Faktum Finance und die Prüfung der BaFin- diesen „Besuch“ hat man nicht gerne im Haus

Published On: Donnerstag, 17.04.2014By Tags: ,

Aus diversen Quellen wissen wir, das das Unternehmen Faktum Finance derzeit ins ehr engem Kontakt mit der BaFin steht. Angeblich „vermutet“ die BaFin hier das Vorliegen eines Einlagengeschäftes was nach KWG genehmigungspflichtig wäre. Was die „Überprüfungen der BaFin“ nun ergeben wird man abwarten müssen. Sollte es aber zu einer Rückabwicklungsanordnung kommen, dann wären unsere „Bedenken“ mal wieder bestätigt worden.

5 Comments

  1. Mitdenkender Dienstag, 22.04.2014 at 11:19 - Reply

    @ Redaktion

    Ich habe nicht behauptet, dass es hier eine routinemäßge Überprüfung durch die BaFin bei allen Anbietern von Nachrangdarlehen gibt.
    Im Übrigen wurden alle Vermittler und auch die Kunden von FF darüber informiert, dass die BaFin derzeit im Hause prüft und deshalb keine Annahme von Geldern möglich ist. Es wurde auch bereits Kundengelder wieder zurücküberwiesen.

    Über den wahren Hintergrund der aktuellen Überprüfung lässt sich nur spekulieren. Fakt ist aber auch, dass ein paar Tage vorher von FF eine Mitteilung an alle Vermittler verschickt wurde zukünftig ausschließlich nur noch Info- und Werbematerial der FF zu verwenden und keine eigenen Infos zu „basteln“. Eine Info an die BaFin könnte also entweder von einem Abmahnanwalt oder von Mitwettbewerbern ausgelöst worden sein. Und wenn ein Vermittler hier falsche Angaben veröffentlicht hat, so sitzt der Anbieter automatisch mit im Boot. Wie gesagt, reine Spekulation aber der Verdacht liegt aus meiner Sicht schon sehr nahe, dass es so gelaufen sein könnte. Mein Vorschlag: Fragen Sie doch einfach mal direkt bei Herrn Walter von FF nach !

    Gruß

    Anmerkung der Redaktion:
    Sollte Faktum Finance wirklich schon Gelder zurück überweisen an Kunden, dann könnte man das auch als Eingeständnis werten das eben doch ein Einlagegeschäft vorliegt. Es könnte auch ein Hinweis der BaFin erfolgt sein „keine Gelder mehr anzunehmen“. Viel werden sich erinnern, das wir von Beginn an der Meinung waren „das ist Einlagegeschäft“. Viel wurde darüber ja auch bei uns auf dem Blog diskutiert. Tatsache ist, die BaFin verschärft die Regeln zum Thema „Nachrangdarlehen“ immer deutlicher. Auch Initiatoren die bereits mit einem Nachrangdarlehen auf dem Markt sind müssen hier aufpassen nicht ins Einlagegeschäft „zu rutschen. Rund um Factum Finance ist derzeit alles reine Spekulation, egal was. Hier wird man eine Stellungnahme des Herr Walter oder der BaFin abwarten müssen. Das der Hinweis an die BaFin von einem Wettbewerber kommt kann ich mir nicht vorstellen.

  2. Mitdenkender Dienstag, 22.04.2014 at 11:11 - Reply

    @ Jane

    Sie finden das entsprechende Merkblatt auf der Internetseite der BaFin – Merkblatt: Hinweis zum Tatbestand des Einlagengeschäfts Stand 11.3.2014

    Gruß

    • jane Dienstag, 22.04.2014 at 11:36 - Reply

      Vielen Dank für den Tipp. Leider zeigen sich fachliche Lücken auf. Aber ich bin ja beim Thema Faktum Finance gern bereit auf diese hinzuweisen. Es handelt sich um ein Merkblatt der BaFin. Nicht um eine VERORDNUNG, wie Sie im ersten Kommentar den Lesern glauben machen wollen. Hintergrund der BaFin Prüfung im Hause Faktum Finance kann daher gar nicht dieses Merklblatt sein, da es keine Handlungsgrundlage darstellt, auf derer die BaFin Prüfen oder Einschreiten darf. Dieses Merkblatt hat für den sachkundigen Leser keinerlei neue Informationen, die nicht schon vor März 2014 bekannt waren. Es gab schon mal ein ähnliches Schreiben der BaFin im Juli 2013! Auch die Gesetze, Auslegungen und Rechtsprechung die im Merkblatt vom März erläutert werden sind nicht neu. Mal wieder „pro bono“ für das Thema FF meinerseits. Besser wäre vielleicht vorher gut beraten lassen….

  3. Jane Donnerstag, 17.04.2014 at 16:41 - Reply

    Oje, das bedeutet also, dass die BaFin mal so „vorbeugend“ bei den Anbietern auftaucht und prüft ob deren Angebote korrekt sind. Prima, dann kann sich jeder Anbieter erhebliche Kosten für Berater wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. sparen und einfach warten dass die BaFin mal kommt und prüft. Mit verlaub, das ist doch quatsch.
    Aber trotzdem Danke für den hinweis der Verordnung der BaFin vom März 2014. Die kenne ich nicht. Wo kann ich die finden?

  4. Mitdenkender Donnerstag, 17.04.2014 at 13:35 - Reply

    Zum einen sollte man so fair sein, dass der Hintergrund für die aktuelle Prüfung durch die BAFIN eine neue Verordnung der BAFIN für Nachrangdarlehen aus März 2014 ist und sich auch darauf bezieht. Die grundbuchbesicherten Darlehen waren also nicht der Anlass, werden aber wohl in diesem Zusammenhang erneut geprüft. Zum anderen ist es doch von Vorteil für die FF wenn es auch nach erneuter Prüfung durch die Behörde keinen Anlass für Beanstandungen gibt. Vorausgesetzt die Prüfung ist erfolgreich im Sinne der FF. Ich finde es auch in Ordnung das die BAFIN nach ihren diversen Versäumnissen in der Vergangneheit (z.B. Infinus) nun etwas genauer hinschaut. Ist doch im Sinne der Anleger und des Vertriebs. Nichts destotrotz bitte in Zukunft mehr differenzieren !

    Anmerkung der Redaktion:
    Wir mischen uns wirklich ungern in Kommentare ein, aber Sie wissen schon das Sie hier etwas schreiben, na was sehr sehr Hinterfragenswert ist…………..Es wäre das erste Mal das ich so was höre als Begründung…………nun denn wir fragen da bei der BaFin mal nach………………ob die die gleiche Antwort gibt. Mal schauen?!

    Ihrer Aussage Folge leistend, müsste die BaFin ja zu jedem Initiator eines Nachrangdarlehens gehen und das auf Basis der neuen Bestimmungen prüfen-richtig? Da fehlt mir ganz klar einfach das Verstehen! Helfen Sie mir bitte!

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