Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RH Design Rolf Hill Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH, einem Unternehmen mit Sitz in Pirmasens, wurde am 27. Februar 2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Firma ist auf die Produktion, Entwicklung und das Design von Sohlen und Schuhkomponenten spezialisiert und ist unter der Handelsregisternummer HRB 22688 beim Amtsgericht Zweibrücken eingetragen.
Laut dem Beschluss sind alle Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Paul Wieschemann, wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seinen Sitz in Kaiserslautern und ist unter den Kontaktdaten Tel.: 0631/34195-0, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de erreichbar.
Des Weiteren wurden die Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, alle Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu leisten.
Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann von der Antragstellerin innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, die sofortige Beschwerde zu erheben, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren rügen möchten. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der Verkündung der Entscheidung, bei einer öffentlichen Bekanntmachung jedoch nach Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingereicht werden. Weitere Details zur Einlegung der Beschwerde sowie zur Frist finden sich in der Rechtsmittelbelehrung.
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