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Firma weg und Kohle weg?

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In einem Schreiben behauptet die Offizin, sie habe am Kurfürstendamm 207 im 9. Stock ihre Adresse. Anlegeranwalt Jochen Resch war vor Ort. Es sieht so aus, als sei da nur noch eine Briefkastenfirma mit Namen Offizin Darlehensverwaltungsgesellschaft mbH!

Wo ist die Offizin AG? Was ist mit Nachrangdarlehen?
Schon seit Monaten fragen sich die Nachrangdarlehensgeber, was aus der Offizin wird. Sie werden hingehalten. Die schlechten Nachrichten häufen sich. Das groß angekündigte Geschäft in Gifhorn scheitert. Das Gleiche gilt für Lautertal. Die offizielle Anschrift am Kurfürstendamm ist nicht mehr zu finden. Was ist mit den tollen Immobiliengeschäften am Immobilien-Hotspot Berlin? Was wird aus den Nachrangdarlehen? Wie gut sind sie abgesichert?

Kein Eintrag der Offizin beim Empfang
Anlegeranwalt Jochen Resch ist jetzt der Spur nachgegangen. Am Empfang in dem Hochhaus am Kurfürstendamm 207 kannte niemand die Anschrift. Auch in dem Postbuch war die Offizin nicht eingetragen. Schließlich war im 9. Stock ein kleiner Hinweis zu finden, der aber die Skepsis weiter bestärkt.

Offizin Darlehensverwaltung GmbH als Briefkastenfirma?
Neben unzähligen Firmenbezeichnungen ist dort auch die Offizin Darlehensverwaltungsgesellschaft mbH eher provisorisch ans Türschild geklebt. Inwieweit die anderen dort aufgeführten Unternehmen direkt oder indirekt der Offizin zugerechnet werden können, wird geprüft. Dass aber hier ein ordentlicher Geschäftsbetrieb stattfindet, der Nachrangdarlehen in Millionenhöhe verwaltet, scheint ausgeschlossen. Die Frage bleibt offen und muss weiter verfolgt werden.

Prospekthaftung der Offizin Verantwortlichen
Die Nachrangdarlehensgeber der Offizin müssen trotzdem nicht auf ihr Geld verzichten. Es gibt Prospekthaftungsansprüche, mit denen die Prospektverantwortlichen persönlich in die Haftung genommen werden können. Das Prospekt der Offizin wirbt mit erfolgreichen Immobiliengeschäften, die weder direkt noch indirekt der Offizin zugerechnet werden können. Anleger werden grob getäuscht. Daraus begründet sich der Schadensersatzanspruch.

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