Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH wirbt seit dem 30. September 2026 um Anlegergeld.
Bis zu sechs Millionen Euro sollen Bürger über die Vermögensanlage „SWPS Wasser-Invest 1.0“ zur Verfügung stellen.
Das Geld soll zur Finanzierung des neuen Wasserwerks in Rodalben beitragen.
Für Anleger klingt die Konstruktion zunächst attraktiv:
4,5 Prozent Zinsen pro Jahr erhalten Anleger in der Basisvariante.
5,0 Prozent pro Jahr werden Kunden der Stadtwerke unter den entsprechenden Voraussetzungen angeboten.
Dazu kommt ein Projekt, dessen Nutzen leicht nachvollziehbar ist: Trinkwasserversorgung.
Doch Anleger sollten sich vom kommunalen Hintergrund und dem konkreten Infrastrukturprojekt nicht über die rechtliche Konstruktion der Geldanlage hinwegtäuschen lassen.
Denn es handelt sich nicht um ein Sparprodukt.
Es handelt sich um Genussrechte.
Und die Stadtwerke weisen selbst ausdrücklich darauf hin:
Der Erwerb ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Sechs Millionen Euro von Anlegern
Das Gesamtprojekt Wasserwerk Rodalben soll nach veröffentlichten Angaben rund 17 Millionen Euro kosten.
Davon sollen bis zu sechs Millionen Euro über die Genussrechte finanziert werden.
Hinzu kommen nach den veröffentlichten Angaben unter anderem eine Förderung von 5,7 Millionen Euro, ein zinsloses Darlehen des Landes Rheinland-Pfalz von 3,4 Millionen Euro sowie kommunale Zuschüsse.
Damit finanzieren die Anleger nicht das komplette Projekt.
Sie bilden aber einen erheblichen Baustein der Finanzierung.
Sechs Millionen Euro entsprechen immerhin gut einem Drittel der genannten Investitionssumme.
Anleger werden nicht Eigentümer des Wasserwerks
Das ist eine besonders wichtige Unterscheidung.
Wer beispielsweise 10.000 Euro in „SWPS Wasser-Invest 1.0“ investiert, erwirbt damit keinen entsprechenden Anteil am Wasserwerk.
Er wird auch kein Gesellschafter der Stadtwerke.
Die Stadtwerke erklären selbst, dass das Genussrecht ein schuldrechtliches Recht ist und insbesondere keine Mitgliedschafts- oder Stimmrechte gewährt.
Der Anleger stellt der Emittentin Kapital zur Verfügung und erhält dafür die vertraglich definierten Ansprüche.
Das Wasserwerk darf deshalb nicht mit dem eigentlichen Anlagegegenstand verwechselt werden.
Der Anleger besitzt nicht einen Teil des Wasserwerks.
Sein Anspruch richtet sich gegen die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH.
4,5 beziehungsweise 5 Prozent Zinsen
Für das Genussrecht gibt es zwei Varianten.
„SWPS Wasser-Invest 1.0 Basis“ bietet:
4,5 Prozent pro Jahr.
„SWPS Wasser-Invest 1.0 Plus“ bietet:
5,0 Prozent pro Jahr.
Die Plusvariante setzt grundsätzlich einen entsprechenden Strom-, Gas- oder Wärmeliefervertrag mit den Stadtwerken voraus; reine Grundversorgungsverträge berechtigen nach den veröffentlichten Bedingungen nicht zu dieser erhöhten Verzinsung.
Die Mindestanlage beträgt 1.000 Euro.
Maximal können natürliche Anleger 25.000 Euro investieren.
Doch selbst die Zinsen sind nicht bedingungslos
Hier wird es für Anleger wesentlich interessanter.
Die Stadtwerke erklären in ihren eigenen Informationen zum Genussrecht, dass die vertraglichen Zinsen unter der Bedingung geschuldet werden, dass sie erwirtschaftet werden und die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Zinszahlung über ausreichende Liquidität verfügt.
Das ist ein erheblicher Unterschied zu einem klassischen Sparprodukt.
Der Anleger sollte deshalb nicht einfach rechnen:
10.000 Euro × 5 Prozent = garantiert jedes Jahr 500 Euro.
Die Bedingungen des Genussrechts müssen berücksichtigt werden.
Die Zinszahlung hängt vom Unternehmen ab
Die Zinsen werden jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr nachträglich fällig.
Nach Angaben der Stadtwerke erfolgt die Zahlung spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses.
Damit bekommt der Jahresabschluss der Stadtwerke für Anleger eine besondere Bedeutung.
Nicht nur das Projekt Wasserwerk sollte deshalb beobachtet werden.
Entscheidend ist die wirtschaftliche Situation der Emittentin insgesamt.
Auch die Rückzahlung zum Nennwert ist nicht bedingungslos
Noch wichtiger ist eine Formulierung in den Anlegerinformationen der Stadtwerke.
Dort wird erläutert, dass ein Anleger bei Kündigung den Wert seines Genussrechts zurückerhält, der dem Nennwert beziehungsweise dem eingezahlten Betrag entspricht, wenn zum Vertragsende keine Verlustbeteiligung besteht.
Genau dieser Zusatz verdient Aufmerksamkeit.
Er macht deutlich, dass der Rückzahlungsanspruch nicht einfach mit einem garantierten Bankguthaben gleichgesetzt werden darf.
Das Totalverlustrisiko steht ausdrücklich in den Unterlagen
Die Stadtwerke selbst verstecken diesen Punkt nicht.
Der gesetzliche Risikohinweis lautet sinngemäß eindeutig:
Der Erwerb der Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Außerdem ist der in Aussicht gestellte Ertrag nicht gewährleistet und kann niedriger ausfallen.
Das bedeutet:
Im ungünstigsten Fall kann der Anleger nicht nur Zinsen verlieren.
Er kann auch sein eingesetztes Kapital vollständig verlieren.
„Stadtwerke“ bedeutet nicht Einlagensicherung
Gerade bei einem kommunalen Unternehmen besteht die Gefahr eines psychologischen Fehlschlusses.
Der Begriff „Stadtwerke“ vermittelt vielen Menschen Stabilität.
Das ist nachvollziehbar.
Ein Genussrecht bei einem Stadtwerk ist trotzdem keine Spareinlage bei einer Bank.
Es besteht insbesondere keine gesetzliche Einlagensicherung wie bei einem klassischen Bankguthaben.
Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Emittentin.
Auch die Stadt Pirmasens ist nicht automatisch der Schuldner des Anlegers
Ebenso sollte aus dem kommunalen Hintergrund nicht automatisch geschlossen werden, dass die Stadt jeden Verlust ausgleichen würde.
Vertragspartner und Emittentin ist die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH.
Eine kommunale Beteiligung oder Eigentümerstellung ist nicht dasselbe wie eine ausdrückliche Garantie für sämtliche Anlegerforderungen.
Für Anleger wäre deshalb entscheidend, ob eine konkrete Garantie, Bürgschaft oder sonstige rechtlich durchsetzbare Haftungsübernahme eines Dritten besteht.
Allein der kommunale Hintergrund ersetzt eine solche Sicherheit nicht.
Das Kapital ist lange gebunden
Auch die Laufzeit sollte berücksichtigt werden.
Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31. Dezember 2032 möglich.
Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Geschäftsjahresende.
Das Kapital steht dem Anleger damit für mehrere Jahre nicht wie Tages- oder Festgeld kurzfristig zur Verfügung.
Einen liquiden Börsenhandel gibt es nicht
Genussrechte dieser Art besitzen auch nicht dieselbe Handelbarkeit wie eine börsennotierte Aktie oder Bundesanleihe.
Wer während der Laufzeit plötzlich Geld benötigt, kann deshalb nicht darauf vertrauen, seine Beteiligung jederzeit zu einem transparenten Marktpreis verkaufen zu können.
Auch dieses Liquiditätsrisiko gehört zur Anlageentscheidung.
Der Projektzweck ist nachvollziehbar – das Anlagerisiko bleibt
Das Wasserwerk selbst erfüllt einen elementaren öffentlichen Zweck.
Trinkwasser wird unabhängig von Börsenzyklen benötigt.
Das unterscheidet das Projekt beispielsweise von spekulativen Immobilienentwicklungen oder Start-up-Finanzierungen.
Aber ein sinnvoller Projektzweck macht eine Vermögensanlage nicht automatisch risikolos.
Für den Anleger zählt am Ende die Zahlungsfähigkeit der Emittentin und die konkrete rechtliche Position seines Genussrechts.
Bei sechs Millionen Euro entstehen erhebliche Zinsverpflichtungen
Würden tatsächlich sechs Millionen Euro vollständig zu fünf Prozent verzinst, entspräche das rechnerisch:
300.000 Euro Zinsen pro Jahr.
Bei 4,5 Prozent wären es:
270.000 Euro pro Jahr.
Bei einem Mix aus beiden Varianten liegt der tatsächliche Betrag entsprechend dazwischen.
Diese Zinsen müssen wirtschaftlich erwirtschaftet und liquiditätsmäßig bezahlt werden können.
Über mehrere Jahre entstehen daraus erhebliche Zahlungsverpflichtungen.
Anleger sollten deshalb die Jahresabschlüsse verfolgen
Gerade weil die Zinszahlung an wirtschaftliche Voraussetzungen gekoppelt ist, sollten Genussrechtsinhaber künftig nicht nur Pressemitteilungen zum Wasserwerk verfolgen.
Interessant sind insbesondere:
Ergebnis der Stadtwerke,
operativer Cashflow,
Liquidität,
Eigenkapital,
Bankverbindlichkeiten,
sonstige Finanzierungen,
Investitionen,
Zinsaufwendungen
und mögliche Verlustbeteiligungen der Genussrechte.
Erst daraus lässt sich erkennen, wie komfortabel die Gesellschaft ihre Verpflichtungen gegenüber den Genussrechtsinhabern bedienen kann.
Unser Fazit: Ein kommunales Projekt beseitigt das Totalverlustrisiko nicht
Das Angebot der Stadtwerke Pirmasens besitzt zweifellos Eigenschaften, die Vertrauen schaffen können.
Hinter der Finanzierung steht kein abstraktes Projekt.
Mit dem Wasserwerk Rodalben soll konkrete Infrastruktur entstehen.
Die Stadtwerke sind regional etabliert.
Und 4,5 beziehungsweise 5 Prozent Verzinsung wirken attraktiv.
Anleger sollten daraus aber keine Sicherheit ableiten, die das Genussrecht rechtlich nicht bietet.
Es handelt sich um eine Vermögensanlage mit ausdrücklichem Totalverlustrisiko.
Die Stadtwerke weisen selbst darauf hin, dass der vollständige Verlust des eingesetzten Vermögens möglich ist.
Hinzu kommt:
Die Zinszahlung setzt nach den veröffentlichten Informationen voraus, dass die Zinsen erwirtschaftet wurden und ausreichende Liquidität vorhanden ist.
Und auch bei der Rückzahlung spielt eine mögliche Verlustbeteiligung eine Rolle.
Deshalb sollte niemand dieses Genussrecht gedanklich mit einem Festgeldkonto vergleichen.
Die zentrale Anlegerfrage lautet vielmehr:
Sind 4,5 beziehungsweise 5 Prozent Verzinsung eine angemessene Vergütung dafür, dass Anleger ihr Kapital langfristig in ein Genussrecht investieren und dabei – trotz kommunalem Hintergrund und Infrastrukturprojekt – das Risiko bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals tragen?
Diese Frage muss jeder Anleger anhand seiner eigenen Risikotragfähigkeit beantworten.
Fest steht dagegen:
Das Totalverlustrisiko ist kein theoretischer Hinweis, den wir dem Angebot von außen hinzufügen. Es gehört ausdrücklich zu den vom Anbieter selbst genannten Risiken dieser Vermögensanlage.
Die wesentlichen Konditionen und gerade auch den Totalverlusthinweis veröffentlicht Stadtwerke Pirmasens – SWPS Wasser-Invest selbst. Dort wird außerdem erläutert, dass Zinsen nur unter den genannten Ertrags- und Liquiditätsbedingungen geschuldet werden und dass die Rückzahlung zum Nennwert eine fehlende Verlustbeteiligung voraussetzt. Stadtwerke Pirmasens Das Gesamtvolumen von sechs Mio. Euro und die rund 17 Mio. Euro Projektkosten werden auch in der aktuellen Berichterstattung bestätigt.
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