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Die Europäische Zentralbank (EZB) darf einem EU-Gericht zufolge weiter Einsicht in Unterlagen mit Bezug zur Finanzlage Griechenlands verweigern, wenn eine Veröffentlichung das Gemeinwohl gefährden würde.In dem Urteil der Luxemburger Richter heißt es, eine Veröffentlichung der Dokumente, die eine Korrespondentin der Finanzagentur Bloomberg verlangt hatte, „hätte den Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die Wirtschaftspolitik der Union und Griechenlands beeinträchtigt“. Gegen das Urteil kann binnen zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

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