Aktuell werden offenbar erneut E-Mails verschickt, mit denen Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende zu einem Eintrag in einem sogenannten Branchenbuch bewegt werden sollen.
Uns liegt eine entsprechende Nachricht des sogenannten „City Guide Team“ vor. Darin heißt es:
„Anbei im Anhang der Eintragungsantrag für die Veröffentlichung im Branchenbuchverzeichnis 2026/2027.“
Die Empfänger werden anschließend aufgefordert, die bereits enthaltenen Unternehmensdaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und den Antrag „bei Annahme möglichst vollständig ausgefüllt und unterschrieben“ per E-Mail oder Fax zurückzusenden.
Unser dringender Rat:
Nicht einfach unterschreiben und zurücksenden. Erst das gesamte Formular einschließlich des Kleingedruckten und sämtlicher Vertragsbedingungen genau prüfen.
Als Absender beziehungsweise verantwortliches Unternehmen wird in der E-Mail die
City Guide LLC
1621 Central Ave
Cheyenne, Wyoming 82001
USA
genannt.
Genau diese Gesellschaft ist in Deutschland bereits seit längerer Zeit im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen bekannt.
Mehrere Rechtsanwaltskanzleien und Verbraucherschützer haben bereits vor entsprechenden Schreiben der City Guide LLC gewarnt. Beschrieben wird dabei ein typisches Vorgehen: Im Vordergrund des Formulars stehen zunächst die Unternehmensdaten und deren vermeintliche Überprüfung oder Ergänzung. Die eigentlichen Vertragsbedingungen und Kosten finden sich dagegen an anderer Stelle beziehungsweise im Kleingedruckten.
Aus einer Datenkorrektur kann ein kostenpflichtiger Auftrag werden
Genau darin liegt das Problem solcher Branchenbuchangebote.
Beim flüchtigen Lesen kann beim Empfänger der Eindruck entstehen, er solle lediglich bereits vorhandene Unternehmensdaten kontrollieren oder vervollständigen.
Tatsächlich kann mit der Unterschrift jedoch ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Branchenbucheintrag zustande kommen.
In bereits dokumentierten Fassungen entsprechender City-Guide-Unterlagen wurde eine Eintragungsgebühr von 960 Euro netto pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren genannt. Damit ging es um insgesamt 1.920 Euro netto. Auch eine automatische Vertragsverlängerung war dort vorgesehen.
Ob genau diese Konditionen auch in jedem aktuell versandten Formular enthalten sind, muss anhand des jeweiligen Antrags geprüft werden.
Gerade deshalb gilt:
Unterschreiben Sie ein solches Formular niemals, ohne zuvor das Kleingedruckte vollständig gelesen zu haben.
City Guide LLC bestätigt selbst, dass das Verzeichnis nicht behördlich ist
Auch ein Blick auf das von der City Guide LLC betriebene Branchenportal ist interessant.
In den dort veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Portal behörden- und kammerunabhängig betrieben wird und ohne öffentlichen Auftrag tätig ist. Das Angebot richtet sich unter anderem an Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine, Ärzte und öffentliche Stellen.
Empfänger sollten sich daher keinesfalls durch die Gestaltung eines Formulars oder Begriffe wie „Eintragungsantrag“, „Branchenbuchverzeichnis“ oder eine bereits eingetragene Antragsnummer zu der Annahme verleiten lassen, es handele sich um ein amtliches oder verpflichtendes Verzeichnis.
Es handelt sich um ein kommerzielles Angebot.
Warum wir vor solchen Schreiben warnen
Die Masche mit Branchenbuch- und Gewerbeverzeichnissen ist seit vielen Jahren bekannt.
Unternehmen erhalten Schreiben, in denen bereits zahlreiche korrekte Firmendaten eingetragen sind. Dadurch entsteht schnell der Eindruck, es müsse lediglich eine bestehende Registrierung bestätigt oder korrigiert werden.
Genau hier ist besondere Vorsicht erforderlich.
Eine Unterschrift kann rechtlich etwas vollkommen anderes bedeuten als eine bloße Datenbestätigung.
Der Landkreis Haßberge warnte beispielsweise ausdrücklich vor entsprechenden Angeboten der City Guide LLC und wies auf Kosten von 960 Euro netto pro Jahr hin.
Auch Rechtsanwälte berichten über Fälle, in denen nach Rücksendung solcher Formulare anschließend Rechnungen beziehungsweise Zahlungsaufforderungen versandt wurden.
Was Empfänger jetzt tun sollten
Wer eine solche E-Mail oder ein entsprechendes Fax erhält, sollte zunächst überhaupt nichts unterschreiben.
Prüfen Sie insbesondere:
Was kostet der Eintrag tatsächlich?
Wie lange läuft der Vertrag?
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Wo genau soll der Eintrag veröffentlicht werden?
Welchen tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzen hat dieser Eintrag für Ihr Unternehmen?
Stehen Preis und Vertragslaufzeit deutlich erkennbar im Formular oder lediglich im Kleingedruckten?
Wer den Antrag nicht abschließen möchte, sollte ihn schlicht nicht unterschrieben zurücksenden.
Bereits unterschrieben? Rechnung erhalten? Nicht vorschnell zahlen
Besonders wichtig ist die Situation für Unternehmer, die ein entsprechendes Formular möglicherweise bereits unterschrieben haben und anschließend eine Rechnung erhalten.
Auch dann gilt:
Nicht vorschnell zahlen – aber die Forderung auch nicht einfach ignorieren.
Es sollte zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob Gestaltung und Inhalt des verwendeten Formulars rechtlich angreifbar sein könnten.
Gerade bei sogenannten Branchenbuch- oder Adressbuchfällen kommt es entscheidend auf die konkrete Gestaltung des Formulars, die Erkennbarkeit der Kosten und die Umstände des Vertragsschlusses an.
Wer bereits eine Rechnung, Mahnung oder Inkassoforderung erhalten hat, sollte sämtliche Unterlagen aufbewahren und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
Unser Fazit
Bei Schreiben der City Guide LLC aus Cheyenne, Wyoming, in denen zur Unterschrift unter einen „Eintragungsantrag“ für ein Branchenbuch aufgefordert wird, ist aus unserer Sicht höchste Vorsicht angebracht.
Was auf den ersten Blick wie die bloße Kontrolle oder Ergänzung von Firmendaten aussehen kann, kann tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag sein.
Deshalb unsere klare Warnung:
Nichts ungeprüft unterschreiben.
Das Kleingedruckte vollständig lesen.
Preis und Vertragslaufzeit prüfen.
Und bei bereits eingegangenen Rechnungen nicht vorschnell bezahlen.
Die uns vorliegende E-Mail nennt als Absender die City Guide LLC, 1621 Central Ave, Cheyenne, Wyoming 82001, USA, und fordert ausdrücklich dazu auf, einen beigefügten Antrag ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.
Genau bei solchen Schreiben gilt: Eine Unterschrift ist schnell gesetzt – die finanziellen Folgen können erheblich länger dauern.
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