Nach dem Insolvenzantrag der Energiekonzepte Deutschland GmbH stellt sich für Mitarbeiter, Kunden, Vertriebspartner und Gläubiger inzwischen vor allem eine Frage:
Kann EKD Solar als Unternehmen erhalten werden – oder läuft es am Ende auf eine Zerschlagung hinaus?
Offiziell ist diese Frage derzeit offen. EKD hat am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Nach Angaben des Unternehmens soll der Geschäftsbetrieb zunächst weiterlaufen. Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter sollen Möglichkeiten für eine Sanierung geprüft werden.
Rechtsanwalt Maurice Högel sieht die Aussichten auf eine vollständige Fortführung des bisherigen Unternehmens allerdings skeptisch.
Im Gespräch mit unserer Redaktion vertritt Högel die Einschätzung, dass am Ende eher eine Verwertung einzelner werthaltiger Unternehmensteile als die Übernahme von EKD in seiner bisherigen Gesamtheit stehen könnte.
„Wir gehen hier eher von einer Zerschlagung aus. Solche Probleme, wie EKD Solar sie aktuell mit sich trägt, möchte ein Käufer normalerweise nicht komplett mit übernehmen. Das bedeutet aber nicht, dass einzelne Unternehmensteile keinen Interessenten finden werden.“
Diese Einschätzung ist ausdrücklich die Bewertung von Rechtsanwalt Maurice Högel. Eine Entscheidung des Insolvenzverwalters über eine Fortführung, einen Gesamtverkauf oder einzelne Verkäufe liegt derzeit noch nicht vor.
EKD war kein kleiner Anbieter
Die Dimension des Verfahrens sollte nicht unterschätzt werden.
EKD wurde 2018 gegründet und entwickelte sich innerhalb weniger Jahre zu einem der größeren Anbieter von Photovoltaiksystemen für Privathaushalte in Deutschland. Nach eigenen Angaben wurden mehr als 45.000 Solaranlagen installiert. Zum Angebot gehörten neben Photovoltaikanlagen unter anderem Batteriespeicher, Wallboxen, Wärmepumpen und Energiemanagementlösungen.
Genau diese Größe macht das Unternehmen für mögliche Investoren grundsätzlich interessant.
Es gibt Kundenbestände.
Es gibt technische Strukturen.
Es gibt Markenrechte.
Es gibt Vertriebsstrukturen.
Es gibt Personal mit Branchenkenntnissen.
Es gibt möglicherweise Service- und Wartungsbereiche, Software, Vertragsbestände und weitere Vermögenswerte, die für Wettbewerber oder Finanzinvestoren einen eigenen Wert besitzen können.
Ob und welche dieser Bereiche tatsächlich verkauft werden können, muss allerdings erst das weitere Insolvenzverfahren zeigen.
„EKD war groß – aber nicht too big to fail“
Högel weist auf einen entscheidenden Punkt hin:
EKD war zweifellos ein großer Marktteilnehmer. Daraus folgt aber nicht, dass das Unternehmen als Ganzes zwingend erhalten werden muss.
„EKD war in der Branche ein wirklich großer Anbieter“, sagt Högel. „Aber eben nicht ‘too big to fail’.“
Der englische Ausdruck beschreibt Unternehmen, deren Zusammenbruch so gravierende Folgen für eine Volkswirtschaft oder ein Finanzsystem hätte, dass staatliche oder institutionelle Rettungsmaßnahmen praktisch unvermeidbar erscheinen.
Davon kann bei einem privaten Anbieter von Photovoltaikanlagen nicht gesprochen werden.
Ein großes Unternehmen kann auch dann vom Markt verschwinden, wenn es zehntausende Kunden betreut und über Jahre eine starke Marktposition aufgebaut hat.
Der Solarbranche fehlt derzeit an vielen Stellen die Profitabilität
Högel sieht die EKD-Insolvenz zudem nicht isoliert.
„Im Moment gibt es kaum ein Unternehmen in der Branche, das wirklich Geld verdient“, sagt er gegenüber unserer Redaktion.
Diese Aussage ist als zugespitzte Einschätzung Högels zu verstehen. Tatsächlich ist die Situation innerhalb der Solarbranche differenziert.
Die von unserer Redaktion ausgewerteten Marktdaten zeigen, dass insbesondere klassische Modulhersteller massiv unter Überkapazitäten und Preisverfall leiden. Unternehmen wie JinkoSolar und LONGi haben trotz erheblicher Umsätze zuletzt deutliche Verluste ausgewiesen. Gleichzeitig gibt es profitable Unternehmen in anderen Teilen der Wertschöpfungskette, etwa bei spezieller Systemtechnik, Leistungselektronik oder bestimmten Produktionsmodellen.
Der Kern von Högels Aussage trifft jedoch einen wichtigen Punkt:
Der wirtschaftliche Druck auf die Solarbranche ist erheblich.
Der massive Ausbau von Produktionskapazitäten hat insbesondere bei Solarmodulen einen intensiven Preiswettbewerb ausgelöst. Die Preise sind deutlich gefallen. Für Verbraucher kann das attraktiv sein. Für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette erhöht es jedoch den Druck auf Margen und Geschäftsmodelle.
Für Wettbewerber kann die EKD-Insolvenz trotzdem interessant sein
Gerade in einem schwierigen Markt kann die Insolvenz eines großen Wettbewerbers paradoxerweise Chancen für andere Unternehmen eröffnen.
Weniger Anbieter bedeuten weniger Wettbewerb.
Kunden müssen sich neu orientieren.
Vertriebspartner suchen neue Unternehmen.
Qualifizierte Mitarbeiter werden verfügbar.
Bestimmte Vermögenswerte können günstig übernommen werden.
Und einzelne Geschäftseinheiten lassen sich möglicherweise in bestehende Unternehmen integrieren.
Högel formuliert es deutlich:
„Natürlich freut sich ein Markt in einer solchen Situation über jeden Wettbewerber, der weniger vorhanden ist.“
Damit meint Högel nicht, dass Wettbewerber die Insolvenz begrüßen müssten. Seine Aussage beschreibt vielmehr einen klassischen Effekt von Marktbereinigungen: Wenn ein großer Anbieter ausscheidet, verteilt sich dessen bislang bedientes Marktvolumen auf die verbleibenden Unternehmen.
Jetzt könnten die „Schnäppchenjäger“ kommen
Högel rechnet deshalb damit, dass es durchaus Interesse an einzelnen Bestandteilen der EKD-Gruppe geben könnte.
Seine Erwartung:
„Es wird Unternehmen geben, die sich genau anschauen, was bei EKD werthaltig und für das eigene Geschäft interessant ist. Und natürlich werden darunter auch Schnäppchenjäger sein.“
In Insolvenzverfahren ist das keineswegs ungewöhnlich.
Ein Käufer muss nicht zwangsläufig das gesamte Unternehmen übernehmen.
Denkbar ist beispielsweise der Erwerb einzelner Geschäftsbereiche, Marken, Standorte, Kundenbestände, technischer Systeme oder anderer Vermögensgegenstände.
Aus Sicht eines Käufers kann das attraktiver sein als eine vollständige Übernahme einschließlich sämtlicher wirtschaftlicher und organisatorischer Probleme.
Warum ein Gesamtverkauf schwieriger sein könnte
Gerade die vollständige Übernahme eines insolventen Unternehmens verlangt einem Käufer einiges ab.
Er muss nicht nur die attraktiven Bestandteile sehen.
Er muss auch berücksichtigen:
Welche laufenden Projekte bestehen?
Welche Verpflichtungen müssen erfüllt werden?
Welche Kunden reklamieren?
Welche Projekte sind noch nicht abgeschlossen?
Welche Serviceverpflichtungen existieren?
Welche Kosten entstehen für Personal und Infrastruktur?
Welche Rechtsstreitigkeiten bestehen?
Und wie viel Kapital müsste zusätzlich investiert werden, damit das Unternehmen wieder dauerhaft profitabel arbeitet?
Genau an diesem Punkt sieht Högel das Problem einer kompletten Übernahme.
Ein Investor kauft normalerweise nicht aus Sentimentalität.
Er kauft, wenn sich daraus ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäft entwickeln lässt.
Pemberton stellt keine weitere Finanzierung bereit
Hinzu kommt, dass der bisherige Eigentümer beziehungsweise dessen Fonds nach öffentlich bekannten Angaben keine weiteren Mittel bereitstellen will.
Pemberton hatte EKD 2025 übernommen und nach eigenen Angaben mit Kapital, einer neuen Führungsmannschaft und einer operativen Umstrukturierung unterstützt. Nun erklärte der Investor, EKD keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung zu stellen. Als Grund wurde unter anderem der anhaltende Marktrückgang genannt; nach Darstellung Pembertons habe sich gezeigt, dass das bestehende Geschäftsmodell nicht mehr tragfähig sei.
Damit stellt sich für einen möglichen neuen Investor zwangsläufig die Frage:
Warum sollte er ein Unternehmen vollständig übernehmen, dessen bisheriger Eigentümer nach zusätzlichen Investitionen zu dem Ergebnis gekommen ist, kein weiteres Kapital mehr bereitzustellen?
Das schließt einen Gesamtverkauf nicht aus.
Es erhöht aber die Anforderungen an ein überzeugendes Sanierungskonzept.
Eine Zerschlagung bedeutet nicht zwangsläufig, dass alles verschwindet
Der Begriff „Zerschlagung“ klingt dramatisch.
In der Praxis kann dahinter jedoch ein differenzierter Prozess stehen.
Einzelne Unternehmensbestandteile können verkauft und fortgeführt werden.
Mitarbeiter können von Erwerbern übernommen werden.
Standorte können weiterbestehen.
Technologien oder Servicebereiche können in andere Unternehmen integriert werden.
Die Marke könnte verkauft werden.
Auch einzelne Vertragsbestände können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen interessant sein.
Am Ende kann also ein großer Teil der wirtschaftlichen Substanz weiterleben, obwohl die bisherige Gesellschaft in ihrer bisherigen Form nicht fortgeführt wird.
Die entscheidende Frage lautet: Was ist für einen Käufer wirklich attraktiv?
Genau das dürfte in den kommenden Wochen untersucht werden.
Nicht jeder Bereich eines Unternehmens besitzt denselben Wert.
Ein Käufer könnte beispielsweise ein gut funktionierendes Servicegeschäft interessant finden, aber keine laufenden problematischen Projekte übernehmen wollen.
Ein anderer Interessent könnte sich für Vertriebsstrukturen interessieren.
Ein weiterer für technische Plattformen oder bestimmte Mitarbeitergruppen.
Welche Unternehmen tatsächlich Angebote abgeben und auf welche Teile sich diese Angebote beziehen könnten, ist derzeit nicht bekannt.
Högel rät deshalb dazu, die weitere Entwicklung abzuwarten.
Und dann gibt es die Kunden, die niemand übernehmen möchte
Für Högel liegt genau hier die problematischste Seite einer möglichen Zerschlagung.
Denn Vermögenswerte lassen sich auswählen.
Kundenprobleme nicht immer.
Besonders schwierig wird es bei Kunden, deren Anlagen noch nicht fertiggestellt sind, bei denen erhebliche Mängel bestehen oder bei denen seit Monaten über Nachbesserungen gestritten wird.
Högel sagt dazu:
„Das Problem ist am Ende das, was übrig bleibt. Das können genau die Kunden sein, die keiner haben will. Kunden mit unfertigen Anlagen, Mängeln oder komplizierten Vertragsverhältnissen. Für diese Menschen kann die Situation besonders schwierig werden.“
Diese Aussage beschreibt ein mögliches Szenario, nicht den bereits feststehenden Verlauf des Insolvenzverfahrens.
Noch ist offen, wie mit laufenden Kundenprojekten konkret verfahren wird.
Der profitable Kunde ist interessanter als der Problemfall
Aus wirtschaftlicher Sicht ist das nachvollziehbar.
Ein Käufer interessiert sich vor allem für Vermögenswerte und Geschäftsbereiche, mit denen sich künftig Geld verdienen lässt.
Ein Kundenvertrag, bei dem noch erhebliche Arbeiten erbracht werden müssen, obwohl ein großer Teil des Kaufpreises möglicherweise bereits vereinnahmt wurde, kann dagegen wirtschaftlich unattraktiv sein.
Gleiches gilt für Projekte mit umfangreichen Mängeln oder ungeklärten Gewährleistungsansprüchen.
Der Kunde betrachtet seinen Vertrag naturgemäß aus einer völlig anderen Perspektive.
Er hat möglicherweise bereits zehntausende Euro bezahlt und erwartet jetzt zu Recht, dass seine Anlage fertiggestellt wird.
Genau hier können die Interessen eines Erwerbers und die Interessen betroffener Kunden auseinanderfallen.
Für Kunden wird § 103 Insolvenzordnung wichtig
Bei noch nicht vollständig erfüllten Verträgen spielt im eröffneten Insolvenzverfahren insbesondere § 103 Insolvenzordnung eine Rolle.
Wenn bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens weder EKD noch der Kunde den Vertrag vollständig erfüllt haben, kann der Insolvenzverwalter grundsätzlich entscheiden, ob er anstelle des Unternehmens die Erfüllung des Vertrages verlangt beziehungsweise selbst erfüllt.
Lehnt er die Erfüllung ab, kann der Vertragspartner seinen Anspruch wegen Nichterfüllung grundsätzlich nur als Insolvenzforderung geltend machen.
Für einen Kunden mit einer halbfertigen Solaranlage kann diese Entscheidung erhebliche finanzielle Folgen haben.
Deshalb ist die Fortführungsfrage für Kunden mehr als eine wirtschaftliche Nachricht
Für Mitarbeiter bedeutet sie die Frage nach ihren Arbeitsplätzen.
Für Investoren die Frage nach werthaltigen Vermögensgegenständen.
Für Wettbewerber die Frage nach Marktanteilen.
Für Kunden kann es jedoch um etwas sehr Konkretes gehen:
Wer baut meine Anlage fertig?
Wer beseitigt die Mängel?
Was passiert mit meiner Garantie?
Muss ich eine noch offene Rechnung bezahlen?
Wer ist künftig mein Ansprechpartner?
Genau deshalb ist es für Kunden entscheidend, nicht nur die großen Schlagzeilen über eine mögliche Sanierung zu verfolgen.
Sie müssen wissen, was mit ihrem konkreten Vertrag geschieht.
Noch läuft der Betrieb
Bei allen Spekulationen über eine mögliche Zerschlagung muss deshalb der aktuelle Sachstand klar bleiben:
EKD hat erklärt, dass der Geschäftsbetrieb zunächst uneingeschränkt weiterläuft. Die Geschäftsführung will gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Sanierungsmöglichkeiten prüfen.
Von einer bereits beschlossenen Zerschlagung kann deshalb derzeit keine Rede sein.
Maurice Högel gibt im Gespräch mit unserer Redaktion eine Prognose darüber ab, welches Szenario er aus wirtschaftlicher Sicht für naheliegend hält.
Högel: Der Markt befindet sich in einer Bereinigung
Hinter seiner Einschätzung steht eine größere Entwicklung.
Die Solarbranche befindet sich nach Jahren extremen Wachstums in einer Konsolidierungsphase.
Weltweit existieren erhebliche Produktionsüberkapazitäten. Bei standardisierten Solarmodulen herrscht massiver Preiswettbewerb. Gleichzeitig verschiebt sich ein Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung in Richtung Speicher, Wechselrichter, Netztechnik, Software und Energiemanagement.
Nicht die Solartechnik selbst steckt deshalb grundsätzlich in einer Krise.
Vielmehr stehen bestimmte Geschäftsmodelle unter erheblichem Druck.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
EKD könnte Teil dieser Marktbereinigung werden
Sollte es tatsächlich zu einem Verkauf einzelner Geschäftsbereiche kommen, wäre EKD ein weiteres Beispiel für eine klassische Marktbereinigung.
Ein großer Anbieter verschwindet möglicherweise in seiner bisherigen Form.
Verwertbare Bestandteile finden neue Eigentümer.
Mitarbeiter wechseln möglicherweise zu Wettbewerbern.
Marktanteile werden neu verteilt.
Und wirtschaftlich wenig attraktive Verpflichtungen verbleiben möglicherweise in der Insolvenzgesellschaft.
Genau dieses letzte Szenario bereitet Högel Sorgen.
Denn während ein Käufer auswählen kann, was er erwerben möchte, kann ein Kunde seine bereits montierte, aber möglicherweise unfertige Anlage nicht einfach gegen eine andere austauschen.
Fortführung oder Zerschlagung? Noch ist nichts entschieden
Die kommenden Wochen dürften deshalb entscheidend werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich einen Überblick über Vermögen, Verträge, laufende Projekte und wirtschaftliche Perspektiven verschaffen müssen.
Parallel dürfte geprüft werden, ob Investoren Interesse haben.
Denkbar sind mehrere Szenarien:
Eine Fortführung des Gesamtunternehmens.
Der Einstieg eines neuen Investors.
Ein Verkauf wesentlicher Unternehmensteile.
Mehrere Verkäufe an unterschiedliche Erwerber.
Oder letztlich die Liquidation von Bereichen, für die sich keine wirtschaftliche Perspektive findet.
Welches Modell gewählt wird, steht aktuell nicht fest.
Die wichtigste Frage kommt möglicherweise erst danach
Für viele Beobachter wird entscheidend sein, wer welche Teile von EKD übernimmt.
Für betroffene Kunden könnte allerdings eine andere Frage noch wichtiger werden:
Was passiert mit den Projekten, die niemand übernehmen möchte?
Genau darin liegt möglicherweise das größte Risiko einer Zerschlagung.
Ein funktionierender Geschäftsbereich findet möglicherweise einen Käufer.
Ein interessanter Kundenbestand ebenfalls.
Eine wertvolle technische Struktur ohnehin.
Aber ein Kunde mit einer unfertigen Anlage, einer offenen Mängelliste und einem möglicherweise bereits weitgehend bezahlten Vertrag besitzt aus Sicht eines Erwerbers unter Umständen keinen wirtschaftlichen Wert – sondern zunächst einmal Kosten.
Ob dieses Szenario tatsächlich eintritt, ist offen.
Doch genau deshalb sollte die weitere Entwicklung bei EKD nicht nur unter der Überschrift „Rettung oder Zerschlagung“ verfolgt werden.
Die entscheidende Frage lautet auch:
Wer kümmert sich am Ende um diejenigen Kunden, bei denen nichts mehr zu verkaufen, aber noch sehr viel zu erledigen ist?
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