FMA Österreich – Warnungen die der „Verwarnte“ gar nicht kennt – was bringt das?

Manchmal kann man über so manche Aufsichtsbehörde nur den Kopf schütteln, denn oft warnen diese trotz Vorliegen nachhaltiger und korrekter Informationen gar nicht oder viel zu spät, oder aber sie veröffentlichen eine Warnung, die der „Verwarnte“ gar nicht kennt.

Genau das hat die FMA Österreich getan. Es geht dabei um das Unternehmen Nanofixit und die von der FMA Österreich veröffentlichten Hinweis vom 23. März 2022:

Nanofixit Holding Limited

Veröffentlichungsdatum: 23. März 2022 |

Kategorien: Die FMA gibt bekannt, dass die

Nanofixit Holding Limited

mit angeblichem Hauptsitz in

Unit 811A, Level 8, Liberty House, Dubai International Centre, Dubai

und

Geschäftsadresse in Überseeallee 10, 20457 Hamburg

einer Aufforderung zur Stellungnahme gemäß § 14 Abs 1 Z 2 KMG (Kapitalmarktgesetz) 2019 im Zusammenhang mit einer Bekanntmachung betreffend fünf Pflichtwandelanleihen unter www.nanofixit.com nicht nachgekommen ist.

Es wird daher gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 veröffentlicht, dass die Nanofixit Holding Limited ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

Zitat Ende

Genau diese Veröffentlichung hatten wir übernommen und eine „böse E-Mail“ von dem Unternehmen bekommen, das eigenen Aussagen nach, diese Veröffentlichung gar nicht kennt und auch von der FMA nicht kontaktiert wurde.

Hinzukommt, dass man die Seite der FMA Österreich aus den VAE nicht aufrufen kann. Nun fragen wir uns natürlich, wie sich ein Unternehmen gegen solche Veröffentlichungen wehren kann, wenn es die nicht einmal kennt.

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