FBI und die AfD

Published On: Mittwoch, 17.04.2024By Tags:

Der Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl, Maximilian Krah, wurde Berichten zufolge vom FBI zu möglichen Zahlungen von prorussischen Unterstützern befragt. Diese Befragung fand im Dezember 2023 in den USA statt, bevor Krah aus New York, wo er an einer Veranstaltung der Jungen Republikaner teilgenommen hatte, nach Deutschland zurückkehrte. Laut einem Bericht des „Spiegels“, der sich auf Informationen einer Sendung des ZDF namens „Frontal“ stützt, wurde Krah als Zeuge zu seinen Verbindungen in die Ukraine befragt. Darf das FBI in solchen Fällen eigentlich Befragungen durchführen?

Das FBI (Federal Bureau of Investigation) hat die Befugnis, Ausländer, einschließlich deutscher Staatsbürger, zu befragen, wenn diese sich in den USA aufhalten und es Hinweise auf Verwicklungen in Aktivitäten gibt, die gegen US-Gesetze verstoßen könnten. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße gegen die US-Außenpolitik oder die nationale Sicherheit. Die Befragung kann als Teil einer Untersuchung oder zur Sammlung von Informationen erfolgen, vorausgesetzt, sie wird im Rahmen der US-Gesetzgebung durchgeführt.

Wenn eine solche Befragung auf US-Boden stattfindet, muss der Betroffene den US-Gesetzen Folge leisten, auch wenn er kein US-Bürger ist. Allerdings sollten dabei immer die Rechte der befragten Person, wie beispielsweise das Recht auf einen Anwalt, gewahrt bleiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rechtslage komplex sein kann, und die spezifischen Umstände eines jeden Falles können Einfluss darauf haben, in welchem Umfang das FBI berechtigt ist, Handlungen durchzuführen.

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