BaFin, FINMA und CSSF warnen – besonders Identitätsmissbrauch wird für Anleger zur Gefahr
Europäische Finanzaufsichtsbehörden haben neue Warnungen veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen diesmal nicht nur möglicherweise unerlaubte Finanzdienstleistungen, sondern ein für Verbraucher besonders schwer zu erkennendes Problem: Unbekannte Anbieter treten unter Namen auf, die real existierenden Unternehmen zum Verwechseln ähnlich sind oder deren Identität offenbar missbraucht wird.
Aktuelle Hinweise kommen unter anderem von der deutschen BaFin, der Schweizer FINMA und der Luxemburger CSSF.
Für Anleger bedeutet das vor allem eines: Die bloße Existenz eines Unternehmens im Handelsregister oder sogar bei einer Finanzaufsicht ist noch kein Beweis dafür, dass die Person am Telefon, die E-Mail oder die besuchte Internetseite tatsächlich zu diesem Unternehmen gehört.
BaFin warnt vor festgeldlotse.de
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten über die Internetseite festgeldlotse.de.
Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen anbieten. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf Identitätsmissbrauch.
Gerade vermeintliche Festgeldangebote können für Verbraucher gefährlich sein. Häufig wirken entsprechende Angebote auf den ersten Blick vergleichsweise konservativ: keine hochspekulativen Kryptowährungen, kein aggressives Trading, sondern scheinbar solides Festgeld mit attraktiver Verzinsung.
Doch genau das kann Vertrauen schaffen.
Wer Geld überweisen möchte, sollte deshalb nicht nur überprüfen, ob die angeblich vermittelte Bank tatsächlich existiert. Entscheidend ist ebenso, ob der Vermittler legitimiert ist und ob die mitgeteilte Bankverbindung tatsächlich zum angegebenen Vertragspartner gehört.
Anleger sollten bis zur eindeutigen Klärung keine Überweisung an festgeldlotse.de beziehungsweise über dort vermittelte Zahlungswege vornehmen.
FINMA: Vorsicht vor rkhpartner-cz.com
Ein weiteres Beispiel dafür, wie schwierig die Überprüfung eines Anbieters inzwischen werden kann, liefert die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA.
Sie nahm rkhpartner-cz.com in ihre Warnliste auf.
Besonders wichtig ist dabei eine Klarstellung der Behörde: Die betreffende Internetseite steht nach Angaben der FINMA nicht in Verbindung mit der tatsächlich existierenden RKH Partner Invest GmbH in Bassersdorf.
Die echte Gesellschaft ist im Schweizer Handelsregister eingetragen.
Genau darin liegt das Problem.
Ein Anleger sucht nach dem genannten Firmennamen, findet tatsächlich eine registrierte Schweizer Gesellschaft und könnte daraus schließen: Das Unternehmen existiert – also wird das Angebot schon seine Richtigkeit haben.
Dieser Schluss kann gefährlich sein.
Denn überprüft werden müssen nicht nur der Unternehmensname, sondern auch Internetdomain, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Anschrift, Bankverbindung und handelnde Personen.
Die FINMA grenzt rkhpartner-cz.com ausdrücklich von der real existierenden Schweizer Gesellschaft ab.
Wer über die betreffende Internetseite kontaktiert wurde, sollte deshalb bis zur vollständigen Klärung weder Geld noch persönliche Dokumente oder Bankdaten übermitteln.
CSSF warnt vor Missbrauch des Namens Permira Management
Noch deutlicher zeigt sich das Problem bei einer aktuellen Warnung der Luxemburger Finanzaufsicht CSSF.
Unbekannte Personen verwenden nach Angaben der Behörde den Namen der tatsächlich existierenden Permira Management S.à r.l.
Die CSSF stellt ausdrücklich klar, dass die regulierte Gesellschaft mit den beanstandeten Aktivitäten nichts zu tun hat.
Im Zusammenhang mit der Warnung nennt die Behörde außerdem die Bezeichnungen „PHLmax“, „PHLPro“ und „PHL.Pro Finance“ sowie konkrete Kontaktdaten, über die Verbraucher angesprochen worden sein sollen.
Auch hier funktioniert das mögliche Täuschungsprinzip über Vertrauen.
Ein bekannter oder tatsächlich existierender Unternehmensname kann einem Angebot eine Seriosität verleihen, die der wirkliche Absender möglicherweise überhaupt nicht besitzt.
Wer unter dem Namen eines bekannten Finanzunternehmens kontaktiert wird, sollte deshalb niemals die Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Internetseite verwenden, die ihm der vermeintliche Berater selbst zur Verfügung gestellt hat.
Stattdessen sollte die offizielle Internetseite des regulierten Unternehmens unabhängig aufgerufen und dort über die veröffentlichten Kontaktdaten nachgefragt werden.
Der Firmenname allein reicht längst nicht mehr
Die aktuellen Fälle zeigen ein grundsätzliches Problem bei der Überprüfung von Online-Geldanlagen.
Früher lautete ein häufiger Rat:
Prüfen Sie, ob das Unternehmen überhaupt existiert.
Heute reicht das nicht mehr.
Denn bei einem Identitätsmissbrauch kann das Unternehmen durchaus existieren – nur der angebliche Mitarbeiter, die Website oder das Investmentangebot gehören überhaupt nicht dazu.
Für Anleger sollte deshalb eine Art Vierfachprüfung selbstverständlich werden:
Firma – Domain – Ansprechpartner – Bankverbindung.
Alle vier Angaben müssen zusammenpassen.
Besonders vorsichtig sollte man werden, wenn die Internetadresse nur geringfügig von der offiziellen Domain eines bekannten Unternehmens abweicht oder zusätzliche Begriffe, Bindestriche oder Länderkennungen enthält.
FCA schließt Nurul Miah aus Finanzsektor aus
Auch die britische Financial Conduct Authority (FCA) veröffentlichte eine relevante Mitteilung.
Die Behörde hat Nurul Miah, der auch unter den Namen Neil Mia beziehungsweise Neil Miah bekannt ist, dauerhaft von Tätigkeiten im britischen Finanzdienstleistungssektor ausgeschlossen.
Hintergrund sind Feststellungen der Solicitors Regulation Authority im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit bei Kingly Solicitors Limited.
Nach Darstellung der FCA kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass Miah nicht über die für eine Tätigkeit im Finanzsektor erforderliche Integrität verfüge.
Für Verbraucher und Unternehmen bedeutet die Entscheidung, dass Miah nach der FCA-Entscheidung keine regulierten Tätigkeiten im britischen Finanzdienstleistungssektor ausüben darf.
FSMA erinnert an eine andere Gefahr: Kosten
Nicht jede aktuelle Warnung betrifft Betrug oder dubiose Anbieter.
Die belgische Finanzaufsicht FSMA macht auf ein wesentlich unspektakuläreres Problem aufmerksam, das Anleger langfristig trotzdem viel Geld kosten kann: Gebühren bei der Altersvorsorge.
Die Behörde hat ihren Kostenvergleich für entsprechende Vorsorgeprodukte erweitert.
Nach einem von der FSMA veröffentlichten Beispiel können Einstiegskosten und laufende Gebühren über einen Anlagezeitraum von 40 Jahren erhebliche Auswirkungen haben. Im dargestellten Modell könne das angesparte Kapital am Ende nahezu 30 Prozent niedriger ausfallen.
Das zeigt eine andere Seite des Anlegerschutzes.
Nicht nur Betrüger, Fake-Broker und falsche Investmentplattformen können Vermögen vernichten. Auch bei vollkommen legalen Finanzprodukten können dauerhaft hohe Kosten einen erheblichen Teil der Rendite aufzehren.
CSSF warnt außerdem vor Cyberangriffen
Die Luxemburger CSSF veröffentlichte darüber hinaus einen aktuellen Cybersecurity-Hinweis.
Dabei geht es um eine aktiv ausgenutzte Sicherheitslücke in Cisco Secure Email Gateway. Betroffene beaufsichtigte Unternehmen werden von der Finanzaufsicht zu entsprechenden Schutzmaßnahmen aufgefordert.
Für Privatanleger handelt es sich nicht um eine klassische Anlagewarnung. Der Vorgang zeigt allerdings, dass Cyberangriffe inzwischen ebenfalls zu den zentralen Risiken für Finanzunternehmen und deren Kunden gehören.
Die wichtigste Regel: Nicht nur den Namen überprüfen
Die aktuellen Warnungen von BaFin, FINMA und CSSF zeigen vor allem, wie professionell problematische Finanzangebote inzwischen wirken können.
Eine Website kann hervorragend aussehen.
Eine Schweizer oder Luxemburger Adresse kann Vertrauen schaffen.
Der verwendete Firmenname kann tatsächlich im Handelsregister stehen.
Und selbst das angeblich vertretene Finanzunternehmen kann vollkommen seriös und reguliert sein.
Trotzdem kann derjenige, mit dem der Anleger gerade kommuniziert, ein völlig anderer sein.
Deshalb sollte vor einer größeren Geldanlage niemals nur der Name eines Unternehmens überprüft werden.
Domain, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Ansprechpartner und insbesondere die Bankverbindung müssen unabhängig verifiziert werden.
Und dabei gilt eine einfache Regel:
Die Kontaktdaten zur Überprüfung niemals vom vermeintlichen Anlageberater übernehmen.
Wer Zweifel hat, sollte selbst die offizielle Internetseite der zuständigen Finanzaufsicht oder des betreffenden Unternehmens aufrufen und von dort aus die Kontaktdaten recherchieren.
Denn beim modernen Identitätsmissbrauch besteht die eigentliche Täuschung häufig gerade darin, dass Anleger bei ihrer Recherche tatsächlich ein seriöses Unternehmen finden.
Nur ist es möglicherweise gar nicht das Unternehmen, mit dem sie gerade Geschäfte machen.
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