Frequenta Beteiligungs AG- Was soll man von so einer Beteilgung halten Sylvio Wagner? City Crown

Eine Frage, die der Vorstand der Frequenta Beteiligungs AG sicherlich demnächst einmal seinen Anleger erklären muss. Das Investment bei der City Crown.

Vor allem, wenn die Anleger dann die miese Bilanz sehen, die zu dem Unternehmen hinterlegt ist. Einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil“ weisen Sie dort aus in der letzten öffentlich kostenfrei zugänglichen Bilanz in Höhe von fast 300.000 Euro.

Unglaublich, wenn man dann noch liest, wer in der Firma Verantwortung trägt. Wieder einmal einer aus der Familie Pahl, jetzt Martin Pahl.

Was wollen Sie mit solchen Investments? Wie wollen Sie dem Anleger erklären, dass das eine „unabhängige Beteiligung“ ist und nicht, Sie gestatten diese Bezeichnung, ein Selbstverwirklichungsinvestment?

Natürlich beziehen Sie mit Ihrem Unternehmen derzeit eine Menge Prügel von mir, aber von den Anlegern bzw. den Anlegerschutzanwälten wird das sicherlich noch kommen.

Das, meine Herren, kann dann echt viel Geld kosten, wenn die diese Fragen vielleicht vor Gericht stellen sollten.

Mal ehrlich, das Investment ist doch offensichtlich ein „Rohrkrepierer“. Haben Sie da auch eigenes Kapital investiert oder nur das Geld der Anleger? Sie antworten uns ja leider nicht auf unsere Presseanfragen, also müssen wir solche Fragen dann öffentlich stellen.

Besonders interessant ist auch der Pressespiegel. Der scheint wohl hier nur aus dem Jahre 2011 zu bestehen. Was geschah danach mit dem Unternehmen? Was hat das Unternehmen gemacht? War das alleine die Philosophie:

Von der CITY CROWN geht eine enorme Anziehungskraft aus, die Menschenmassen in ihren Bann zieht, sie mitreißt und animiert. Keiner kann der Magie der Krone entkommen.

Für die Medien ist die CITY CROWN ein echter Blickfang. Für Unternehmer wird sie zu einem perfekt in Szene gesetzten Werbeträger. Bei den Menschen erweckt sie spontane Begeisterung. Kinder sind von ihr verzaubert. Auf Veranstaltungen ist sie der Hingucker. Jeder will sie haben, die CITY CROWN.

Bei Anblick der Krone entsteht ein Strahlen auf den Gesichtern. Positive Gedanken und gute Laune kommen auf. Kommunikation und Kontakt-freudigkeit werden spürbar angeregt.

Mit dem hohen Sympathiefaktor, den sich die CITY CROWN zu ihrem Vorteil macht, werden Menschen zu echten Freunden.

Ursprünglich wurde die CITY CROWN als ein klassisches Souvenir gesehen – die Städtekrone. Nach einigen öffentlichen Auftritten entdeckte man das große Potenzial in ihr. Aufgrund der vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten mit zahlreichen Motiven und vielen verschiedenen Farben wurden zusätzlich die medienwirksame Werbekrone und die Kinderkrone entwickelt.

Zitat Ende

City Crown GmbH Produktions- u. Handelsgesellschaft

Berlin-Reinickendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 99.002,00 105.002,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 99.000,00 105.000,00
II. Sachanlagen 2,00 2,00
B. Umlaufvermögen 73.784,95 70.147,11
I. Vorräte 1,00 1,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 73.655,15 69.205,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 128,80 940,15
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 281.062,73 279.700,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 453.849,68 454.849,68

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 329.700,57 322.654,02
III. Jahresfehlbetrag 1.362,16 7.046,55
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 281.062,73 279.700,57
B. Rückstellungen 1.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 452.849,68 452.849,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 453.849,68 454.849,68

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 69205,96 0,00 73655,15 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 50000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 452849,68 452849,68 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 452849,68 452849,68 0,00

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 452849,68 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Pahl, Martin Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Berlin, den 19.02.2016

Gez. Martin Pahl

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.7.2015.

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