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Ermittlungen gegen Verantwortliche der Cosma-Firmengruppe wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges- Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim

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STAATSANWALTSCHAFT MANNHEIM
Staatsanwältin Böhmer
Pressereferentin

PRESSEMITTEILUNG
(21.12.2016)

Ermittlungen gegen Verantwortliche der Cosma-Firmengruppe wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges

Die Staatsanwaltschaft Mannheim führt gegen mehrere Verantwortliche von Firmen, die zu der bei Karlsruhe ansässigen Cosma-Gruppe gehören, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Ein Verantwortlicher der Gruppe befindet sich in Untersuchungshaft.

Nach den bisher durchgeführten Ermittlungen besteht der Verdacht, seit Ende 2014 seien eine Vielzahl von Anlegern durch unzutreffende Angaben über die Sicherheit und die zu erwartende Rendite des beworbenen Goldanlagemodells getäuscht worden. Infolge der Täuschung hätten sich die Anleger entschieden, Geld zum Ankauf von Gold oder bereits vorhandenes Gold bei den Firmen der Cosma-Gruppe anzulegen. So sei den Anlegern bei einer Anlageform zugesichert worden, für 70% der Anlagesumme werde physisches Gold gekauft und dieses als insolvenzfestes Sondervermögen, auf das der Kunde ein jederzeitiges Zugriffsrecht habe, bei zertifizierten Partnern der Firmengruppe eingelagert. Der restliche Anteil von 30% der Anlagesumme werde in das Umlaufvermögen der Cosma-Gruppe übertragen, um die versprochene Rendite von 8 % pro Jahr bezogen auf die gesamte Anlagesumme zu erwirtschaften. Der Anleger hätte das investierte Kapital neben der Rendite nach einem Jahr zurück fordern können.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand liegen konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vor, das Anlagekapital in Millionenhöhe sei nicht in der versprochenen Höhe zum Kauf von Gold verwendet und – soweit Gold erworben wurde – jedenfalls nicht in der vertraglich jeweils zugesagten Höhe als Sondervermögen für die einzelnen Anleger verwahrt worden. Ferner konnte im Rahmen der Ermittlungen bislang ein tragfähiges Konzept zu Erwirtschaftung der den Anlegern zugesagten Rendite nicht festgestellt werden.

Die Ermittlungen für die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Mannheim führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Derzeit werden die bei mehreren Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellten Geschäftsunterlagen ausgewertet. Umfangreiche Vermögenswerte wurden gesichert.

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