Startseite Allgemeines Frequenta GmbH von Ingo P. – kann man die Ansprüche von geschädigten Anlgern abwehren?
Allgemeines

Frequenta GmbH von Ingo P. – kann man die Ansprüche von geschädigten Anlgern abwehren?

Teilen

Derzeit steht die Frequenta GmbH wirtschaftlich noch vernünftig da. Zumindest wenn man sich die letzte im Unternehmensregister – kostenpflichtiger Bereich – hinterlegte Bilanz anschaut.

Hier wird ein Eigenkapital von über 595.000 Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2016 ausgewiesen. Ob das Eigenkapital in der Höhe 2017 auch noch vorhanden war, wissen wir derzeit nicht.

Da lohnt es sich natürlich für Rechtsanwälte, auf die GmbH „loszugehen“. Uns vorliegenden Informationen nach, passiert derzeit genau das. Es gibt wohl erste Anleger, die sich nicht „beruhigen lassen“ und versuchen, Ingo P. und die Frequenta GmbH in die Haftung zu nehmen.

Die Vorwürfe, die hier in Bezug auf die durchgeführte Beratung erhoben werden, sind schon sehr umfangreich. Es geht um eine Beratung aus dem Februar 2009, also noch unmittelbar vor der Zeit, als die Vertriebsaktivitäten ausgeweitet wurden.

In einem uns vorliegenden Schreiben wirft ein von einem Mandanten eingeschalteter Rechtsanwalt Ingo P. eine Falschberatung seiner Mandantin vor und führt das, aus unserer Sicht sehr gut gemacht, noch im Einzelnen ausführlich aus. Haftbar seien aus Sicht des Rechtsanwaltes sowohl die Frequenta GmbH selber als auch Ingo P. persönlich als Berater.

Nun wollen wir uns nicht über die möglichen Erfolgsaussichten dieser Klage äußern, aber ist diese und mögliche weitere Klagen erfolgreich, dann könnte das das wirtschaftliche  Ende der Frequenta GmbH bedeuten.

Wir gehen zudem davon aus, dass auch die Kanzlei Witt aus Heidelberg den einen oder anderen Mandanten der Frequenta GmbH vertritt. Somit dürften dann auch von dieser Seite natürlich eine Klage gegen die Frequenta GmbH bzw. weitere Unternehmen im Umfeld von Ingo P. anstehen.

Ingo P. hat sich seinen Lebensabend, immerhin wird er in diesem Jahr 70, sicherlich auch anders vorgestellt. Demnächst öfter vor Gericht stehen zu müssen, um Schadensersatzforderungen seiner Anleger abzuwehren, ist sicherlich kein angenehmer Zeitvertreib, auch mit 70 Jahren wohl nicht.

Vergessen sollte man aber auch nicht, dass Ingo P. sicherlich gutes Geld mit der Vermittlung der Kapitalanlagen über die letzten zehn Jahre verdient hat; auch das ist dann sicherlich ein Teil der Wahrheit.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

LFS Bewirtschaftungs AG und Patrick Huber – oder wenn das mit dem Bock und dem Gärtner Realität wird

Mal ganz ehrlich, Herr Huber: Wenn Sie bei der Life Forestry Switzerland...

Allgemeines

BaFin warnt vor Festgeldangeboten auf zinsanlageprofi(.)net

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Festgeldangeboten, die über die Internetseite...

Allgemeines

Aktuelle uns bekannte Verfahren wegen Anlage- und Cybertrading-Betrugs

Vorab eine juristische Feinheit von Rechtsanwalt Jens Reime: Nicht jedes Verfahren, das...

Allgemeines

Die neue Masche der Finanzbetrüger: Wenn selbst echte Firmennamen zur Falle werden

Festgeld statt Kryptowährungen, bekannte Unternehmensnamen statt Fantasiefirmen und täuschend echte Internetseiten statt...