FMA erhöht die Erfüllungsquote für die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG per neuem Mandatsbescheid von 64,40% auf 85,54 %

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde mit ihrem Mandatsbescheid III den Schuldenschnitt für die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) auf 14,46% herabgesetzt, was eine derzeitige Erfüllungsquote von 85,54% ergibt.

Im Vorstellungsbescheid II aus 2017 betrug der Schuldenschnitt noch 35,6% und somit eine Erfüllungsquote von 64,4%. Nachrangige Verbindlichkeiten bleiben wie bisher auf einen Wert von 0% geschnitten, die Zinsforderungen auf die Verbindlichkeiten bleiben weiterhin auf Null gesetzt, die Fälligkeit weiterhin bis 31.12.2023 aufgeschoben.

Überdies hält die FMA die Kontrollübernahme über die HETA weiter aufrecht. Dies geht aus dem heute in Rechtskraft getretenen und veröffentlichten Mandatsbescheid III hervor.

„Die guten Verwertungserfolge der HETA, die positive Erledigung vieler Rechtsstreitigkeiten sowie der raschere Fortschritt der Abbautätigkeit rechtfertigen diese Erhöhung der Befriedigungsquote der Gläubiger“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Durch die konsequente Anwendung des neuen europäischen Abwicklungsregimes für Banken ist es bereits gelungen, mehr als drei Milliarden Euro höhere Erlöse zu erzielen als in der dem ersten Bescheid 2016 zugrunde liegenden – auf einem externe Gutachten basierenden – fairen, realistischen aber auch dem Vorsichtsprinzip folgenden ursprünglichen Bewertung.“

Zum Jahresultimo 2018 betrug die bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gehaltene Barreserve € 2,27 Mrd. € 7,77 Mrd. wurden von der HETA bereits davor in zwei Zwischenverteilungen (2017 und 2018) zur teilweisen vorzeitigen Befriedigung der Gläubiger ausbezahlt.

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