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Flüssigtee mit Beigeschmack – was Anleger zur Beteiligung bei der Fa. Karl Günther wissen sollten

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Die Fa. Karl Günther aus Mittweida bietet derzeit Investoren eine breite Auswahl an Beteiligungsmöglichkeiten an – von Genussrechten über stille Beteiligungen bis hin zu Nachrangdarlehen und Namensschuldverschreibungen. Das Ziel: Bis zu 1,5 Millionen Euro Anlegerkapital sollen eingesammelt werden, um das Geschäft rund um „innovativen Flüssigtee“ voranzubringen. Versprochen werden Renditen ab 4,5 % bis 6,75 % pro Jahr – je nach Modell.

Was auf den ersten Blick wie eine attraktive Alternative zum Festgeld aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als klassisches Beispiel für den sogenannten Grauen Kapitalmarkt. Denn: Die Beteiligungen unterliegen keiner Prospektpflicht, es gibt keine Prüfung durch die BaFin, keine unabhängigen Jahresabschlüsse, keine Wirtschaftsprüfer und keine Ratingberichte.

Was wird angeboten?

Im Detail wirbt die Fa. Günther mit:

  • Genussrechten mit 5,5 % Grunddividende, Mindestlaufzeit 7 Jahre

  • Stillen Beteiligungen ab 20.000 €, 5 % Grunddividende, Laufzeit 5 Jahre

  • Namensschuldverschreibungen mit fixer Verzinsung (5 % p.a.), Laufzeit 5 Jahre

  • Grundbuchbesicherten Darlehen mit 5 % p.a., allerdings ohne Angaben zu Immobilienwerten oder Standorten

  • Nachrangdarlehen mit 4,5 % p.a., bei voller Nachrangigkeit im Insolvenzfall

In allen Modellen gilt: Die Rückzahlung erfolgt entweder zum Buchwert oder nur bei ausreichendem Jahresüberschuss – ein Verlustrisiko bis zum Totalverlust besteht ausdrücklich.

Woran Anleger denken sollten

Auch wenn die Namen „stille Beteiligung“ oder „Genussrecht“ freundlich klingen: Sie sind unternehmerische Beteiligungen mit voller Risikobeteiligung. Es handelt sich nicht um festverzinsliche Sparprodukte. Anleger haben kein Mitspracherecht, keine Kontrolle, kein Kündigungsrecht während der Laufzeit – und tragen gleichzeitig das volle unternehmerische Risiko.

Zudem wird das Angebot unter der sogenannten „Small-Capital-Ausnahme“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz) betrieben: Das heißt, pro Beteiligung dürfen nur 20 Anleger beteiligt werden – ein Trick, um keine aufwändigen Prospekte vorlegen zu müssen. So werden die Pflichten umgangen, die eigentlich dem Schutz der Anleger dienen sollen.

Keine geprüften Informationen

Ein weiteres Problem: Die Fa. Günther stellt weder testierte Jahresabschlüsse noch ein geprüftes Geschäftsmodell öffentlich zur Verfügung. Es ist also völlig unklar, ob das Unternehmen überhaupt in der Lage ist, die versprochenen Renditen zu erwirtschaften – oder ob Anlegergelder nur zur Finanzierung laufender Betriebskosten oder zur Tilgung älterer Verpflichtungen genutzt werden.

Unser Fazit

Wer hier investiert, sollte sich bewusst sein: Es handelt sich nicht um eine sichere Geldanlage, sondern um eine hochspekulative Beteiligung. Die angepriesene Grunddividende ist nicht garantiert, die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ebenfalls nicht. Und auch wenn das Produkt „innovativer Flüssigtee“ vielleicht überzeugen mag – eine gute Geschäftsidee ersetzt keine solide Finanzstruktur.

Wer sein Geld in den Mittelstand investieren möchte, sollte nur auf Angebote setzen, die transparent, geprüft und reguliert sind. Alles andere ist eine Wette – und das kann am Ende sehr teuer werden.


Tipp für Anleger:
Lassen Sie sich vor Zeichnung solcher Beteiligungen unbedingt rechtlich oder von einer Verbraucherzentrale beraten. Und denken Sie daran: Wenn es keine Kontrolle gibt, gibt es auch kein Netz, das Sie im Ernstfall auffängt.

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