Natürlich gehört es zu den klassischen Botschaften in einem vorläufigen Insolvenzverfahren, dass Gespräche mit Investoren geführt würden, dass eine Fortführung geprüft werde und dass möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen.
Auch im Fall der Energiekonzepte Deutschland GmbH dürfte diese Kommunikation zunächst beruhigend wirken.
Mitarbeiter sollten solche Aussagen jedoch mit der notwendigen Vorsicht einordnen.
Denn ein vorläufiger Insolvenzverwalter hat zunächst ein elementares Interesse daran, den Geschäftsbetrieb geordnet aufrechtzuerhalten. Dafür braucht er Mitarbeiter, Wissen, Technik, Kundenakten und funktionierende interne Abläufe. Ohne die Beschäftigten wäre eine Bestandsaufnahme des Unternehmens erheblich schwieriger.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine dauerhafte Fortführung von EKD tatsächlich realistisch ist.
Entscheidend ist nicht die Hoffnung, sondern die wirtschaftliche Realität
Wer die Situation nüchtern betrachtet, muss sich fragen:
Was genau würde ein Investor bei EKD übernehmen wollen?
Ein möglicher Erwerber dürfte vor allem an werthaltigen Bestandteilen interessiert sein.
Dazu könnten technische Strukturen, qualifizierte Mitarbeiter, Software, Kundenbeziehungen, Serviceorganisation, Markenrechte oder einzelne operative Geschäftsbereiche gehören.
Weniger attraktiv sind naturgemäß Altverbindlichkeiten, offene Kundenansprüche oder kostenintensive Problemfälle.
Ein Investor wird regelmäßig sehr genau prüfen, welche Verpflichtungen er tatsächlich übernehmen muss und welche Risiken bei der insolventen Gesellschaft verbleiben.
Deshalb sollte niemand aus der bloßen Aussage, es gebe angeblich Interessenten, bereits den Schluss ziehen, dass EKD als Ganzes gerettet wird.
Warum sollte ein Wettbewerber sämtliche Altlasten übernehmen?
Gerade in der Solarbranche stellt sich eine weitere Frage.
Für Wettbewerber kann das Ausscheiden eines größeren Marktteilnehmers zunächst sogar Vorteile bringen.
Es fällt Konkurrenz weg.
Vertriebsgebiete werden frei.
Mitarbeiter werden verfügbar.
Kunden müssen neue Ansprechpartner suchen.
Ein Wettbewerber muss deshalb nicht zwingend die gesamte Gesellschaft übernehmen, um wirtschaftlich von der Situation zu profitieren.
Viel interessanter könnte es sein, lediglich einzelne Vermögenswerte, Mitarbeitergruppen oder Geschäftsbereiche zu übernehmen.
Das ist einer der Gründe, weshalb wir bei groß angekündigten Investorenlösungen derzeit Zurückhaltung für angebracht halten.
Mitarbeiter sollten ihre eigene Situation absichern
Für die Beschäftigten bedeutet das:
Nicht nur auf Aussagen über eine mögliche Rettung verlassen.
Arbeitsvertrag, offene Gehaltsansprüche, variable Vergütungen, Urlaubsansprüche und sonstige Forderungen sollten dokumentiert werden.
Gleichzeitig ist es verständlich, wenn Mitarbeiter den Geschäftsbetrieb zunächst weiter unterstützen.
Aber jeder Beschäftigte sollte seine persönliche Situation unabhängig davon prüfen, welches Zukunftsszenario öffentlich kommuniziert wird.
Eine Investorenmeldung ist noch kein Kaufvertrag.
Ein Kaufvertrag ist noch keine vollständige Betriebsübernahme.
Und selbst eine Übernahme bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Für uns stehen die Kunden an erster Stelle
Noch wichtiger erscheint uns derzeit jedoch die Situation der Kunden.
Es gibt offenbar Kunden mit nicht fertiggestellten Anlagen.
Andere berichten von technischen Problemen oder Anlagen, die nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Genau hier darf aus unserer Sicht keine wochenlange Warteschleife entstehen.
Die betroffenen Kunden brauchen praktische Hilfe.
Wer eine teilweise montierte Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, einen nicht funktionierenden Speicher besitzt oder auf die Fertigstellung wesentlicher Komponenten wartet, kann mit allgemeinen Hinweisen auf das laufende Insolvenzverfahren wenig anfangen.
Deshalb sollte jetzt möglichst schnell geklärt werden:
Welche Anlagen können technisch fertiggestellt werden?
Welche Kunden brauchen dringend einen anderen Fachbetrieb?
Welche Komponenten fehlen?
Welche Gewährleistungs- und Serviceansprüche bestehen?
Und wer kann betroffenen Kunden kurzfristig helfen?
Hilfe zuerst – juristische Aufarbeitung danach
Genau deshalb halten wir den Ansatz von Rechtsanwalt Daniel Blazek, zunächst konkrete Unterstützung für betroffene Kunden in den Vordergrund zu stellen und anschließend die rechtlichen Fragen systematisch aufzuarbeiten, für nachvollziehbar.
Die juristische Aufarbeitung bleibt wichtig.
Aber sie darf nicht dazu führen, dass eine unfertige oder technisch problematische Solaranlage monatelang unangetastet bleibt.
Für Kunden zählt am Ende nicht nur, ob sie irgendwann eine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden können.
Sie wollen eine funktionierende Anlage.
Insolvenzverwaltung und Kundeninteressen sind nicht automatisch dasselbe
Man muss außerdem eines verstehen:
Die Aufgabe des Insolvenzverwalters besteht nicht darin, jeden einzelnen Kunden wirtschaftlich vollständig schadlos zu stellen.
Er hat die Interessen der Gesamtheit der Gläubiger und den Erhalt beziehungsweise die Verwertung der Insolvenzmasse zu beachten.
Das kann dazu führen, dass Maßnahmen, die für einen einzelnen Kunden sinnvoll wären, aus Sicht der Insolvenzmasse wirtschaftlich nicht attraktiv sind.
Deshalb sollten Kunden ihre eigenen Interessen aktiv wahrnehmen und nicht automatisch davon ausgehen, dass die Insolvenzverwaltung jedes individuelle Problem lösen wird.
Das ist keine Kritik am Insolvenzrecht.
Es ist schlicht dessen Funktionsweise.
Auch die Vertriebsstrukturen sollten genau untersucht werden
Ein weiterer Punkt verdient nach unserer Auffassung besondere Aufmerksamkeit:
das Vertriebsnetz von EKD.
In solchen Situationen verändern sich Vertriebsstrukturen häufig sehr schnell.
Vermittler suchen neue Produktpartner.
Wettbewerber versuchen, erfahrene Vertriebskräfte zu gewinnen.
Neue Gesellschaften oder Kooperationen entstehen.
Und natürlich kann es dabei auch erhebliche wirtschaftliche Interessen geben.
Uns liegen Hinweise vor, dass im Hintergrund bereits entsprechende Aktivitäten stattfinden sollen.
Diese Hinweise müssen jedoch sorgfältig überprüft werden.
Wir werden deshalb genau beobachten, wer aktuell versucht, ehemalige EKD-Vertriebspartner an sich zu binden, welche Geschäftsmodelle angeboten werden und ob dabei Kunden- oder Vermittlerdaten rechtmäßig verwendet werden.
Keine Vorverurteilungen – aber genau hinschauen
Dabei gilt selbstverständlich:
Solange keine belastbaren Belege vorliegen, werden wir niemandem unlauteres oder gar strafbares Verhalten unterstellen.
Es gibt allerdings Konstellationen, bei denen Transparenz dringend erforderlich ist.
Wer mit ehemaligen EKD-Kunden oder Vertriebsmitarbeitern Geschäfte machen möchte, sollte offenlegen können, woher Kontakte und Daten stammen und auf welcher Grundlage diese verwendet werden.
Gerade in einem laufenden Insolvenzverfahren darf kein grauer Bereich entstehen, in dem wertvolle Vertriebs- oder Kundendaten unkontrolliert wandern.
Auch beim Insolvenzverwalter gilt: Entscheidend sind die Ergebnisse
Wir kennen Prof. Dr. Lucas F. Flöther aus früheren Verfahren und betrachten seine Bestellung durchaus kritisch.
Dabei geht es nicht um persönliche Angriffe.
Entscheidend wird sein, was im konkreten EKD-Verfahren erreicht wird.
Werden Kunden transparent informiert?
Werden unfertige Projekte systematisch erfasst?
Werden sinnvolle Fortführungsmöglichkeiten geprüft?
Werden Daten und Vertriebsstrukturen geschützt?
Und wird offen kommuniziert, wenn eine Fortführung bestimmter Bereiche wirtschaftlich nicht mehr realistisch ist?
Daran sollte die Arbeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung gemessen werden.
Die Zeit der großen Versprechen sollte vorbei sein
Gerade Kunden von EKD haben in den vergangenen Monaten vermutlich ausreichend Versprechen gehört.
Jetzt braucht es belastbare Informationen.
Keine Hoffnungssätze.
Keine Beschwichtigungen.
Keine vorschnellen Ankündigungen über angebliche Investoren.
Sondern Fakten.
Wie viele Anlagen sind unfertig?
Wie viele Kunden sind betroffen?
Welche Verpflichtungen bestehen?
Welche Teile des Unternehmens sind tatsächlich fortführungsfähig?
Und welche Lösungen gibt es für Kunden, deren Anlagen nicht funktionieren?
Unser Fazit
Die Nachricht, dass mögliche Investoren Interesse an EKD haben könnten, klingt zunächst positiv.
Sie sollte aber nicht überbewertet werden.
Gerade Mitarbeiter sollten sich nicht allein darauf verlassen, dass eine Fortführung angekündigt oder in Aussicht gestellt wird.
Und Kunden sollten nicht warten, bis sämtliche insolvenzrechtlichen Fragen geklärt sind, wenn ihre Anlage akut technische Probleme hat oder unfertig ist.
Für uns muss deshalb gelten:
Erst den betroffenen Kunden helfen. Dann die wirtschaftlichen und juristischen Fragen aufarbeiten.
Gleichzeitig müssen die Vertriebsstrukturen genau beobachtet werden.
Denn wo ein großes Unternehmen in Schwierigkeiten gerät, entstehen fast immer neue wirtschaftliche Interessen.
Diese Interessen sind legitim.
Aber sie müssen transparent, rechtmäßig und vor allem ohne Missbrauch von Kunden- oder Vermittlerdaten verfolgt werden.
Genau darauf werden wir bei diebewertung.de in den kommenden Wochen besonders achten.
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