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BEMA Biogas GmbH im Insolvenzantragsverfahren – Unternehmen hatte zuvor Anlegerkapital eingeworben

geralt (CC0), Pixabay
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Die BEMA Biogas GmbH aus Müden (Aller) wird aktuell in einem Insolvenzantragsverfahren beim Amtsgericht Gifhorn geführt. Für Anleger ist der Vorgang deshalb von besonderem Interesse, weil das Unternehmen Jahre zuvor über ein Crowdinvesting Kapital von privaten Investoren eingeworben hatte. Ob aus dieser Finanzierung heute noch Forderungen von Anlegern offen sind, lässt sich anhand der öffentlich verfügbaren Informationen allerdings nicht feststellen.

Die BEMA Biogas GmbH aus Müden (Aller) taucht in den aktuellen Insolvenzbekanntmachungen auf. Die Veröffentlichung erfolgte am 29. September 2026. Genannt werden das Amtsgericht Gifhorn sowie das Aktenzeichen 35 IN 243/26.

Nach der veröffentlichten Bekanntmachung handelt es sich um eine Sicherungsmaßnahme in einem Insolvenzantragsverfahren. Damit ist ausdrücklich nicht gesagt, dass bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Auch über die Ursachen der wirtschaftlichen Situation oder über eine mögliche Insolvenzquote lässt sich daraus noch keine Aussage ableiten. Eine aktuelle Wiedergabe der Bekanntmachung weist ebenfalls auf die angeordnete Sicherungsmaßnahme hin.

Interessant ist der Vorgang dennoch, weil die BEMA Biogas GmbH in der Vergangenheit Kapital von privaten Anlegern eingeworben hatte.

Crowdinvesting unter dem Namen „Bioenergiedorf Müden“

Unter der Bezeichnung „Bioenergiedorf Müden“ wurde eine Vermögensanlage angeboten, mit der der Ausbau der Energie- und Wärmeversorgung in Müden finanziert werden sollte.

Die damalige Projektseite von CrowdPartner bezeichnet die BEMA Biogas GmbH ausdrücklich als Anbieter der Vermögensanlage. Für die Bürgerbeteiligung war dort ein maximales Volumen von 1,36 Millionen Euro vorgesehen. Anlegern wurden 5 Prozent Zinsen pro Jahr bei einer Laufzeit von sieben Jahren in Aussicht gestellt. Die Rückführung des Darlehens sollte jährlich über eine feste Annuität erfolgen.

Auch GreenVesting führt das Projekt weiterhin in seinem Archiv. Dort werden ebenfalls ein Investitionsvolumen von 1,36 Millionen Euro, eine Laufzeit von sieben Jahren, ein Festzins von 5 Prozent sowie eine Annuitätentilgung genannt. Die Plattform kennzeichnet das Projekt als „erfolgreich finanziert“.

CrowdPartner führt das Projekt heute unter seinen abgeschlossenen Finanzierungen.

Anleger konnten bereits mit kleinen Beträgen investieren

Das Angebot richtete sich auch an private Kleinanleger.

Eine noch abrufbare Dokumentation des damaligen Angebots nennt eine Mindestbeteiligung von 100 Euro. Das geplante Platzierungsvolumen wird auch dort mit 1,36 Millionen Euro angegeben. Als geplanter Anlagezeitraum wird ein Ende im Jahr 2024 genannt.

Damit lässt sich öffentlich nachvollziehbar feststellen:

Die BEMA Biogas GmbH hat in der Vergangenheit im Rahmen des Projekts „Bioenergiedorf Müden“ Kapital von privaten Anlegern eingeworben.

Nicht ohne Weiteres beantworten lässt sich dagegen die Frage, ob diese damaligen Anleger heute noch Gläubiger der Gesellschaft sind.

Entscheidender Unterschied: Anlegeraufnahme damals, Insolvenzantrag heute

Für eine presserechtlich sachgerechte Einordnung ist der zeitliche Abstand besonders wichtig.

Das Crowdinvesting hatte eine vorgesehene Laufzeit von sieben Jahren. Die verfügbaren Angaben nennen als geplantes Ende beziehungsweise Rückzahlungszeitpunkt das Jahr 2024.

Das jetzige Insolvenzantragsverfahren stammt dagegen aus dem September 2026.

Zwischen beiden Vorgängen liegen damit mehrere Jahre.

Allein aus dem heutigen Insolvenzantragsverfahren kann daher nicht geschlossen werden, dass Anleger aus dem damaligen Crowdinvesting einen Verlust erlitten haben oder noch Forderungen besitzen.

Ebenso lässt sich aus der Bezeichnung „Finanzierung abgeschlossen“ oder „erfolgreich finanziert“ nicht zwingend ableiten, dass jede einzelne Forderung aus dem damaligen Investment vollständig und vertragsgemäß erfüllt worden ist.

Öffentlich belastbare Informationen, die eine vollständige Abrechnung sämtlicher damaliger Anlegerforderungen zweifelsfrei dokumentieren, liegen uns derzeit nicht vor.

Das Investment war ausdrücklich mit Risiken verbunden

Auf den damaligen Projektseiten findet sich der gesetzlich vorgesehene Hinweis für Vermögensanlagen.

CrowdPartner wies darauf hin, dass der Erwerb der Vermögensanlage mit erheblichen Risiken verbunden sei und bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen könne.

Auch GreenVesting veröffentlichte einen entsprechenden Risikohinweis.

Dieser Hinweis ist für die Einordnung wichtig. Bei dem Investment handelte es sich nicht um eine klassische Bankeinlage mit Einlagensicherung, sondern um eine unternehmerisch geprägte Kapitalanlage.

Eine solche Anlage ist grundsätzlich mit dem wirtschaftlichen Erfolg und der Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens verbunden.

Daraus folgt allerdings auch hier nicht automatisch, dass sich dieses Risiko im konkreten Fall tatsächlich realisiert hat.

Welche Anleger könnten heute überhaupt betroffen sein?

Für ehemalige Investoren des „Bioenergiedorfs Müden“ ist deshalb vor allem eine individuelle Frage von Bedeutung:

Sind aus dem damaligen Investment noch Zahlungen offen?

Wer sämtliche nach seinem Vertrag vorgesehenen Zins- und Tilgungszahlungen bereits erhalten hat, hat aus diesem Vertrag grundsätzlich keine noch offene Hauptforderung allein aufgrund des früheren Investments.

Sollten dagegen vertraglich geschuldete Zahlungen noch ausstehen, müsste im Einzelfall geprüft werden, ob und in welcher Form entsprechende Ansprüche im weiteren Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

Dabei wären insbesondere der konkrete Anlegervertrag, die Fälligkeit der Forderung und eine möglicherweise vereinbarte Rangstellung zu berücksichtigen.

Eine generelle Aussage für alle damaligen Anleger wäre deshalb derzeit nicht seriös.

Noch keine Aussage über Ursache und Ausgang des Verfahrens

Auch hinsichtlich der BEMA Biogas GmbH selbst sollte das aktuelle Verfahren nicht überinterpretiert werden.

Eine Sicherungsmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren dient zunächst dazu, das Vermögen eines Unternehmens während der Prüfung des Insolvenzantrags zu sichern.

Sie sagt noch nicht aus,

ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird,

welcher Insolvenzgrund gegebenenfalls vorliegt,

wie hoch mögliche Verbindlichkeiten sind,

welche Gläubiger betroffen sind

oder welche Befriedigungsquote später erreicht werden könnte.

Auch eine persönliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern oder anderen Beteiligten lässt sich aus einer solchen Bekanntmachung nicht ableiten.

Warum der Fall dennoch für Anleger interessant ist

Der Fall zeigt beispielhaft, warum bei Crowdinvestments nicht nur der angebotene Zinssatz betrachtet werden sollte.

Die damalige Finanzierung wurde mit einem jährlichen Zinssatz von 5 Prozent angeboten und sollte den Ausbau eines bestehenden Energieprojekts ermöglichen. Gleichzeitig enthielten die Angebotsunterlagen ausdrücklich Hinweise auf das mit der Vermögensanlage verbundene Verlustrisiko.

Viele Jahre später befindet sich die Anbieterin nun in einem Insolvenzantragsverfahren.

Ob zwischen beiden Vorgängen für einzelne Anleger noch ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist allerdings eine eigenständige Frage, die nur anhand der tatsächlichen Rückzahlungen und der jeweiligen Vertragsunterlagen beantwortet werden kann.

Fazit

Fest steht derzeit:

Die BEMA Biogas GmbH aus Müden (Aller) wird seit Ende September 2026 in einem Insolvenzantragsverfahren beim Amtsgericht Gifhorn geführt. In der amtlichen Veröffentlichung ist das Aktenzeichen 35 IN 243/26 genannt.

Ebenfalls belegt ist, dass das Unternehmen Jahre zuvor unter dem Projektnamen „Bioenergiedorf Müden“ Anlegerkapital eingeworben hatte. Das damalige Angebot hatte ein Volumen von bis zu 1,36 Millionen Euro, eine vorgesehene Laufzeit von sieben Jahren und einen Zinssatz von 5 Prozent jährlich.

Nicht belegt ist dagegen derzeit, dass aus diesem Crowdinvesting noch Anlegerforderungen bestehen oder dass Anleger durch das aktuelle Insolvenzantragsverfahren einen finanziellen Verlust erlitten haben.

Genau diese Unterscheidung ist entscheidend.

Für ehemalige Anleger dürfte deshalb weniger die bloße Insolvenzmeldung ausschlaggebend sein als die Frage, ob ihre individuellen Ansprüche aus dem damaligen Investment vollständig erfüllt worden sind.

diebewertung.de wird die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten.

Für die Überschrift würde ich bewusst nicht Formulierungen wie „Anlegergelder in Gefahr“, „1,36 Millionen Euro betroffen“ oder „Anleger müssen um ihr Geld bangen“ verwenden. Dafür gibt es nach dem derzeitigen Recherchestand keinen ausreichenden Tatsachenbeleg. Die vorliegende Fassung beschränkt sich auf die dokumentierbaren Tatsachen und kennzeichnet die entscheidenden offenen Punkte ausdrücklich.

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