Engel & Völkers Invest AG (EV Digital Invest AG) Aktien die keiner braucht

Früher, ja früher hatte das Unternehmen Engel&Völkers einen guten und wohlklingenden Namen, der aber dann durch die Vermarktung des Markennamens deutliche Kratzer bekommen hat.

Nun will hier das Unternehmen EV Digitai Invest AG an die Börse gehen. Mal ehrlich, das Unternehmen ist für uns ein kleines Unternehmen im „Spiel der Großen wie Bergfürst oder Exporo“. Ich würde sicherlich keine Aktie von EV Digital Invest AG erwerben, denn ob das Unternehmen dauerhaft im Konzert der Großen dann irgendwann überhaupt einmal mitspielen kann, da habe ich erhebliche Zweifel. Ich persönlich glaube, dass sich hier möglicherweise ein paar Aktienbesitzer „die Tasche vollmachen“ wollen.

Mail von EV Digita Invest AG

Sehr geehrte Interessenten,

Sie haben es vielleicht bereits aus der Presse erfahren, dennoch möchten wir die guten Nachrichten natürlich auch direkt mit Ihnen teilen: Unser Unternehmen strebt in Kürze einen Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse an!

Nach fast fünf sehr erfolgreichen Jahren erreichen wir mit dem Börsengang einen weiteren Meilenstein und bereiten das Unternehmen gleichzeitig für die Zukunft vor.

Für Sie als Anleger hat dieser Schritt keine unmittelbaren Konsequenzen. Allerdings erhalten Sie nun demnächst die Möglichkeit, mit einer Aktienzeichnung unserer Grundidee „Investieren – Seite an Seite“ eine weitere Facette hinzuzufügen. So gehört es zu den erklärten Zielen des Börsengangs, die Verbindung zwischen Engel & Völkers Digital Invest und unseren Anlegern weiter zu stärken. Warum wir als Unternehmen diesen Schritt gehen und es für Sie vielleicht interessant sein könnte, Teil dieser Reise zu sein, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieser Mail und auf unserer Investor Relations-Seite.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 239815 B Bekannt gemacht am: 16.03.2022 12:43 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
15.03.2022
HRB 239815 B: EV Digital Invest AG, Berlin, Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin. Firma: EV Digital Invest AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin; Gegenstand: Jede Form von Finanzierungen und Investitionen, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und sonstigen Sachwerten und Vermögensgegenständen. Dies umfasst den Betrieb, die Weiterentwicklung, die Vermarktung und den Vertrieb eines internetbasierten Systems für Plattform-Finanzierungen und -Investitionen. Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft umfasst auch die Beteiligung an Immobilienprojekten und Immobiliengesellschaften, insbesondere die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften, die Immobilien besitzen oder planen Immobilien zu erwerben. Schließlich die Verwaltung des eigenen Vermögens, einschließlich der Gründung, der Übernahme und des Erwerbs von Anteilen an Unternehmen sowie der Verwaltung eingegangener Beteiligungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 4.000.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1. Barten, Tobias, *04.11.1981, Berlin; Vorstand: 2. Laubenheimer, Marc, *15.09.1985, Berlin; Prokura: 1. Kromer, Sebastian, *22.02.1985, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 28.02.2022; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EV Digital Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 188794 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.02.2022. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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