Der Begriff Entreicherung bezeichnet einen rechtlichen Zustand, bei dem eine Person ohne rechtliche Grundlage oder gegen ihren Willen einen Vorteil erlangt und gleichzeitig einen Nachteil für eine andere Person verursacht. Es handelt sich hierbei um eine Form der ungerechtfertigten Bereicherung, bei der das bereicherte Vermögen nicht aufgrund eines rechtmäßigen Vertrages oder einer anderen rechtlichen Grundlage erworben wurde.
In der Rechtswissenschaft wird Entreicherung vor allem im Kontext des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs nach § 812 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verwendet. Demnach ist eine Person verpflichtet, den erhaltenen Vorteil zurückzugeben, wenn dieser ohne Rechtsgrund erlangt wurde und die andere Partei dadurch einen finanziellen Nachteil erlitten hat.
Die Entreicherung im Zusammenhang mit einem Vertrag oder einer unberechtigten Handlung kann also dazu führen, dass die betroffene Person den erlangten Vorteil an die benachteiligte Partei zurückzahlen muss, um den Zustand der „Ungerechtfertigten Bereicherung“ zu korrigieren. In der Praxis wird das Konzept verwendet, um einen Ausgleich herzustellen, wenn jemand durch einen Fehler, Missverständnis oder auf unrechtmäßige Weise zu viel erhalten hat.
Beispiel für Entreicherung: Ein Beispiel wäre eine Zahlung an eine Person, die aufgrund eines Fehlers des Zahlenden fälschlicherweise zu viel erhalten hat. Wenn diese Person das Geld verbraucht oder nicht zurückgibt, könnte sie sich in einem Zustand der Entreicherung befinden. Der Zahlende könnte dann ein Recht auf Rückzahlung des überzahlten Betrags haben.
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