Startseite Vorsicht BAFIN Flutkatastrophe: Banken können Kredite im Einzelfall stunden
BAFIN

Flutkatastrophe: Banken können Kredite im Einzelfall stunden

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Die Flutkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands hat viele Menschen das Leben gekostet, Häuser und Existenzen vernichtet. Auch der Finanzsektor ist betroffen. Zahlreiche Bankkunden haben enorme Verluste erlitten. Für die Institute stellt sich daher die Frage, wie sie damit umgehen sollen, wenn Kunden ihre Kredite vorübergehend nicht bedienen können. Die BaFin weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass es gesetzliche Möglichkeiten gibt, die Erleichterung schaffen können.

Bereits kurz nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie hatte die BaFin in ihren Häufigen Fragen und Antworten (FAQ) klargestellt, dass Banken Kredite im Einzelfall – das heißt nicht im Rahmen eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums – stunden können, ohne dass der Schuldner deshalb als ausgefallen gilt. „Die aufsichtlichen Vorgaben geben den Banken ausreichend Handlungsspielraum, den sie in einer derartigen Situation nutzen können“, betont Raimund Röseler, BaFin-Exekutivdirektor Bankenaufsicht. Voraussetzung ist, dass auf die gestundeten Beträge eine Verzinsung zum ursprünglichen Effektivzins zu zahlen ist. Eine solche Stundung bewirkt zum einen, dass die Verbindlichkeit innerhalb des mitgeteilten Limits bleibt, so dass keine überfällige wesentliche Verbindlichkeit nach Artikel 178 Absatz 1b der europäischen Kapitaladäquanzverordnung (CRR) entsteht. Zum anderen gilt die finanzielle Verpflichtung des Schuldners nicht als verringert, so dass keine krisenbedingte Restrukturierung nach Artikel 178 Absatz 3d CRR vorliegt. Sieht das Institut es jedoch als unwahrscheinlich an, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten vollständig begleichen wird, so gilt er aus diesem Grund nach Artikel 178 Absatz 1a CRR dennoch als ausgefallen. „Wie in der Pandemie werden wir auch nach der Flutkatastrophe Aufsicht mit Augenmaß betreiben. Regeln werden nicht außer Kraft gesetzt, aber angemessen genutzt“, sagt Röseler.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Gefälschte Aktien-Zeichnungsscheine im Umlauf: BaFin warnt eindringlich vor emilkaelin.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Aktienangeboten über die Internetseite emilkaelin(.)com....

BAFIN

BaFin schlägt Alarm bei tide-anlagecenter.com: Tages- und Festgeld werden ohne Erlaubnis angeboten

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tide-anlagecenter(.)com und damit verbundenen...

BAFIN

BaFin warnt vor zentrumpro.com: Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Internetseite zentrumpro(.)com. Nach Angaben der...

BAFIN

BaFin warnt vor navigatorpf.com: Finanzangebote offenbar ohne Erlaubnis

Die BaFin hat am 24. August 2026 eine Warnung zu der Internetseite...