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Fraktion die Linke im Bundestag: Türkei nutzt Smartphone App um Kritikerdaten zu sammeln

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Die Fraktion die Linke fragt die Bundesregierung nach Ihren Kenntnissen und Planungen in Bezug auf eine Smartphone App. Mit dieser App können Kritiker einfach angezeigt werden. Die Linke:

„Kritikerinnen und Kritiker des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan können auch in Deutschland mittels einer Smartphone-App an die türkische Polizei denunziert werden. Die Smartphone-Anwendung, über die das ARD-Magazin „Report Mainz“ am 25. September 2018 berichtete, heißt „EGM Mobil“, die Abkürzung steht für Emniyet Genel Müdürlügü, die Zentralbehörde der türkischen Polizei. Die App kann kostenlos im Google-Play-Store und im App-Store von Apple heruntergeladen werden. Sie ermöglicht es, Kritikerinnen und Kritiker der türkischen Regierung oder vermeintliche Unterstützer von Organisationen, die in der Türkei als terroristisch gelten, etwa aufgrund von Kommentaren in sozialen Netzwerken direkt bei den türkischen Behörden anzuzeigen. In einer Eingabemaske können Name, E-Mail-Adresse, der Grund der Denunziation und –
wenn bekannt – die Adresse des Gemeldeten angegeben werden. Auch Fotos und Dokumente können mitgeschickt werden. Im Falle einer Einreise in die Türkei droht den so Denunzierten im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eine Festnahme. Der Vertrauensanwalt des türkischen Konsulats in München, Serdal Altuntas, erklärte gegenüber „Report Mainz“, er habe dieses Verfahren, dass Anzeigen „von überall aus der Welt aus“ ermögliche, immer wieder bei Gesprächen in der Türkei und in Deutschland vorangetrieben. „Denn es kann nicht sein, dass jemand, der hier in Deutschland eine strafbare Handlung eines Türkischstämmigen gefunden hat, diese erst in der Türkei zur Strafanzeige bringen darf“, so Altuntas.

Nach türkischem Recht können nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bereits Äußerungen als Straftaten gewertet werden, die in Deutschland durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Zudem wird in der Türkei auch eine Reihe von Organisationen als terroristisch verfolgt, deren Unterstützung in der Bundesrepublik Deutschland“ nicht strafbar ist.

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