EuroCon Vermittlungsgesellschaft für deutsch-europäische Finanzdienstleistungen, Immobilien und Vertriebsmanagement mbH – Insolvent

In dem Verfahren über den Antrag d.EuroCon Vermittlungsgesellschaft für deutsch-europäische Finanzdienstleistungen, Immobilien und Vertriebsmanagement mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Ober
Hubert und Reif Christian, Hochriesstr. 17, 83209 Prien
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 9265
– Schuldnerin –
Geschäftszweig: Vermittlung von Finanzdienstleistungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)
wird am 04.12.2014 um 12:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Severin Kiesl,
Sonnenstraße 3, 83022 Rosenheim, Telefon: +49(8031)233890, Telefax: +49(8031)13892,
Email: kanzlei@kiesl.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht –

2 Comments

  1. Simon Montag, 18.09.2017 at 11:03 - Reply

    Ich habe bei Facebook die Firma inviniti (Nachfolger von Eurocon) bewertet und kommentiert. Inviniti hat daraufhin einmal nicht korrekt geantwortet. Als ich nachgehakt habe ist man nicht weiter auf Kommentare eingegangen sondern hat die Bewertung und Kommentare gelöscht und schließlich gar keine Kommentare mehr zugelassen. Sollte jemand von Inviniti dies lesen, besteht immer noch die Möglichkeit öffentlich und faktenbasierend Stellung zu nehmen. Anbei ein Auszug welcher meine Facebookkommentare sowie eine dubiose Antwort der inviniti AG wiedergibt. Zusätzlich hatte ich angefragt was es mit der Filiale in Berlin auf sich hat, denn diese scheint nicht zu existieren. Ich beziehe mich hierbei auf den Artikel auf der Homepage von NTV mit Datum vom 21. Juli 2016. Der Homepage von inviniti ist weder der Standort noch Herr Kenan Ulusoy Williams zu entnehmen. Auch anderweitig kann ich nichts finden. Könnte man auch detailliert Stellung zu Klagen bzgl. Solar bzw. Photovoltaikanlagen bzw. SHB nehmen? Fragwürdig erscheint auch die Beschäftigung eines Finanzberaters welcher sich in der Privatinsolvenz befindet und in der Vergangenheit Bankunterlagen gefälscht sowie Gelder veruntreut hat? Verwunderlicherweise wurde mir mitten in der Nacht von diesem Finanzberater im Rahmen entsprechenden Schriftverkehrs ein Terminvorschlag für ein Gespräch ausschließlich bei inviniti in Kolbermoor unterbreitet. Der Vorstand sei angeblich auch anwesend. Anscheinend wurden wohl noch in der Nacht Gespräche zwischen Finanzberater und Vorstand bzgl. Terminabstimmung geführt was nachdenklich erscheint.

    „Leider wurde die Bewertungsfunktion (aufgrund meiner Kommentare?) deaktiviert. Vielleicht handelt es sich auch um ein Missverständnis. Deswegen erlaube ich mir anbei nochmal den Textlaut widerzugeben, mit der Bitte um Stellungnahme. Vielen Dank.

    Meine Frage:
    „Könnte inviniti bitte mal öffentlich, faktenbasierend und detailliert zur Insolvenz, Klagen etc. in Zusammenhang mit der Vorgängerfirma Eurocon Stellung nehmen?“

    Antwort von invinit:
    „Gerne! Es handelt sich um falsche Infos: 1. Die inviniti ist eine eigenständige Aktiengesellschaft und weder gab noch gibt es eine „Vorgängerfirma“. 2. Es liegen keinerlei Klagen vor. Beste Grüße inviniti AG“

    Mein Antwort auf Ihre Antwort:
    „Unbestreitbar gab es die Eurocon in Prien am Chiemsee unter Führung der Herrn Ober und Reif. Die Eurocon meldete Insolvenz an. Schließlich ist man mit der damals neu gegründeten infiniti AG nach Kolbermoor gezogen. Auffällig ist doch, dass sich infiniti u.a. hinsichtlich des Personals und dem geschäftlichen Grundkonzept nicht wesentlich von der ehemaligen Eurocon unterscheidet. Es gab doch Klagen in Zusammenhang mit Anlagen im Solarbereich (Eurocon)!? Oder hatte infiniti und Eurocon noch nie rechtliche Probleme? Wenn man entsprechend bei Google recherchiert und z.B. „Eurocon Prien Insolvenz“ eingibt, so sind doch einige Informationen auf der Trefferliste. Oder ist dies alles auch eine Falschinformation? Behaupten Sie bitte nicht nur sondern belegen fundiert und lenken im Rahmen der Fairness bitte nicht ab. Danke. Im Übrigen erscheint es doch etwas nachdenklich sich selbst mit 5 Sternen zu bewerten.“

    Ein weiterer Kommentar meinerseits, dessen Beantwortung interessant wäre:
    „Ferner erscheint es doch etwas verwirrend und dubios wenn man auf der Facebookseite der Eurocon in Prien auf die Homepage einer Firma in Kiel gelangt.“

    • Dennis Montag, 11.12.2017 at 19:29 - Reply

      Den Standort in Berlin habe ich auch aktiv mitverfolgt. War jedoch nach zwei Monaten schon wieder gelöscht, scheint als hätte Kenan Ulusoy-Williams früh die dubiosen Geschäfte von inviniti durchschaut und sich umgehend getrennt zu haben ;-) war mir schon ein Rätsel was ein offensichtlich erfolgreicher Akademiker (laut ntv) dort zu suchen hat

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