Fristlose Kündigung des Mietvertrags

Wir sind ja immer auf der Suche nach interessanten Urteilen, die auch unsere User interessieren könnten. Hier haben wir solch ein Urteil gefunden:

Wohnraum in Deutschland ist knapp – Haus- bzw. Wohnungseigentümer können sich daher ihre Mieter frei auswählen. Um zu verhindern, dass sie die Räumlichkeiten z. B. Messies oder Mietnomaden überlassen, die ihr Eigentum herunterwirtschaften und darüber hinaus keine Miete zahlen, lassen Vermieter nichts unversucht. Sie holen etwa beim Vormieter Einkünfte über den Mietinteressenten ein oder verlangen von diesem eine sog. Selbstauskunft. Hier werden unter anderem Fragen zum Einkommen, zum Familienstand oder zu etwaigen Mietrückstanden gestellt. Doch darf der Mietinteressent hier lügen oder berechtigt eine falsche Antwort den Vermieter zur (fristlosen) Kündigung.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/fristlose-kuendigung-des-mietvertrags-bei-falscher-selbstauskunft_076002.html

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