EU

Im Streit über die geplante Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU kommt die deutsche Ratspräsidentschaft Ländern wie Ungarn und Polen entgegen. Ein Kompromissvorschlag sieht vor, den Geltungsbereich für den Rechtsstaatsmechanismus im Vergleich zum Ursprungskonzept deutlich einzuschränken.

Kürzungen von EU-Finanzhilfen wären nur nach der Feststellung möglich, dass Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit direkte Auswirkungen auf den Umgang mit Geld der EU haben. Die EU-Kommission hat eigentlich vorgeschlagen, Strafen gegen ein Mitgliedsland schon dann zu ermöglichen, wenn ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Haushaltsführung oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu beeinträchtigen droht.

Dem Kompromisspapier zufolge, das Medien vorliegt, sollen zudem die Abstimmungshürden für den Beschluss von Strafmaßnahmen erhöht werden.

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Ein- und Zwei-Cent-Münzen werden in der EU wohl noch mindestens ein paar Jahre regulär im Umlauf bleiben. Die EU-Kommission in Brüssel kündigte heute an, einen Gesetzesvorschlag für eine EU-weite Abschaffung des Kleinstgeldes frühestens Ende 2021 vorzulegen. Bis dahin will die Behörde zunächst den Gebrauch bewerten und eine Folgeabschätzung einer Abschaffung erstellen.

Die Kommission hatte das Thema Anfang des Jahres erstmals angesprochen. Im Jänner forderte sie gemeinsame Regeln der Rundung im Handel und kündigte Konsultationen mit den Mitgliedsstaaten an. Eine Abschaffung der kleinsten Münze strebe sie zunächst aber nicht an, hieß es damals, auch wenn dadurch Kosten für Transport und Herstellung der Münzen und die Mühe beim Zählen gespart werden könnten.

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Die EU will trotz britischer Verstöße gegen das gültige Brexit-Abkommen weiter mit London am geplanten Handelspakt arbeiten. Das machte EU-Kommissionsvizepräsident Maros Sefcovic heute in Brüssel deutlich. Ein von der EU gesetztes Ultimatum zur Abkehr von der Vertragsverletzung läuft offenbar ins Leere: Die britische Regierung habe keine Absicht zum Einlenken erkennen lassen, räumte Sefcovic ein.

Nach dem britischen EU-Austritt Ende Jänner müht sich die EU derzeit an zwei Fronten: Zum einen soll bis Ende Oktober ein Handelsabkommen stehen, um die Wirtschaftsbeziehungen von 2021 an zu regeln. Zum anderen empört sich Brüssel darüber, dass sich London mit einem „Binnenmarktgesetz“ über das vereinbarte Austrittsabkommen hinwegsetzen will. Sefcovic hatte eine Frist bis Ende September – also Mittwoch – gesetzt, die umstrittenen Klauseln zurückzunehmen.

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