„Faule“ Richterin bestraft – Landgericht Hagen urteilt streng


Das Landgericht Hagen hat eine 37 Jahre alte Amtsrichterin des Amtsgerichts Lüdenscheid wegen Rechtsbeugung in mehreren Fällen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Sie schaffte die Arbeit einfach nicht mehr und versteckte Akten.  Problem: Blockade im Kopf…, außerdem war der Vorwurf, dass sie versucht haben soll die Schuld auf andere zu schieben, die ebenfalls beim Gericht arbeiten (Urteil nicht rechtskräftig).

Normalerweise gibt es keine Faulheitsbestrafung für Richter, weil die Rechtsordnung nach dem Grundgesetz dem Richter alle Freiheiten der Welt einräumt. Dass die Arbeiten erledigt werden, ist sozusagen selbstverständlich. Ein Amtsrichter ist kraft Struktur der Arbeit „einsam“, weil er alleine entscheidet und für Rechtsstreitigkeiten bis 5.000 € keine anderen Personen einbeziehen kann. Außerdem gibt es keine Pflicht, die Akten im Gericht zu bearbeiten, daher hat es sich eingebürgert, dass viele Richter Akten mit in das Homeoffice nehmen.

Fälle dieser Art sind extrem selten in Deutschland; die Richter gelten als sehr gut ausgebildet und diszipliniert. Trotzdem mag als allgemeine Tendenz kaum noch jemand freiwillig einen Richter fragen und um eine Entscheidung bitten. Deshalb nimmt die Zahl der Zivilrechtsfälle seit Jahren stark ab. Grund: antiquierte Gesetze im Zivilprozess, sehr teuer und langsam und eine Zwangsvollstreckung ist häufig nicht möglich…., da kommt also allseitig FRUST auf.

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