Eine frühere Richterin aus dem US-Bundesstaat Wisconsin muss trotz einer Verurteilung wegen Behinderung von Einwanderungsbeamten nicht ins Gefängnis. Auch eine Bewährungsstrafe wurde gegen die 67-Jährige nicht verhängt. Stattdessen muss sie eine Geldstrafe von 5.000 Dollar zahlen.
Der Fall hatte in den USA große Aufmerksamkeit erregt, weil er mitten in die politische Auseinandersetzung um die Einwanderungspolitik und den Umgang lokaler Gerichte mit Bundesbehörden fiel. Die frühere Richterin war im Dezember 2025 wegen Behinderung eines Einsatzes der US-Einwanderungsbehörde ICE schuldig gesprochen worden. Die Beamten wollten einen Mann nach einem Gerichtstermin festnehmen.
Nach Darstellung der Ermittler waren ICE-Beamte im April 2025 in das Gerichtsgebäude in Milwaukee gekommen, um den Mann nach dessen Anhörung festzunehmen. Die Richterin soll daraufhin Zweifel an dem Vorgehen geäußert, die Beamten an die zuständige Gerichtsleitung verwiesen und den Betroffenen anschließend mit seinem Anwalt durch einen für Personal und Geschworene vorgesehenen Bereich geführt haben. Später wurde der Mann nach einer kurzen Verfolgung außerhalb des Gerichtsgebäudes festgenommen.
Der zuständige Bundesrichter begründete die milde Strafe damit, dass es sich um wenige Minuten Fehlverhalten einer Frau gehandelt habe, die ihr Leben dem öffentlichen Dienst und der Hilfe für Bedürftige gewidmet habe. Eine Gefängnisstrafe oder Bewährung sei nicht erforderlich. Nach den Richtlinien wäre eigentlich eine Haftstrafe von 15 bis 20 Monaten möglich gewesen, die Höchststrafe hätte bei fünf Jahren gelegen.
Die ehemalige Richterin selbst erklärte vor Gericht, sie sei weder Gesetzesbrecherin noch Heldin. Sie habe versucht, ihre Arbeit zu machen. Eine ausdrückliche Entschuldigung sprach sie nicht aus, sagte jedoch, sie nehme die Verurteilung ernst und sei mit schwerem Herzen vor Gericht erschienen. Sie wolle künftig wieder zum öffentlichen Leben beitragen und sich erneut für gesellschaftliche Belange engagieren.
Die Verteidigung verwies auf die erheblichen Folgen, die der Fall bereits für die Frau gehabt habe. Sie habe ihr Richteramt verloren, sei öffentlich massiv unter Druck geraten und habe sich weitgehend aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen. Ihre Anwälte kündigten zugleich an, gegen die Verurteilung Berufung einzulegen. Sie halten unter anderem die Anwendung des Obstruktionsparagrafen für falsch und berufen sich auf richterliche Immunität.
Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Zwar erkannte auch sie den langjährigen öffentlichen Dienst der früheren Richterin an, kritisierte aber, dass sie und ihre Verteidigung bis zuletzt keine Verantwortung für das Verhalten übernommen hätten. Ein Richter, der die Arbeit von Bundesbehörden behindere, verursache institutionellen Schaden, hieß es.
Der Fall bleibt damit politisch und juristisch brisant. Für die einen ist die frühere Richterin ein Symbol des Widerstands gegen eine harte Einwanderungspolitik. Für andere steht sie für eine gefährliche Grenzüberschreitung richterlicher Befugnisse. Klar ist: Auch ohne Haftstrafe hat der Fall ihre Karriere beendet — und die Debatte über das Verhältnis von Justiz, Einwanderungsbehörden und politischer Macht weiter verschärft.
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