Erste Immobilieninvestitionsfonds Aktiengesellschaft – miese Bilanz

Erste Immobilieninvestitionsfonds Aktiengesellschaft

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

559.548,00

89.639,00

I. Sachanlagen

509.547,00

39.638,00

II. Finanzanlagen

50.001,00

50.001,00

B. Umlaufvermögen

2.976.774,59

3.404.282,32

I. Vorräte

1.081.416,99

1.728.448,39

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

404.652,88

661.027,80

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.490.704,72

1.014.806,13

C. Rechnungsabgrenzungsposten

495,41

995,39

Summe Aktiva

3.536.818,00

3.494.916,71

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

1.196.869,87

2.300.243,22

I. Gezeichnetes Kapital

625.000,00

625.000,00

II. Gewinnvortrag

1.675.243,22

2.237.980,99

III. Jahresfehlbetrag

1.103.373,35

562.737,77

B. Rückstellungen

1.412.219,85

353.887,00

C. Verbindlichkeiten

926.558,28

840.786,49

D. Rechnungsabgrenzungsposten

1.170,00

0,00

Summe Passiva

3.536.818,00

3.494.916,71

ANHANG für das Geschäftsjahr 2018

Erste Immobilieninvestitionsfonds Aktiengesellschaft

I. Allgemeine Angaben

Die Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Leipzig und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HR B 30960 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Erste Immobilieninvestitionsfonds AG weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/ Erläuterungen zur Bilanz und zur GuV

A. Bilanz

1. Sachanlagen

Die Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens erfolgt zu den historischen Anschaffungs- /Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen.

Abnutzbare Anlagegüter werden grundsätzlich unter Anwendung der steuerlich anerkannten Nutzungsdauer zeitanteilig linear abgeschrieben (Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren, bei Gebäuden 50 Jahre). Außerplanmäßige Abschreibungen und Sonderabschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

2. Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertberichtigung dauerhaft ist.

Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauernden Verbindung dient. Die Gesellschaft hält Beteiligungen in Höhe von 100% an folgenden Gesellschaften:

1.

GfI Gesellschaft für Immobilienkonzepte mbH ab dem 09.02.2017 mit Sitz in Essen (HRB 27993 AG Essen), vorher mit Sitz in Leipzig (HRB 27245 AG Leipzig).

2.

Projektgesellschaft Brück mbH ab dem 09.02.2017 mit Sitz in Essen (HRB 27992 AG Essen), vorher mit Sitz in Leipzig (HRB 28010 AG Leipzig).

3.

Immobilienhandelsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH ab dem 09.02.2017 mit Sitz in Essen (HRB 27991 AG Essen), vorher mit Sitz in Leipzig (HRB 201391 AG Leipzig).

3. Umlaufvermögen

Vorräte wurden zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert.

Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

4. Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 625.000. Es ist eingeteilt in 625.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

5. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach kaufmännischem Ermessen zu erwartenden Betrag der Inanspruchnahme angesetzt (Erfüllungsbetrag).

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit kleiner 1 Jahr (§268 Abs. 5, S. 1 HGB) betragen € 841.303,52.

 

Essen, den 27. April 2020

gez. Jens Grunendahl

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. April 2020

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