Energieversorger abgemahnt von der VZ NRW:Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG-PST Europe Sales GmbH-Voxenergie GmbH-Mivolta GmbH

Abmahnungen und Klagen gegen vier Energieversorger: Mit unerlaubten Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen haben sie Kunden geködert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Direktvertrieb versuchen einige Energieversorger neue Kunden zu gewinnen.
  • Ihr Vorgehen ist dabei nicht immer seriös.
  • Gegen die Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, Voxenergie GmbH, Mivolta GmbH und PST Europe Sales GmbH geht die Verbraucherzentrale NRW rechtlich vor.

Um neue Kunden zu gewinnen, gehen einige Energieversorger zweifelhafte Wege. Gegen vier Anbieter geht die Verbraucherzentrale NRW aktuell rechtlich vor. Von ihnen wurden Verbraucher nach eigener Schilderung ohne ihre vorherige Einwilligung angerufen und es wurden ihnen Verträge untergeschoben. Teilweise wurde ihr Vertrag beim aktuellen Energieversorger einfach gekündigt, obwohl es keine Vollmacht dafür gab.

Von ratsuchenden Verbrauchern wollten wir wissen, mit welchen Methoden sie in ungewollten Verträgen gelandet sind. Rund 1.500 Fälle, die eine Vielzahl von Unternehmen betreffen, haben wir ausgewertet. Zwei gängige Methoden des Direktvertriebs:

Unerlaubte Werbeanrufe

In der Beratung berichteten Verbraucher, unaufgefordert von Unternehmen angerufen worden zu sein. Die Anrufer gaben zum Beispiel an, dass eine Strom- oder Gaspreiserhöhung anstehe. Durch einen Wechsel des Anbieters lasse sich viel Geld sparen. Wenn die Verbraucher bei einem solchen Telefonanruf zugestimmt hatten, Informationsmaterial zu bekommen, erhielten sie Vertragsbestätigungen nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrung. Damit wurde der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen war. Aus unserer Sicht ist das eine unzumutbare Belästigung, weil Betroffene aktiv werden müssen, um sich gegen den angeblichen Vertragsabschluss zu wehren.

Ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung dürfen Unternehmen keine Verbraucher zu Werbezwecken anrufen. Laut Aussage der Betroffenen behaupteten die Anbieter, dass die Verbraucher ihr Einverständnis bei Teilnahmen an Gewinnspielen erklärt hätten. Daran konnten sich die Verbraucher allerdings entweder nicht erinnern oder haben dies bestritten.

Klingeln an der Haustür

Sie wollen über neue Preise informieren, eine Energieberatung durchführen oder Vertragsdaten abgleichen: Mit verschiedenen Behauptungen stehen Direktvertriebler auch gerne vor Haustüren. Einige gehen so weit, dass sie den Bewohnern vorlügen, ein Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer bekannter Unternehmen zu sein.

Betroffene Verbraucher berichteten, dadurch Vertrauen gefasst zu haben. Mal wurde der Anbieterwechsel als unvermeidlich hingestellt, weil es bald nur noch Ökostrom gebe. Mal wurden fehlende Sprachkenntnisse ausgenutzt, um vermeintlich günstige Strompreise vorzugaukeln, die sich beim Vergleich dann jedoch als viel zu hoch herausstellten. Unter den Werbern an Haustür und Telefon waren sowohl Newcomer der Energiebranche, die im Markt Fuß fassen wollten, als auch etablierte Versorger.

Maßnahmen der Verbraucherzentrale NRW

Wegen unverlangter Telefonwerbung, untergeschobener Verträge und teils anderer Verstöße haben wir vier Unternehmen abgemahnt und teilweise bereits Klage erhoben:

  • Gegen die Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG wurde beim Landgericht Karlsruhe unter anderem Klage eingereicht, weil Verbrauchern bei den unverlangten Werbeanrufen nur Verträge mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten angeboten worden waren. Dies ist zwar als individuelle Vereinbarung zulässig, doch Kunden müssen dabei die freie Wahl unter beliebigen Laufzeiten haben. Kann der Kunde die Laufzeit nicht frei vereinbaren, handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung – die unwirksam ist, wenn die Laufzeit darin mehr als 24 Monate beträgt.
  • Die PST Europe Sales GmbH wurde wegen Telefonwerbung und untergeschobener Verträge verklagt. Darüber hinaus wurde beanstandet, dass sie laufende Stromverträge der neu geworbenen Kunden gekündigt hatten – ohne dass der Verbraucher die hierzu erforderliche Vollmacht in Textform erteilt hatte. Dies war bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ja schon praktisch gar nicht möglich.
  • Die Voxenergie GmbH wurde wegen der gleichen Verstöße wie die PST Europe Sales GmbH abgemahnt.
  • Gegen die Mivolta GmbH wurde Klage wegen unlauterer Telefonwerbung sowie wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, die nicht alle erforderlichen Kontaktdaten für den Widerruf enthielten, Klage erhoben.

One Comment

  1. Ralf Doth Freitag, 29.10.2021 at 14:52 - Reply

    Hallo,

    ich habe schon seit Jahren erhebliche Probleme mit deer Betrügerfirma voxenergie.
    Ich werde jetzt einen Rechtsanwalt Termin vereinbaren, um gegen die dubiose Firma zu klagen.

    Gibt es noch weiter Klagen gegen diese Betrüger und kann man eventuell eine Sammelanklage machen??

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Doth

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