ELARIS braucht Kapital – ich würde da kein Investment tätigen!

Published On: Dienstag, 13.02.2024By Tags:

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Die Hauptversammlung vom 19.12.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 12.000.000,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 19.12.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital, Aktien) und § 7 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Weiterhin wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

b) Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 19.12.2023 die Verträge vom 19.12.2023 u. a. mit der Elaris Holding GmbH, Grünstadt, geschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die Hauptversammlung vom 19.12.2023 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, bis 18.12.2028 das Grundkapital einmalig oder mehrmals bis zu einem Betrage von höchstens 6.050.000,00 EUR gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2023).

Zitat Ende

Wir berichtens eit Jahren über das Unternehmen, das aus unserer Sicht keinerlei Chance hat auf dem umkämpften Markt der E-Automobile eine reale Chance zu haben wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Dieses Investment können wir auf Grund der handelnden Personen und dem volatiblen Markt in dieser Branche nicht empfehlen.

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