Fehlender Energieausweis

In Immobilienanzeigen fehlen häufig die Pflichtangaben zur Energieeffizienz. Das haben die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) und der Deutsche Mieterbund Land Brandenburg in einem Marktcheck herausgefunden. Landesweit verstoßen 60 Prozent der untersuchten Anzeigen gegen die Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Bürgerinnen und Bürger sind die Angaben zur Energieeffizienz wichtig, damit nach Anmietung oder Wohnungskauf kein böses Erwachen bei der Heizkostenabrechnung droht. Verbraucherzentrale und Mieterbund fordern daher Eigentümer auf, ihre Pflichten zu erfüllen. Und die Politik muss die Einhaltung der Regelungen sicherstellen.

Obwohl seit Mai 2014 eine Pflicht dazu besteht, fehlen in Brandenburger Immobilienanzeigen wichtige Angaben. Bei Anzeigen in Tageszeitungen fehlen in 74 Prozent der Stichprobe alle Angaben, in acht Prozent der Fälle sind sie unvollständig. In Onlineportalen ist das Ergebnis zwar besser. 37 Prozent der Anzeigen erfüllen die Anforderungen jedoch ebenfalls nicht (25 Prozent unvollständig, 12 Prozent keine Angaben). Besonders schlecht schneiden private Anbieter ab: 93 Prozent aller Anzeigen erfüllen die Anforderungen der EnEV nicht. Die schlechten Werte können zwei Ursachen haben: Entweder können fehlende oder unvollständige Angaben bedeuten, dass noch gar kein Energieausweis vorliegt. Oder vorliegende Angaben werden nicht oder nur unvollständig in Anzeigen aufgenommen.

In der Übergangszeit bis April 2015 werden fehlende Angaben noch nicht sanktioniert. Auch müssen sie bislang nur dann gemacht werden, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. „Unser Marktcheck zeigt deutlich, dass in den kommenden Monaten noch viel zu tun ist“, so Dr. Rainer Radloff, Vorsitzender des Mieterbundes Brandenburg. „Die Eigentümer müssen dringend ihren Pflichten nachkommen. Wer noch keinen Energieausweis hat, sollte ihn spätestens jetzt beantragen.“

VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke betont: „Mit der Einführung der Pflichtangaben zur Energieeffizienz können Verbraucher bereits vor dem Anmieten einer Wohnung abschätzen, welche Kosten auf sie zukommen. Doch nur eine konsequente Umsetzung führt zu der für Verbraucher nötigen Transpa-renz. Deshalb fordern wir, die zuständigen Behörden im Land mit den nötigen Ressourcen für die Kontrolle der EnEV-Umsetzung auszustatten“, so Rumpke weiter. VZB und Mieterbund werden die Entwicklung gemeinsam kritisch beobachten und den Stand der Umsetzung im kommenden Jahr anhand eines weiteren Marktchecks auswerten.

 

Rechte für Kauf- und Mietinteressenten

Die Novellierung der EnEV soll Miet- und Kaufinteressenten neue Rechte gegenüber Eigentümern garantieren. So müssen folgende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gemacht werden:

– die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)

– der Wert des Bedarfs bzw. Verbrauchs (angegeben in kWh/m²a)

– der wesentliche Energieträger der Gebäudeheizung

– das Baujahr

– (bei Vorhandensein eines neuen Energieausweises) die Energieeffizienzklasse

Bei der Wohnungsbesichtigung müssen Vermieter bzw. Eigentümer den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Damit haben Mieter bzw. Käufer die Möglichkeit, den Kennwert in ihre Entscheidung einzubeziehen. Dabei gilt generell: Je weiter der Wert im grünen Bereich liegt, desto besser. Auch die Klassifizierung in Energieeffizienzklassen ist ein geeignetes Instrument, ohne fachliche Kenntnisse den Energieverbrauch eines Gebäudes einzuschätzen.

Bei Abschluss des Vertrags müssen Anbieter den Mietern bzw. Käufern eine Kopie des Ausweises zur Verfügung stellen. Das Dokument sollten diese dann zusammen mit den Vertragsunterlagen aufbewahren.

Quelle:VZ Brandenburg

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