Europa Parkhotel Investment GmbH & Co. KG-Insolvent

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen  der im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRA 6497 PL eingetragenen Europa Parkhotel Investment GmbH & Co. KG, Osterbrooksweg 69 – 71, 22869 Schenefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140196 eingetragene Europa Parkhotel Verwaltungs-GmbH, Harderweg 1, 22549 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Johannes Riepenhausen

ist am 02.05.2016, um 13:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):  

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Büttner, Osdorfer Landstraße 230, 22549 Hamburg bestellt.  

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).  

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).  

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

 

 

67c IN 184/16 -Ba
Amtsgericht Hamburg, 02.05.2016

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