger Kaufkraft als 53.000 Euro heute.

Auch die vom Finanzministerium genannten 107.000, 160.000 oder 320.000 Euro sind Nominalbeträge.

Die Modellrechnung berücksichtigt ausdrücklich keine Inflation.

Deshalb sollte man solche Zahlen nicht mit heutigen Immobilienpreisen, heutigen Renten oder heutiger Kaufkraft vergleichen.

Sieben Prozent sind möglich – aber nicht sicher

Auch die verwendete Renditeannahme verdient Aufmerksamkeit.

Das Finanzministerium begründet die sieben Prozent mit der langfristigen historischen Entwicklung weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Kosten.

Über sehr lange Zeiträume können Aktien hohe Renditen erzielen.

Aber Kapitalmärkte verlaufen nicht gleichmäßig.

Es gibt Börsencrashs, längere Schwächephasen und Jahre mit deutlichen Verlusten.

Wer in ein kapitalgedecktes Produkt investiert, erhält deshalb keine Garantie, dass tatsächlich jedes Jahr sieben Prozent verdient werden.

Die Regierung weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächliche Entwicklung höher oder niedriger ausfallen kann.

Das eigentliche Geheimnis ist nicht der staatliche Zehner

Die vielleicht wichtigste Erkenntnis der Frühstartrente lautet deshalb:

Die zehn Euro des Staates allein machen kein Kind reich.

Der große Vorteil entsteht aus etwas anderem:

dem extrem frühen Start.

Ein Euro, der mit sechs Jahren investiert wird, kann theoretisch fast sechs Jahrzehnte arbeiten.

Genau deshalb machen zusätzliche kleine Beträge einen so großen Unterschied.

20 oder 50 Euro monatlich erscheinen aus Sicht eines Erwachsenen vielleicht überschaubar.

Werden sie aber jahrzehntelang investiert, kann daraus ein erhebliches Vermögen entstehen.

Was Eltern jetzt tun können

Noch können Eltern keinen Frühstartrentenvertrag abschließen.

Die dafür vorgesehenen zertifizierten Standarddepots sollen erst ab 1. Januar 2027 angeboten werden.

Außerdem muss das Gesetzgebungsverfahren noch abgeschlossen werden.

Der Regierungsentwurf wurde am 25. September im Bundestag erstmals beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen.

Eltern müssen deshalb momentan noch keinen Anbieter auswählen.

Sinnvoll ist vielmehr, nach Inkrafttreten genau auf drei Punkte zu achten:

Kosten des Vertrags,

Anlagestrategie

und

Höhe der freiwilligen Eigenbeiträge.

Gerade über mehrere Jahrzehnte können bereits geringe Unterschiede bei Kosten und Rendite enorme Auswirkungen haben.

Fazit: Zehn Euro sind klein – 59 Jahre sind gewaltig

Die Frühstartrente ist weniger wegen der staatlichen Förderung von zehn Euro bemerkenswert als wegen des Zeitraums, über den das Kapital investiert werden kann.

Der Staat würde über zwölf Jahre lediglich 1.440 Euro einzahlen.

Doch aus diesem vergleichsweise kleinen Betrag könnten nach der Modellrechnung des Finanzministeriums langfristig rund 53.000 Euro entstehen.

Mit zusätzlichen 10 Euro der Eltern wären es rechnerisch rund 107.000 Euro.

Mit 20 Euro zusätzlich etwa 160.000 Euro.

Und mit 50 Euro monatlich zusätzlich sogar rund 320.000 Euro.

Ob diese Werte tatsächlich erreicht werden, weiß heute niemand.

Aber die Rechnung zeigt eindrucksvoll, warum beim langfristigen Vermögensaufbau ein Faktor oft wichtiger ist als ein hoher monatlicher Sparbetrag:

Zeit.

Der entscheidende aktuelle Unterschied zum BILD-Teaser ist also: Die Eckpunkte sind inzwischen deutlich konkreter, aber am 28. September 2026 ist die Frühstartrente noch nicht endgültig beschlossen. Erst nach dem weiteren Bundestags- und Gesetzgebungsverfahren stehen die endgültigen Regeln fest. Deutscher Bundestag

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